Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

BSA und Eingliederungshilfe

logig

Aktives Mitglied
Warum sollte für dich § 138 SGB XIV (Betroffene die nach dem OEG anerkannt wurden) und § 66 SGB XIV (soziale Teilhabe, wenn § 145 SGB XIV nicht gegeben ist bzw. danach es nach den anderen Teilen gewährt wird) nicht zutreffen?

Soweit das Amt schreibt, dass § 145 SGB XIV nicht zutrifft kann dies zutreffen (allerdings hier nur, weil das Fachamt für Eingliederungshilfe es nicht weitergegeben hat), ein Ablehnunggrund ist es allerdings nicht. Allerdings gibt es Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe auch nicht nur nach § 27 d BVG i.V.m. § 145 Abs. 2 SGB XIV, sondern entweder nach § 145 Abs. 4 SGB XIV i.V.m. § 66 SGB XIV oder bei Anträgen ab 2024 nach § 66 SGB XIV.

Nur weil die Sachbearbeiterin entweder § 138 SGB XIV nicht gelesen hat oder anders auslegt, heißt dies noch lange nicht, dass dies auch stimmt.

Wie du schon schreibst, hieße dies ansonsten, dass Betroffenen bei der der Antrag nach dem OEG noch nicht entschieden ist, gar keine anderen Leistungen mehr bekommen könnten.

Du kannst vom Weißen Ring evtl. Kostendeckung bekommen, wenn du keine Prozeßkostenhilfe bekommst bzw. diese in Raten anfallen. Da ab 2024 in allen Bereichen das Sozialgericht zuständig ist, sollten sich die Gebühren danach berechnen. Vorm Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten etc. an und auch Kosten der Gegenpartei (Behörde) fallen nicht an. Sozialgerichtsstreitigkeiten sind im Mittelwert relativ gering, wobei bei umfangreichen Fällen meine der doppelte Satz genommen werden kann. Dieser ist allerdings immer noch im Verhältniss zum Arbeitsumfang bei vielen Rechtsstreitigkeiten im OEG relativ gering. Es gibt allerdings auch Rechtsanwälte, welche anders abrechnen.
 
S

Schnurri

Gast
@logig


Zu Deiner Aufführung und den Erläuterungen habe ich noch ein paar Fragen.
Du hast das gut erklärt, allerdings habe ich größtenteils nur Bahnhof verstanden.

Ich möchte ddich Bitten, mir das in meinem Fall vielleicht nochmal genauer zu erklären.
Irgendwie steigen ich immernoch nicht durch.

Also, ich habe Gds 60.

Im Dezember hatte ich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1600 brutto.
Weitere Einkommen aus Dividenden für das ganze Jahr ca.500 Euro ( das müsste also aufgeteilt werden auf 12 Monate)

Da ich "Ossikind" bin , erhalte ich OEG Grundrente nach Paragraph 10 a , usw.

Ich habe im Dezember 2023 eine Grundrente erhalten in Höhe von 514 Euro.
AusgAusgleichende stand mir im Grunde zu, wurde aber mit meinem Einkommen verrechnet, da ich , wie gesagt, in der DDR gelebt hatte und die Taten in der Kindheit passiert waren ( Härtefallregelung im OEG).

Seit 2024 erhalte ich nun 1250 EUR Grundrente.
Eine ausführliche Erläuterung dazu habe ich nicht erhalten.
Ich weiß weder, ob ich nach altealtem oder neuem Recht berechnet wurde, noch weiß ich, wie diese Summe zustande kommt und ob dort überhaupt 25% draufgerechnnet wurden.🤔

Mit der komplizierten Berechnung der Grundrente nach Paragraph 10 a (Härtefallregelung ) und den Stufenzahlen, wie dort etwas abgezogen wird, usw. , bin ich nie ganz durch gestiegen. Ich habe das nie begriffen. 🙄🫣

Meine Frage wäre , ob du, oder irgendwer hier, mir das genauer erläutern könnte?
Und nach welchen Recht ( neues oder altes) ich eingestuft wurde und warum.
Und wie sich das verhält mit einem ecentuellen freiwilligen Wechsel?
Würde mir das Vorteile bringen?

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten.

Liebe Grüße
Schnurri
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Schnurri,
so mal auf die Schnelle ,ohne genaueres von Dir zu wissen.
Soweit ich weiß wurden die , welche nur Grundrente bezogen haben automatisch ins neue Recht übergeleitet.Also wenn Du kein BSA oder sonstiges bezogen hast , hast Du automatisch die neue erhöhte Grundrente erhalten .Das vermute ich .
Lg Vogoge
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Schnurri,
es gibt zwei Möglichkeiten.
Grundrente wäre bei GDS 60 im alten Recht 396 €. So wirst du anteilig bestimmt noch einen Teil Ausgleichsrente oder BSA erhalten haben bei deinem Betrag von 514 €. Hast du darüber denn einen Bescheid bekommen?
Wenn du nach altem Recht weiter deine Bezüge bekommen würdest, müsstest du zu dem Betrag dann 25% dazurechnen. Dann wärst du bei ca 650€
Da du aber deutlich mehr bekommst, denke ich mal, du wurdest ohne Wahlrecht ins neue SGB XIV überführt. Da hast du mit einem GDS 60 einen Grundrentenanspruch von 800€ und dann noch die Leistung die du anscheinend über die Grundrente hinaus 450 € vermutlich BSA.
Also irgendwas bekommst du auf jeden Fall zusätzlich, weil die Grundrente ist in beiden Fällen fix.
Im alten Recht 396+25%
Im neuen Recht 800€ bei GDS 50 und 60.
Alles was drüber ist, ist außerhalb der Grundrente.
Da die Grundrente aber geschützt ist und nirgendwo angerechnet werden darf, kann es sein, dass dir der Restbetrag tatsächlich als BSA ausgezahlt wird.
Kompliziert... aber so wird für mich ein Schuh draus.
 

Höhnchen

Mitglied
Wobei ich gelesen habe, dass BSA nicht für Härtefallfälle (was für ein Wort) gezahlt wird. Da gibt es einen Ausschluss.

So vermute ich, dass es sich um die neue Grundrente (wie Silan schrieb) und um deine Ausgleichsrente handelt. Vielleicht hast du da einen Bestandsschutz, denn im neuen Recht gibt es die nicht mehr.

Du siehst drei Antworten - drei unterschiedliche Interpretationen. Am besten wäre es, du würdest beim Amt nachfragen, auch wenn’s schwer fällt.

Ich finde solche Bescheide, die man nicht nachvollziehen kann nicht in Ordnung. Wie soll man denn da widersprechen können?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben