Soweit der BSA nach dem BVG festgestellt wurde, müsste auch ein Bescheid nach dem BVG über den BSA ergehen und zwar von dem Zeitpunkt bis zum 31.12.2023. Soweit ich das Amt verstanden habe, würde dann auch von Amts wegen § 144 SGB XIV an den demnach auszuzahlenden Betrag angepasst.
Hier sehe ich, dass Problem, dass § 144 SGB XIV nur auf den Betrag, welcher in 12/2023 ausbezahlt wurde, abstellt. Da es in deinem Fall allerdings der BSA evtl. Ausgleichsrente und ggf. Höherbewertung des GdS wegen bBB um eine Nachzahlung handeln, weiß ich nicht ob entsprechend dem Betrag berechnet wird, welcher ausbezahlt worden wäre, wenn nicht erst verspätet der BSA etc. festgestellt worden wäre.
Allein schon wegen der Nachzahlung müsste es einen Ausführungsbescheid nach dem BVG geben. Wobei aus dem Bescheid dann keine laufenden Bezüge hervorgehen, sondern er sich nur bis zum 31.12.2023 läuft (in diesen Bescheid sollten eigentlich die verschiedene Bezüge in den von Silan genannten Spalten stehen, entsprechend pro Monat, wo sie entstanden sind) und dann durch einen Bescheid nach § 144 SGB XIV ergänzt wird (hier steht lediglich der Betrag, welcher sich i.d.R. (wenn in Spalte 18 keiner Abzug steht) aus den Betrag von Spalte 20 zzhg. 25%. Eine Berechnungsgrundlage steht auf dem SGB XIV nach § 144 SGB XIV nicht.
Soweit du eine*n Rechtsanwalt*in hast, hat diese auch den Ausführungsbescheid, bzw. Bescheid indem über die Höhe beschiedern wurden ist, geprüft?
Bei mir wurde auf den Gesamtbetrag (Spalte 20) 25% aufgeschlagen. Einen Abzug nach Spalte 18 liegt bei mir nicht vor. Die Berechnungsgrundlage wurde in der Begründung mitgeteilt.