Hallo
@logig,
@Silan
Erstmal vielen herzlichen Dank für Eure Erklärungen und die super Hilfe.
Ich habe das diesbezüglich nun wirklich total verstanden und freue mich, dass ich hier etwas Hilfe finden konnte.
Ich kenne ehrlich gesagt, auch niemanden, der Leistungen nach Paragraph 10a (OEG) bezieht oder bezogen hat.
Da wird es schwierig, sich auszutauschen.
Ich hatte zwar viele Jahre einen sehr guten Rechtsanwalt, aber leider hat er mir auch jede Menge Geld gekostet , wenn es um Widersprüche ging. Und da war er fast immer sehr schnell.
Geholfen hat er mir jedoch immer sehr gut.
Aber seine Erklärungen waren mir oft unverständlich und zu bürokratisch, bzw. zu akademisch. Die schriftliche Teile waren jedesmal in einem anwaltlichen Deutsch, dass ich bei jedem Satz nachfragen musste.
Die verständliche Hilfe und Unterstützung hier, ist für mich auf jeden Fall etwas hilfreicher. Ich kannte mich mit OEG immer recht gut aus, aber das neue Recht, dafür brauche ich wahrscheinlich wieder 10 Jahre.
Also einige Leistungen aus der Eingliederungshilfe hatte ich auch schon bekommen, z.b. Zahnersatz, Badekur und einiges mehr. Ich brauchte da stehts keine Angaben zum Einkommen machen.
Lediglich bei der "Bedürftigkeitsprüfung" jährlich, musste ich mein Einkommen ( EU-Rente und sonstige Einkünfte) angeben. Allerdings NUR meine eigenen.
Die Grundrente wurde dann, abhängig vom Einkommen geringfügig angepasst, das war jedoch sehr gering, mal etwas weniger, mal mehr ( aufgrund der Rentenanpassung und der unterschiedlich hohen Dividenden aus Fonds des alten Arbeitgebers. Die Fonds wurden als Alterssicherung akzeptiert und waren bisher auch gesperrt.
Ich finde, es wäre auch schlimm, wenn die Einkommen der Partner oder Eheleute etc. bei der Grundrente mit angerechnet werden würden. Die Täter sind immer fein raus, weil man denen ohne rechtskräftigen Gerichtsbeschluss nicht beikommen kann , um sich Geld zurück zu holen. ( Meine Anzeigen waren verjährt, obwohl die Staatsanwaltschaft mir glaubte. Trotzdem mussten sie die Anklagen fallen lassen) Allerdings hat mir der Brief von der Staatsanwaltschaft, bezüglich meiner Strafanzeigen Trotzdem sehr viel gebracht, als es um den späteten OEG-Antrag ging. Mir ist somit ein Glaubhaftigkeitsgutachten erspart geblieben. Früher war das ja nicht so einfach. Da wollten das Verwaltungsamt für alles Beweise.
Das ist hoffentlich heute leichter, zumindest etwas einfacher.
Ich danke nochmals sehr für Eure Unterstützung hier. Schön, dass es so tolle Leute hier gibt.
Beste Grüße
Schnurri1