@logig
Zu Deiner Aufführung und den Erläuterungen habe ich noch ein paar Fragen.
Du hast das gut erklärt, allerdings habe ich größtenteils nur Bahnhof verstanden.
Ich möchte ddich Bitten, mir das in meinem Fall vielleicht nochmal genauer zu erklären.
Irgendwie steigen ich immernoch nicht durch.
Also, ich habe Gds 60.
Im Dezember hatte ich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1600 brutto.
Weitere Einkommen aus Dividenden für das ganze Jahr ca.500 Euro ( das müsste also aufgeteilt werden auf 12 Monate)
Da ich "Ossikind" bin , erhalte ich OEG Grundrente nach Paragraph 10 a , usw.
Ich habe im Dezember 2023 eine Grundrente erhalten in Höhe von 514 Euro.
AusgAusgleichende stand mir im Grunde zu, wurde aber mit meinem Einkommen verrechnet, da ich , wie gesagt, in der DDR gelebt hatte und die Taten in der Kindheit passiert waren ( Härtefallregelung im OEG).
Seit 2024 erhalte ich nun 1250 EUR Grundrente.
Eine ausführliche Erläuterung dazu habe ich nicht erhalten.
Ich weiß weder, ob ich nach altealtem oder neuem Recht berechnet wurde, noch weiß ich, wie diese Summe zustande kommt und ob dort überhaupt 25% draufgerechnnet wurden.🤔
Mit der komplizierten Berechnung der Grundrente nach Paragraph 10 a (Härtefallregelung ) und den Stufenzahlen, wie dort etwas abgezogen wird, usw. , bin ich nie ganz durch gestiegen. Ich habe das nie begriffen. 🙄🫣
Meine Frage wäre , ob du, oder irgendwer hier, mir das genauer erläutern könnte?
Und nach welchen Recht ( neues oder altes) ich eingestuft wurde und warum.
Und wie sich das verhält mit einem ecentuellen freiwilligen Wechsel?
Würde mir das Vorteile bringen?
Ich freue mich wirklich sehr über Antworten.
Liebe Grüße
Schnurri