Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hartz4 und Erbe

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Zuerst einmal: das Erbe ausschlagen kannst du immer, das kann dir niemand verbieten. Eine andere Frage ist, was das Jobcenter dann daraus macht. Aber trenn das besser voneinander.

Du hast Vermögensfreibeträge bei Bezug von Bürgergeld. Informiere dich, wieviel das bei dir ist. Wenn dein vorhandenes Vermögen plus Wert des Hauses den Freibetrag übersteigt, dann rechnet das Jobcenter das an.

Beispiel: Freibetrag 20 000€.
Vorhandenen Geld 10 000€. Wert des Hauses: 40 000€. Du hättest also 30 000€ mehr als du haben darfst.
Du beziehst 500€ Bürgergeld im Monat plus 500€ Miete. Das Jobcenter zahlt darum 30 Monate kein Geld. (1000€/Monat mal 30) Danach setzen die Zahlungen wieder ein.

Du musst also wissen, was Haus plus Grundstück wert sind. Da das Grundstück immer einen Wert hat, kannst du auch immer Geld damit verdienen. Doe Frage ist einfach, was ein Käufer dafür zahlen würde. Das Jobcenter googelt so etwas einfach nach, mit vergleichbaren Immobilien. Und genau das solltest du auch tun!

Pauschal Erbe ausschlagen auf Verdacht ist keine gute Idee. Im Amtsdeutsch hast du damit vielleicht deine Hilfebedürfrigkeit nicht beendet, obwohl du das hättest tun können. Dann bestrafen sie dich, obwohl du das Haus ja gar nicht geerbt hast!
 
G

Gelöscht 127027

Gast
Zuerst einmal: das Erbe ausschlagen kannst du immer, das kann dir niemand verbieten. Eine andere Frage ist, was das Jobcenter dann daraus macht. Aber trenn das besser voneinander.

Du hast Vermögensfreibeträge bei Bezug von Bürgergeld. Informiere dich, wieviel das bei dir ist. Wenn dein vorhandenes Vermögen plus Wert des Hauses den Freibetrag übersteigt, dann rechnet das Jobcenter das an.

Beispiel: Freibetrag 20 000€.
Vorhandenen Geld 10 000€. Wert des Hauses: 40 000€. Du hättest also 30 000€ mehr als du haben darfst.
Du beziehst 500€ Bürgergeld im Monat plus 500€ Miete. Das Jobcenter zahlt darum 30 Monate kein Geld. (1000€/Monat mal 30) Danach setzen die Zahlungen wieder ein.

Du musst also wissen, was Haus plus Grundstück wert sind. Da das Grundstück immer einen Wert hat, kannst du auch immer Geld damit verdienen. Doe Frage ist einfach, was ein Käufer dafür zahlen würde. Das Jobcenter googelt so etwas einfach nach, mit vergleichbaren Immobilien. Und genau das solltest du auch tun!

Pauschal Erbe ausschlagen auf Verdacht ist keine gute Idee. Im Amtsdeutsch hast du damit vielleicht deine Hilfebedürfrigkeit nicht beendet, obwohl du das hättest tun können. Dann bestrafen sie dich, obwohl du das Haus ja gar nicht geerbt hast!
Mir wurde erzählt, dass sich das Haus früher mehrere Menschen angesehen haben und alle sofort Abstand genommen haben.

Es ist praktisch ein altes Haus, das einer Ruine gleicht. Wrr kauft denn so etwas?

Wäre es ein halbwegs vetnünftiges Haus, könnte ich es ja verstehen. Aber was soll ein ALG2Empfänger mit einem so maroden und sanierten Haus, in das wahrscheinlich sehr viel Geld investiert werden muss.

Wenn man erst einmal erbt und Besitzer ist, ist man dann nicht auch verpflichtet, es regelmäßig zu sanieren? Wenn ja, von welchem Geld denn?
Wer weiß, welche Kosten noch auf einen möglichen Erbe zukommen?

Und wenn das Haus schon so marode ist, dass Balken morsch und Zwischendecken durchgebrochen sind, würde ich persönlich niemals in so einem Haus leben wollen.

Wie kann man den Wert herausfinden?
 

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Dürfen Bürgergeld-Empfänger eine Immobilien-Erbschaft ausschlagen?

Gründe, warum man ein Haus oder eine Wohnung nicht erben möchte, gibt es viele. Doch Bürgergeld-Bezieher dürfen eine Immobilien-Erbschaft nur dann ausschlagen, wenn sie damit Schulden erben würden oder wenn der Unterhalt der Immobilie den Wert des Erbes übersteigen würde.

Ansonsten könnte das Ausschlagen einer Immobilien-Erbschaft vom Jobcenter als vorsätzliche oder fahrlässige Beeinflussung der eigenen Bedürftigkeit auslegen, was sich auf den Bürgergeld-Anspruch auswirken kann

Quelle: https://www.anwaltssuche.de/aws/hartz_iv_haus_geerbt_was_muss_man_beachten_3347.artikel#cap1
 
G

Gelöscht 127027

Gast
Dürfen Bürgergeld-Empfänger eine Immobilien-Erbschaft ausschlagen?

Gründe, warum man ein Haus oder eine Wohnung nicht erben möchte, gibt es viele. Doch Bürgergeld-Bezieher dürfen eine Immobilien-Erbschaft nur dann ausschlagen, wenn sie damit Schulden erben würden oder wenn der Unterhalt der Immobilie den Wert des Erbes übersteigen würde.

Ansonsten könnte das Ausschlagen einer Immobilien-Erbschaft vom Jobcenter als vorsätzliche oder fahrlässige Beeinflussung der eigenen Bedürftigkeit auslegen, was sich auf den Bürgergeld-Anspruch auswirken kann

Quelle: https://www.anwaltssuche.de/aws/hartz_iv_haus_geerbt_was_muss_man_beachten_3347.artikel#cap1
Wie findet man heraus, ob der Unterhalt den Wert des Erbes übersteigt?
 
G

Gelöscht 129876

Gast
Ich hab anderes gehört. Wenn ein Erbe da ist, das Einkommen bringt und nicht nur Kosten (gibts ja leider auch), wird es vom Amt gern angerechnet. Und darf nicht ausgeschlagen werden.
Aber einfach nochmal einen Rechtsanwalt fragen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben