Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

BSA und Eingliederungshilfe

Höhnchen

Mitglied
Ich habe auch einiges gelesen, allerdings auch einiges was die Sozialverbände, Weiße Ring, etc… befürchteten. Da gibt es verschiedene Sachen im Internet zu finden. Was davon noch zum Besseren geändert wurde, kann ich nur rudimentär sagen.
Ich schaue aber noch mal.

Weggefallen sind aber das Recht auf nicht mehr überprüft werden, bBB, Ausgleichsrente, Erholungskuren, Nachteile für Verwandte (wie genau weiß ich grad nicht).

Was mich gerade allerdings umtreibt ist die Frage der Berechnung von BSA in Entschädigungszahlung. Gibts dafür eine Formel, Regeln?
Eine Freundin von mir hat im Dez. 2023 einen 520 € Job gemacht und diesen mindernd auf ihren BSA angerechnet bekommen. Seit Januar arbeitet sie nicht mehr. Hier wird der BSA aber nicht mehr angepasst. Das hat mich echt geschockt. Ich dachte, naiverweise das Geld würde im Januar dann wieder angepasst werden.
Nun hat sie seit Januar einen BSA von ca 750 €, der im SGB 14 zu ca 1000 € wird (davon ist aber die Rentenerhöhung einzuberechnen).
Hat jemand eine Idee, wie es dazu kommen kann? GdS ist klar.
 

Silan

Aktives Mitglied
Eine Freundin von mir hat im Dez. 2023 einen 520 € Job gemacht und diesen mindernd auf ihren BSA angerechnet bekommen. Seit Januar arbeitet sie nicht mehr. Hier wird der BSA aber nicht mehr angepasst. Das hat mich echt geschockt. Ich dachte, naiverweise das Geld würde im Januar dann wieder angepasst werden.
Ich kenne das so, dass erst einmal der BSA berechnet wird und dann angezogen wird. So war es jedenfalls bis 2023.
Da wurde eben ein BSA von sagen wir mal 1500€ berechnet und im Bescheid auch aufgeführt. Und dann wurde abgezogen was abzuziehen war, z. B. Ausgleichsrente, EU-Rente, Einkünfte aus Arbeit...

Es müsste also der Betrag gezahlt werden, der im Bescheid als BSA ausgewiesen ist. Und auf diesen Betrag plus Grundrente muss dann auch die 25% aufgeschlagen werden. Das übersehen die schnell. Die haben bei mir auch nur auf den Betrag, der ausgezahlt wurde die 25% aufgeschlagen, nicht auf dIE Gesamtsumme. Hatte ich auch.
Wenn jetzt bei deiner Freundin immer noch die 520 € abgezogen werden, haben die das vielleicht noch gar nicht korrigiert? Ich würde mal auf den Betrag aufmerksam machen, der ohne Abzüge in ihrem Bescheid steht. Bei mir war das einfach ein ''Denkfehler'' bei der Besperchung. Da hieß es 25% auf alles was bis 12.23 ausgezahlt wurde. Dass es aber Abzüge durch irgendwas gibt wurde gar nicht mit bedacht. Ausschlaggebend ist der BSA ohne Abzüge. Bei mir haben die das nach telefonischem Hinweis von mir umgehend korrigiert....
 

Höhnchen

Mitglied
Ich kenne das so, dass erst einmal der BSA berechnet wird und dann angezogen wird. So war es jedenfalls bis 2023.
Da wurde eben ein BSA von sagen wir mal 1500€ berechnet und im Bescheid auch aufgeführt. Und dann wurde abgezogen was abzuziehen war, z. B. Ausgleichsrente, EU-Rente, Einkünfte aus Arbeit...

Es müsste also der Betrag gezahlt werden, der im Bescheid als BSA ausgewiesen ist. Und auf diesen Betrag plus Grundrente muss dann auch die 25% aufgeschlagen werden. Das übersehen die schnell. Die haben bei mir auch nur auf den Betrag, der ausgezahlt wurde die 25% aufgeschlagen, nicht auf dIE Gesamtsumme. Hatte ich auch.
Das mit der Gesamtsumme habe ich nicht verstanden. Was meinst du damit?
Kannst du das mal am Bsp 2000 € Gesamtsumme BSA und 500 € EU Rente aufzeigen. Worauf werden die 25 % aufgeschlagen?

Auf die 1500 €? Oder auf die 2000 €?

Also ich habe einen BSA - (minus) EU Rente, nur die Differenz ist mit 25 % verrechnet worden.

Das ist ja etwas was ich früher als so ungerecht empfand. Menschen, die eine hohe EU Rente haben, haben weniger Zuschläge als Menschen mit einer niedrigen EU Rente. Dabei müssten doch alle Menschen in einer Besoldungsgruppe dasselbe Geld bekommen. Oder irre ich mich?

Wenn jetzt bei deiner Freundin immer noch die 520 € abgezogen werden, haben die das vielleicht noch gar nicht korrigiert? Ich würde mal auf den Betrag aufmerksam machen, der ohne Abzüge in ihrem Bescheid steht. Bei mir war das einfach ein ''Denkfehler'' bei der Besperchung. Da hieß es 25% auf alles was bis 12.23 ausgezahlt wurde. Dass es aber Abzüge durch irgendwas gibt wurde gar nicht mit bedacht. Ausschlaggebend ist der BSA ohne Abzüge. Bei mir haben die das nach telefonischem Hinweis von mir umgehend korrigiert....
Die SB meiner Freundin meinte, dass sei leider Pech, dass sie im Dezember dem ausschlaggebenden Monat mehr Geld hatte. Das sei jetzt die Ausgangslage wofür berechnet würde.

BSA ohne Abzüge - ist das die Gesamtsumme?
Dann wird's hier aber ganz anders ausgelegt, hm...

Wie ist es bei euch anderen?
 

Silan

Aktives Mitglied
Du hast ja 2023 einen Bescheid bekommen. In diesem Bescheid steht dein dir zustehender BSA, und zwar in der Tabelle in der oberen Zeile unter BSA/SA 70 od 81 (Spalte 17). Dieser Betrag ist bindend.
Dazu kommt die Grundrente, (Spalte 6), die Ausgleichsrente (Spalte14), evtl. Schwerstbeschädigtenzulage, Pauschbeträge, Pflegezulage, Kinderzuschlag und Ehegattenzuschlag (Spalten 8-16) Das zusammen ergibt den dir zusteheden Betrag. Und auf genau diesen Betrag müssen die 25%aufgeschlagen werden. Davon wird vorher nichts abgezogen, erst nachdem die 25% dazugerechnet werden.

In der Spalte 18 steht dann: Abzüglich ruhender bez. anzurechnender Betrag
Dieser Betrag wird dann von dem Gesamtbetrag+25% abgezogen. Und da müsste meinem Verständnis nach auch die Arbeit mit 520 € aufgeführt sein. Und wenn die wegfällt, darf die meines Wissens nicht vom dir zustehenden Betrag weiter abgezogen werden.
Denn letztendlich ist nicht das was zu 12.2023 gezahlt wurde bindend, sondern was bis 12.2023 bewilligt war. Und das steht in den Spalten 6 - 17.

Bei mir hatten die das auch erst anders ausgelegt. Mir hatten sie auf die Abüge auch keine 25 % aufgeschlagen. Ich habe das schon im Januar telefonisch bemängelt und noch im gleichen Monat eine Nachzahlung über den fehlenden Betrag erhalten. Seitdem bekomme ich die 25 % auf den Gesamtbetrag. In Niedersachsen war das ein Mißverständnis, welches wie mir gesagt wurde, durch einen Verständnisfehler entstanden ist, weil pauschal gesagt wurde, 25% auf das was bis 12.2023 ausgezahlt wurde. Die ruhenden oder anzurechnenden Beträge wurden einfach vergessen...
Bei mir haben die das umgehend korrigiert. War kein großer Akt. Wie gesagt, ein Anruf hat gereicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
Nach § 144 SGB XIV (Bestandschutz), wird auf die Summe, welche in 12/2023 ausbezahlt wurde 25% addiert. Eine Aufteilung in Grundrente, Ausgleichsrente, BSA erfolgt nicht. Diese Summe wird, solange nicht das Wahlrecht ausgeübt wird oder eine Neuberechnung erfolgt, jährlich um die Rentenanpassung erhöht. Dabei ist es egal ob, deine Freundin jetzt € 520,-- weniger verdient oder € 5000,-- mehr. Selbst wenn sie in Altagsrente gehen würde, wird nicht weniger ausbezahlt (Voraussetzung: keine Neuberechnung vom Amt wegen geänderter Verhältnisse)

Wie auch die Sachbearbeiterin sagte, ist der Betrag welcher in 12/2023 ausbezahlt wurden die entscheidene und wird als ausgangslage für die Zukunft nach § 144 SGB XIV zu Grunde gelegt.

Wenn du oder deine Freundin, jetzt z.B. Grundrente von € 250,--, Ausgleichsrente von € 250,-- und BSA von 1000,--, also insgesamt € 1.500,-- BVG Geldbezüge in 12/2023 erhalten hast, wird auf die € 1.500,-- die 25% (also € 1.875,--) raufgeschlagen. Diese Summe wird dann Jährlich angepasst. Die EU-Rente oder anderer Verdienst, wird weiter je EU-Rentenbescheid oder Verdienst ausbezahlt.

Um Nachzurechnen

Soweit das Wahlrecht in Anspruch genommen wird, müsste, wenn BSA nach 6/2011 beantragt wurde, entsprechend neu berechnet werden - hier würde dann auch bei einem geringeren Verdienst, der BSA ggf. entsprechend erhöht werden. Z.B. GdS 60 (incl. Höherbewertung) € 800,--), BSA z.B. Nettovergleichseinkommen 1.750,-- minus EU-Rente z.B. € 500,-- = BSA € 1.250,--
Bei Nettovergleicheinkommen € 1.750 minus EU-Rente € 500,--, minus tatsächlicher Verdienst z.B. € 500,-- = BSA 750,---.

Wenigstens soweit das SGB XIV entsprechend umgesetzt wird.

Wenn jetzt deine Freundin ab 2024 weniger verdient, kann damit das Wahlrecht besser werden.
 

Silan

Aktives Mitglied
Nach § 144 SGB XIV (Bestandschutz), wird auf die Summe, welche in 12/2023 ausbezahlt wurde 25% addiert.
Das ist nicht korrekt. Wie oben beschrieben werden Abzüge mit berechnet. Mein BSA läuft + 25 % vor Abzug. Also nicht der Betrag der ausgezahlt wurde sondern der Betrag der ausgezahlt wurde +Abzug. Das macht bei mir ca. 90 € Unterschied.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich habe gerade noch einmal nachgesehen in meinem letzten Bescheid vom 7.6.2024. Da steht es genau so drin. 25% Aufschlag vor Abzügen...
 

logig

Aktives Mitglied
@ Silan, ich verstehe nicht ganz wie du es mit dem Abzug der ruhenden Betrag meinst. Habe eben mir mal meinen BVG Bescheid angesehen, bei mir wird da gar nichts abgezogen.

Der Verdienst von € 520,-- sollte vom BSA, wie die EU-Rente abgezogen werden, genauso wie der ruhende Betrag wegen der Höherbewertung des GdS. Damit würde bereits in der Spalte 17 (BSA) ein geringerer Betrag stehen. Bei dem Abzug des ruhenden bzw. anzurechnen Betrag (Zeile 18) müssste es sich um etwas anders handeln. Vorstellen kann ich mir, dass hier etwas abgezogen wird, wenn z.B. ein Abfindung bezahlt wurde. Also einen Betrag, welcher bereits vom Versorgungsamt bezahlt wurde oder aus anderen gründen ruhend ist.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ja, genau. Ich habe eine Kapitalabfindung bekommen. Die wird mir jetzt monatlich abgezogen. Daher meinten sie, da mir der Betrag ja weniger ausgezahlt wird, bräuchten sie da keine 25% aufschlagen. Aber das müssen sie. Weil bis Spalte 17 der bewilligte Betrag bindend ist. Wenn der schon verringert ist, dann ist der verringerte Betrag bewilligt. Aber wenn in Spalte 17 z.B. 1500 € drinstehen, müssen da auch die 25% aufgeschlagen werden, nicht auf den Endbetrag, der letztendlich ausgezahlt wird.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben