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Unbegründete Einwöchige Sperrung des Arbeitslosengeldes

Portion Control

Urgestein
Bei fristloser Kündigung könnt ihr Widerspruch einlegen, dem wird dann wahrscheinlich stattgegeben.
Bei einer normalen Kündigung ist die Sperre rechtens, denn dann hat Deine Frau schon vorher von der Kündigung gewusst, oder freiwillig auf entsprechende Kündigungsfristen verzichtet.
Wie kommst du darauf das jeder der eine schriftliche Kündigung erhält, dies schon Tage vorher wissen muss?
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Wie kommst du darauf das jeder der eine schriftliche Kündigung erhält, dies schon Tage vorher wissen muss?
Wenn es eine normale Kündigung ist, gibt es immer Fristen, eine Ausnahme ist dabei die Probezeit.
Man muss nicht vor Erhalt der Kündigung darüber Information haben, aber bei Erhalt der Kündigung gibt es Fristen bis zum Ausscheiden.
Ausnahme, siehe erster Satz oder fristlose Kündigung.
 
I

Irgendeinname

Gast
Wenn der Arbeitstag von ihr länger geht als die Sachbearbeiter beim Jobcenter arbeiten, kann deine Aussage schon nicht wirklich passen. Es gibt Jobs da sind keine privaten Handlungen während der Arbeitszeit erlaubt. Wann hätte sie sich also diesbezüglich beim Amt melden sollen?

Außerdem steht nur drin das geprüft wird. Sonst noch gar nix. Eigentlich viel Lärm um nichts. Da sollte man erstmal abwarten. Vielleicht ist es ein Standard Spruch in der Standard Antwort des Amtes.
Deswegen schrieb ich: bei einer fristlosen Kündigung am Nachmittag könnte man dagegen vorgehen. Fristlos heißt schließlich: sofort in dieser Sekunde. Nicht "am Ende des Arbeitstages".

Bei einer normalen Kündigung gibt es widerrum eine Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende oder zum 15., bzw. zwei Wochen in der Probezeit. In diesen vier Wochen werde ich es ja wohl schaffen mich beim Arbeitsamt zu melden. Das geht mittlerweile sogar digital, weswegen man sogar bei einer fristlosen Kündigung die Meldung am gleichen Tag verlangen könnte. Die wenigsten Sachbearbeiter werden aber so streng sein.

Mal ganz davon abgesehen: wenn ich eh gekündigt wurde, was kümmert es mich noch was ich darf und was nicht? Was will mein Ex-Arbeitgeber tun? Mir mit Kündigung drohen? Mit einem schlechten Zeugnis das vor dem Arbeitsgericht in der Luft zerfetzt wird?
 

Portion Control

Urgestein
Ich verstehe schon nicht weshalb ihr permanent eine fristlose Kündigung in den Raum stellt. Ohne Infos sollte man von einer normalen Kündigung mit Kündigungsfrist ausgehen.

Bei einer normalen Kündigung gibt es widerrum eine Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende oder zum 15., bzw. zwei Wochen in der Probezeit. In diesen vier Wochen werde ich es ja wohl schaffen mich beim Arbeitsamt zu melden.
Es ist völlig egal wie lange die Kündigungsfrist dauert. Erhält man eine Kündigung wird man beim Arbeitsamt vorstellig. Und zwar am darauffolgenden Werktag. Und genau das hat sie gemacht.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
man muss sich bei Bekanntgabe des Kündigungstermins arbeitslos melden, idealerweise 3 Monate vorher, spätestens ab Kenntnis des Endes des Kündigungstermins;

nach Erhalt der Kündigung selbst dann innerhalb von drei Tagen.
Das sind zwei verschiedene Dinge.
 

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