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Hallo @Kirschblüte,Habe ich alles angefordert. Bestellung meines Vaters, Rechnungen, Mahnungen, unterschriebener Auslieferungsbeleg. Mir liegt nichts von all dem vor und schon gar nicht die Münzen.
Zunächst einmal möchte ich dir mein Beileid für deinen Verlust aussprechen!
Meine Meinung ist, dass du der Mahnung vorsorglich schriftlich widersprechen solltest. Im Widerspruch kannst du darauf verweisen, dass du bei der Firma die Unterlagen zur Prüfung angefordert hast und diese prüfen wirst, sobald sie dir vorliegen.
Du hast im Moment aber berechtigte Zweifel an der Gültigkeit dieser Mahnung, da weder Münzen noch vorherige Mahnungen auffindbar waren. Daher benötigst du einen Nachweis dafür, dass dein Vater diese Lieferung erhalten hat.
Falls der Nachweis dafür erbracht wird, dass dein Vater diese Münzen wirklich bekommen hat, wirst du als seine Erbin diese Rechnung selbstverständlich begleichen. Dann wirst du aber auch Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei stellen. Irgendwo müssten diese Münzen dann ja abgeblieben sein.
Ich würde vermuten, dass du dann nichts mehr von dieser Firma hören wirst. Im jeden Fall möchte ich dir ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale ans Herz legen.
Als ich mal ein Problem mit Inkasso hatte, weil ich nur eine Teillieferung bekommen habe, aber den gesamten Betrag bezahlen sollte, habe ich mich bei der örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Das kostete mich 10 oder 15€, ist schon paar Jahre her.
Verbraucherzentralen dürfen rechtliche Beratung für Privatpersonen anbieten. Da kannst du mit einem Rechtsanwalt sprechen und bist damit auf der sicheren Seite. Das, was ich geschrieben habe, ist nur das, was ich denke, weil ich finde, dass dein Problem so ähnlich ist wie meines damals.
Einfach ignorieren wäre ganz falsch. Spätestens wenn eine gerichtliche Mahnung kommt, musst du widersprechen, sonst erkennst du die Forderung an und es kann vollstreckt werden.
Grundsätzlich kann ich verstehen, wenn du nicht einfach bezahlen möchtest. Wenn dein Vater schon öfter solche Rechnungen ohne Gegenleistung bekommen hat, sind aus meiner Sicht zwei Interpretationen am wahrscheinlichsten:
1. Es ist eine Scan-Firma, die einfach Mahnungen ohne Gegenleistung verschickt und davon lebt, dass Leute einfach bezahlen, weil es den Ärger nicht lohnt.
2. Im Seniorenwohnheim arbeitet jemand, der seine Position zu Ungunsten von Bewohnern ausnutzt. Denn er kennt die Namen der Bewohner und ihre Adresse und sonstigen Daten, kann auf ihren Namen bestellen und das Bestellte unterschlagen.
Falls du die Zeit und Energie dafür hast, kannst du rausfinden, was davon zutrifft. Vielleicht gibt es auch eine harmlosere Möglichkeit, z B dass dein Vater wirklich Münzen gekauft und dann verschenkt hat. Dann wäre das etwas anderes als das vorher.
Hat er sich denn selbst für Münzen interessiert oder stand ihm jemand nahe, der sich dafür interessiert und dem er sie geschenkt haben könnte? Falls ja, würde ich diese Person dazu noch fragen.
Übrigens beraten viele Verbraucherzentralen inzwischen auch telefonisch oder per E-Mail. Du musst also nicht unbedingt persönlich hin.