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BSA und Eingliederungshilfe

Silan

Aktives Mitglied
Es gab hier im Forum vor vielen Jahren mal jemanden, dessen GDS nach einer Begutachtung unter 30 fiel und der dann aus dem BSA raus fiel. Ist bestimmt schon 10 Jahre her. Ansonsten habe ich das noch nie gehört.
Ich weiß, dass wenn man wieder arbeitsfähig wird, der GDS nicht zwingend runtergestuft wird. Das war bei mir so. Der GDS blieb bei 60, obwohl ich voll gearbeitet habe. BSA habe ich nicht bekommen, weil ich mehr verdient habe, als der BSA bot. Eine Bekannte arbeitet 6 Std. die Woche, mehr geht nicht. Ihr wird auch BSA weiter gezahlt, aber das was sie verdient wird angerechnet. Sie bekommt die Differenz.

Wenn also wegen bestimmter einschränkungen ein GdS von ... gesehen wurden, dann müssten sich diese einschränkungen schon verbessern, damit ein geringer GdS gesehen wird.
Ja, genau so ist es. Nicht die Arbeitsfähigkeit, sondern der GDS muss sich verändern. Man kann auch mit einem GDS von 60 voll arbeitsfähig sein. Dann bekommt man auf Antrag eine mögliche Differenz zum selbst erwirtschafteten Gehalt.
 

logig

Aktives Mitglied
Auch wenn du auf unbestimmte Dauer voll Erwerbsgemindert bist, überprüft die Rentenversicherung ob nicht doch z.B. ein Wunder eingetretten ist. Meist reichen hier Schreiben von deinen Ärzten aus. Wie dies beim SGB XIV gemacht wird, weiß ich nicht.

@ silan:

selbst wenn du wieder arbeiten kannst, was erstrebenswert ist, würdest du in der Zeit in welcher du BSA bekommen hast, wie Höhchen schreibt, keine Rentenpunkte erziehlt haben. Somit müsste auch in dem Fall noch geprüft werden, ob nicht wegen der entgangenen Arbeitszeit für diesen Teil bei Altersrente auch wieder ein gewisser BSA möglich wäre. Ob dies allerdings überhaupt möglich ist, kann ich nicht sagen.
 

Höhnchen

Mitglied
@ Interessierte Teilnehmer Du hast Recht, denn die Regel als solche ist einfach fehlerhaft.
Natürlich ist es das Beste, wieder arbeitsfähig zu werden. Ich würde mich freuen, wenn es bei mir irgendwann so wäre. Das wird aber leider nicht mehr passieren. Und ist bei vielen leider nicht so.

Die vielen verlorenen Jahre Renteneinzahlung, die verpasst wurden, lassen sich durch wiedererlangte Arbeitsfähigkeit (selbst bei Vollzeit) niemals aufholen. Dafür müsste es eine Lösung geben.
 

Silan

Aktives Mitglied
Somit müsste auch in dem Fall noch geprüft werden, ob nicht wegen der entgangenen Arbeitszeit für diesen Teil bei Altersrente auch wieder ein gewisser BSA möglich wäre. Ob dies allerdings überhaupt möglich ist, kann ich nicht sagen.
Wenn man Anspruch auf BSA hat, bleibt dieser Anspruch erhalten, solange man einen GDS von mind. 30 hat. Da wird der Berufsschadensausgleich als ( gegebenenfalls anteilige) Rente weiter gezahlt. Mit 25% Abzug.
Wie das jetzt für die Zeit ist, wen man aus dem BSA vielleicht rausfällt, ich denke ähnlich wie bei allen Sozialleistungen. Es steht einem ja frei, vom BSA aus privat vorzusorgen, denn das ist bei der Höhe des BSA ja durchaus im Rahmen der Möglichkeiten. Natürlich wird einem meines Wissens in der Rente dann solch eine Private Vorsorge auch wieder vom BSA abgezogen, aber es ist halt Risikoabwägung. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass eine nachträgliche Renteneinzahlung durch das VA bei Wegfall des BSA für die Zeit des BSA vorgesehen ist. ...puh, schwerer Satz... aber ich hoffe, ihr versteht wie ich das meine.
 

Silan

Aktives Mitglied
@ Interessierte Teilnehmer Du hast Recht, denn die Regel als solche ist einfach fehlerhaft.
Natürlich ist es das Beste, wieder arbeitsfähig zu werden. Ich würde mich freuen, wenn es bei mir irgendwann so wäre. Das wird aber leider nicht mehr passieren. Und ist bei vielen leider nicht so.

Die vielen verlorenen Jahre Renteneinzahlung, die verpasst wurden, lassen sich durch wiedererlangte Arbeitsfähigkeit (selbst bei Vollzeit) niemals aufholen. Dafür müsste es eine Lösung geben.
Wir werden auch nicht wieder arbeitsfähig werden, aber dennoch wäre es unser größter Wunsch.

So wie mir das mit der Rente von meinem Sachbearbeiter erklärt wurde, ist es nicht mehr relevant, ob und wie lange man in die Rentenkasse eingezahlt hat, wenn man von Seiten des VA, OEG-Stelle, als (bei uns heißt das) ''unveränderlich'' eingestuft ist. Das heißt, wenn man aus der regelmäßigen Begutachtung rausfällt (als ''Altfall'' vor 2024).
Das heißt für mich ( und vermutlich auch für dich und andere Betroffene) wenn der BSA nicht wegfällt weil die Schädigungsfolgen nicht mehr existent sind, nimmt man den BSA mit in die Rente. Der Anspruch sinkt um 25% und schon erworbene Rentenansprüche werden angerechnet. Einem bleibt also tatsächlich der finanzielle Rahmen vom BSA minus 25%.
Damit ist man denke ich besser gestellt, als so manche/r, die/der ein Leben lang ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt hat.
 

Silan

Aktives Mitglied
Auch wenn du auf unbestimmte Dauer voll Erwerbsgemindert bist, überprüft die Rentenversicherung ob nicht doch z.B. ein Wunder eingetretten ist. Meist reichen hier Schreiben von deinen Ärzten aus. Wie dies beim SGB XIV gemacht wird, weiß ich nicht.
Ich traue denen das durchaus zu, dass die auf Wunder warten. Ich kenne einen Fall, da musste ein Beinamputierter alle 4 Jahre zur Begutachtung, ob sich was an seinem Zustand verändert hat. Aber das Bein wollte einfach nicht wieder nachwachsen... nach 20! Jahren haben die den als ''unveränderlich'' eingestuft... Aber das ist schon ein paar Jahre her.
 

logig

Aktives Mitglied
Das traue ich dem VA beim SGB XIV auch zu, hoffe allerdings, dass sie irgendwann auch einen als unveränderlich einstufen. Nur leider gibt es die Regelung mit 55 Jahren nicht mehr. Die Politik hat häufiger gefragt, was noch gemacht werden kann um die Betroffenen weniger zu belasten. Ein Punkt wäre, Regelungen wie beim BVG beizubehalten. Gleichzeitig wäre es gut, wenn darüber aufgeklärt wird, wie Änderungen ermittelt werden bzw. Nachprüfungen ablaufen.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich glaube es war gar nicht gewollt, Menschen wie bisher mit 55Jahren bei festgestellt unveränderten Zustand weiterhin zu schützen. Ich habe irgendwann mal ein Video gesehen, dass dies Thema zum Inhalt hatte, auf dem sich ein Politiker sehr kritisch (hetzend) darüber ausließ. Nach dem Motto „Hängematte nicht dauerhaft bieten wollen“.

Dass ist das was ich nicht mag. Einerseits wenn Menschen sich über etwas echauffieren von dem sie nicht betroffen sind und diese Menschen schlecht machen.

Andererseits erzählen es wird sich mit dem SGB XIV nichts verschlechtern und dann viele kleine Nachteile einbauen, die dann für die Betroffenen aber doch nicht so klein sind.
 

logig

Aktives Mitglied
Mit dem ersten Entwurf gab es einige massive Verschlechterung u.a. beim BSA oder das regelmäßig alle 5 bzw. 10 Jahre sämbtliche Anspruchsvoraussetzungen überprüft werden müssen. Dadurch haben sich die Opferverbände versucht, dass solche Verschlechterungen wieder berichtigt wurde. Die kleinen Verschlechterungen sind untergegangen.

Wobei das Amt mit den Nachprüfung ob tatsächliche Änderungen (ich denke größtenteils gesundheitliche) auch die Gefahr läuft, dass bei Verschlechterungen auch Rückwirkend nach dem ggf. höheren GdS nachgezahlt werden muss. Oder müsste, wenn den bei Verschlechterungen auch ein höhere GdS vom Amt anerkannt wird.
 

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