Nach § 144 SGB XIV (Bestandschutz), wird auf die Summe, welche in 12/2023 ausbezahlt wurde 25% addiert. Eine Aufteilung in Grundrente, Ausgleichsrente, BSA erfolgt nicht. Diese Summe wird, solange nicht das Wahlrecht ausgeübt wird oder eine Neuberechnung erfolgt, jährlich um die Rentenanpassung erhöht. Dabei ist es egal ob, deine Freundin jetzt € 520,-- weniger verdient oder € 5000,-- mehr. Selbst wenn sie in Altagsrente gehen würde, wird nicht weniger ausbezahlt (Voraussetzung: keine Neuberechnung vom Amt wegen geänderter Verhältnisse)
Wie auch die Sachbearbeiterin sagte, ist der Betrag welcher in 12/2023 ausbezahlt wurden die entscheidene und wird als ausgangslage für die Zukunft nach § 144 SGB XIV zu Grunde gelegt.
Wenn du oder deine Freundin, jetzt z.B. Grundrente von € 250,--, Ausgleichsrente von € 250,-- und BSA von 1000,--, also insgesamt € 1.500,-- BVG Geldbezüge in 12/2023 erhalten hast, wird auf die € 1.500,-- die 25% (also € 1.875,--) raufgeschlagen. Diese Summe wird dann Jährlich angepasst. Die EU-Rente oder anderer Verdienst, wird weiter je EU-Rentenbescheid oder Verdienst ausbezahlt.
Um Nachzurechnen
Soweit das Wahlrecht in Anspruch genommen wird, müsste, wenn BSA nach 6/2011 beantragt wurde, entsprechend neu berechnet werden - hier würde dann auch bei einem geringeren Verdienst, der BSA ggf. entsprechend erhöht werden. Z.B. GdS 60 (incl. Höherbewertung) € 800,--), BSA z.B. Nettovergleichseinkommen 1.750,-- minus EU-Rente z.B. € 500,-- = BSA € 1.250,--
Bei Nettovergleicheinkommen € 1.750 minus EU-Rente € 500,--, minus tatsächlicher Verdienst z.B. € 500,-- = BSA 750,---.
Wenigstens soweit das SGB XIV entsprechend umgesetzt wird.
Wenn jetzt deine Freundin ab 2024 weniger verdient, kann damit das Wahlrecht besser werden.