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BSA und Eingliederungshilfe

Höhnchen

Mitglied
Das Problem ist, dass ich 2023 nie einen Bescheid über einen BSA erhalten habe, also genau genommen wurde er am letzten Arbeitstag im Dez 2023 erstellt. Von daher habe ich keinen Bescheid mit irgendwelchen Spalten erhalten, sondern nur einen Bescheid mit einer Nettoberechnung indem Bruttoeinkommen, Renten und sonstige Geldleistungen auf einer Seite aufgeführt sind. Auf dem zweiten Blatt wird dann das Nettovergleichseinkommen ausgerechnet und dann nach Abzug der Einnahmen der Netto-Berufsschadensausgleich berechnet.

Der Netto-BSA plus Grundrente ist der Betrag auf dem 25% aufgeschlagen wurden.
 

Silan

Aktives Mitglied
Das Problem ist, dass ich 2023 nie einen Bescheid über einen BSA erhalten habe, also genau genommen wurde er am letzten Arbeitstag im Dez 2023 erstellt. Von daher habe ich keinen Bescheid mit irgendwelchen Spalten erhalten, sondern nur einen Bescheid mit einer Nettoberechnung indem Bruttoeinkommen, Renten und sonstige Geldleistungen auf einer Seite aufgeführt sind. Auf dem zweiten Blatt wird dann das Nettovergleichseinkommen ausgerechnet und dann nach Abzug der Einnahmen der Netto-Berufsschadensausgleich berechnet.

Der Netto-BSA plus Grundrente ist der Betrag auf dem 25% aufgeschlagen wurden.
Hast du denn einen älteren Bescheid?
 

Höhnchen

Mitglied
Nein, nur diesen. Ich hätte ja gerne so einen Bescheid, von dem ihr sprecht. So, habe ich nichts in der Hand was ich dem Amt vorlegen kann.

Wie ist es denn bei euch logig und vogoge gehandhabt wurden?

Wurde zuerst abgezogen? Oder zuerst 25 % aufgeschlagen und dann abgezogen?
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit der BSA nach dem BVG festgestellt wurde, müsste auch ein Bescheid nach dem BVG über den BSA ergehen und zwar von dem Zeitpunkt bis zum 31.12.2023. Soweit ich das Amt verstanden habe, würde dann auch von Amts wegen § 144 SGB XIV an den demnach auszuzahlenden Betrag angepasst.

Hier sehe ich, dass Problem, dass § 144 SGB XIV nur auf den Betrag, welcher in 12/2023 ausbezahlt wurde, abstellt. Da es in deinem Fall allerdings der BSA evtl. Ausgleichsrente und ggf. Höherbewertung des GdS wegen bBB um eine Nachzahlung handeln, weiß ich nicht ob entsprechend dem Betrag berechnet wird, welcher ausbezahlt worden wäre, wenn nicht erst verspätet der BSA etc. festgestellt worden wäre.

Allein schon wegen der Nachzahlung müsste es einen Ausführungsbescheid nach dem BVG geben. Wobei aus dem Bescheid dann keine laufenden Bezüge hervorgehen, sondern er sich nur bis zum 31.12.2023 läuft (in diesen Bescheid sollten eigentlich die verschiedene Bezüge in den von Silan genannten Spalten stehen, entsprechend pro Monat, wo sie entstanden sind) und dann durch einen Bescheid nach § 144 SGB XIV ergänzt wird (hier steht lediglich der Betrag, welcher sich i.d.R. (wenn in Spalte 18 keiner Abzug steht) aus den Betrag von Spalte 20 zzhg. 25%. Eine Berechnungsgrundlage steht auf dem SGB XIV nach § 144 SGB XIV nicht.

Soweit du eine*n Rechtsanwalt*in hast, hat diese auch den Ausführungsbescheid, bzw. Bescheid indem über die Höhe beschiedern wurden ist, geprüft?

Bei mir wurde auf den Gesamtbetrag (Spalte 20) 25% aufgeschlagen. Einen Abzug nach Spalte 18 liegt bei mir nicht vor. Die Berechnungsgrundlage wurde in der Begründung mitgeteilt.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo ,
bei mir wurde die Grundrente , der BSA und Alterszuschlag zusammengerechnet und darauf 25 % gerechnet. Der ruhende Betrag wegen beruflicher Betroffenheit war nicht mitgerechnet .
Lg Vogoge
 

Höhnchen

Mitglied
Danke euch allen.
Wurde bei euch EU Rente (falls ihr sie bekommt), dann erst nach den 25 Prozentaufschlag abgezogen.
Ich würde ja gerne mal so einen Bescheid sehen, hm 🤔
Den wird’s ja hier wohl auch geben? Wenn ich mit nichts zum Versorgungsamt gehe, wimmeln die mich definitiv ab.
Achja meine Anwältin (VdK) hat den Bescheid gesehen, aber das Problem hat sie nicht gesehen. Wahrscheinlich hätte ich sie darauf aufmerksam machen müssen. Aber bis gestern wusste ich ja selbst nichts von dem Bescheid. Ich weiß auch gar nicht, ob sie überhaupt Ahnung von OEG/BVG/SER hat. Ich habe sie erst seit Februar seit meinem Widerspruch, den ich ja selbst geschrieben habe und dann Geld dafür an den VdK überwiesen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
Hast du den einen Bescheid über die Nachzahlung erhalten? Oder erstmal nur einen Bescheid, dass dir BSA gewährt wird? Es könnte sein, dass die Berechnung in der Anlage aufgeführt wird und diese vergessen wurde, mitzusenden.

Beim BSA wird auch die EU-Rente abgezogen. Die 25% werden auf die Grundrente und den BSA (Netto) aufgeschlagen (wenn nur BSA und Grundrente bezogen werden - also keine Ausgleichsrente)

@ vogoge: Die EU-Rente und die Ruhende Höherbewertung wegen bbB sollte vom BSA abgezogen werden.
 

Höhnchen

Mitglied
Ganz schön kompliziert. Danke, dass ihr mir helft.
Also bei mir ist die EU Rente zuerst abgezogen worden. Das Ergebnis war dann der BSA und dieser wurde mit 25 Prozent multipliziert. Was ich komisch finde ist, dass dadurch alle einen unterschiedlich hohen BSA haben, obwohl sie derselben Besoldungsgruppe angehören. 🤔
Aber das Amt spart halt wo es kann.
 

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