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Auto nach 10 Monaten schon kaputt..können uns kein neues mehr leisten

Bingenervt

Aktives Mitglied
Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, dass der Händler in der Pflicht steht. Gekauft, wie gesehen, gilt nicht für gewerbliche Händler. Und sie können auch alles Mögliche in ihre Verträge schreiben, wenn es nicht gesetzeskonform ist, ist es sowieso null und nichtig.

Warte erst mal an, was am Montag vom Händler kommt.
 

Greylady

Aktives Mitglied
@AbiKisa99
Wenn ihr im ADAC seid , könnt ihr am Montag die kostenfreie Rechtsberatung anrufen , da sind direkt Juristen am Draht .
Die sagen Euch wie ihr schriftlich eine Frist aufsetzen könnt könnt und dem Händler diese zu übergeben um den Wagen zu reparieren .

Oft reagieren besonders die Feld und Schotterplatz Händler sehr aufgebracht bei solchem Fall , deshalb Zeuge mitnehmen , welcher sich mit Autos auskennt .
Es gibt übrigens eine günstige Verkehrsrechtschutz Versicherung über den ADAC , da wäre dann der Gutachter auch enthalten .

Die gilt aber erst nach 3 Monaten ab Abschluss .
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Jetzt wartet doch erst einmal ab ........
Gebt dem Händler bzw der Werkstatt doch die Chance, den Schaden genau anzusehen. Und eine Aussage zu treffen.
Es muss nicht ganz so schlimm werden wie hier teilweise geschildert.
Wenn es ganz toll läuft bekommt Abi Kisa am Montag Abend Bescheid, dass der Wagen am Dienstag repariert wird.

Und nochmal - Garantie ist nicht - sondern Gewährleistung nach BGB. Ein Schaden, der bspw durch Marderbiss verursacht wird würde da nicht drunter fallen. Auch überzogene Wartungsintervalle nicht. Ein übersehenes Kontrolllämpchen auch nicht. Und auch keine Verschleissteile.
Im Grunde kann man wie Abi Kisa nur den Montag abwarten- was sagt der Händler ? Was sagt der Meister ?
 

Darbs

Mitglied
Die Gewährleistung greift aber nur bei einem Mangel der beim Erwerb schon vorhanden war. In den 10 Monaten wurde das Fahrzeug alle 3 Monate in einer Werkstatt laut dem TE gecheckt. Mängel wurden offenbar keine gefunden. Wie will man nun einen Anspruch auf Gewährleistung begründen? Das ist die Frage, die sich mir stellt. Also sollte der TE die Werkstattchecks auf keinen Fall erwähnen, denn dies würde den Verkäufer sehr erfreuen, weil dann der Schaden auf die Werkstattbesuche geschoben werden könnte. Ich hoffe und gönne ihm, dem TE, dass er gut aus der Geschichte herauskommt.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
Die Gewährleistung greift aber nur bei einem Mangel der beim Erwerb schon vorhanden war. In den 10 Monaten wurde das Fahrzeug alle 3 Monate in einer Werkstatt laut dem TE gecheckt. Mängel wurden offenbar keine gefunden. Wie will man nun einen Anspruch auf Gewährleistung begründen? Das ist die Frage, die sich mir stellt. Also sollte der TE die Werkstattchecks auf keinen Fall erwähnen, denn dies würde den Verkäufer sehr erfreuen, weil dann der Schaden auf die Werkstattbesuche geschoben werden könnte. Ich hoffe und gönne ihm, dem TE, dass er gut aus der Geschichte herauskommt.
Radieschen hatte hier doch den Link vom ADAC gepostet, der den aktuellen rechtlichen Stand gut erklärt. Als privater Käufer bist du gar nicht dazu verpflichtet, dem Händler was nachzuweisen. Der hängt 1 Jahr in der Haftung. Für solche Fälle gibt es u.A. auch Betriebshaftpflichtversicherungen.

Aber wie schon geschrieben, abwarten, was morgen passiert.

Wir haben uns letztes Jahr nämlich auch mit dem Thema beschäftigen müssen, als wir einen uralten Gebrauchtwagen vom Händler gekauft haben. Da würde uns vom Händler unseres Vertrauens, der damals kein passendes Auto für uns hatte, direkt gesagt, dass der Händler in der Pflicht ist. Da hat sich zu Gunsten der Verbraucher schon einiges zum Positiven verändert.
 

Greylady

Aktives Mitglied
Radieschen hatte hier doch den Link vom ADAC gepostet, der den aktuellen rechtlichen Stand gut erklärt. Als privater Käufer bist du gar nicht dazu verpflichtet, dem Händler was nachzuweisen. Der hängt 1 Jahr in der Haftung. Für solche Fälle gibt es u.A. auch Betriebshaftpflichtversicherungen.

Aber wie schon geschrieben, abwarten, was morgen passiert.

Wir haben uns letztes Jahr nämlich auch mit dem Thema beschäftigen müssen, als wir einen uralten Gebrauchtwagen vom Händler gekauft haben. Da würde uns vom Händler unseres Vertrauens, der damals kein passendes Auto für uns hatte, direkt gesagt, dass der Händler in der Pflicht ist. Da hat sich zu Gunsten der Verbraucher schon einiges zum Positiven verändert.
Ich hatte auch einen ähnlichen Fall und der ging teuer aus .
Denn der Händler bezog sich darauf , dass es sich um Verschleißteile handelt und diese bei der Gewährleistung ausgeschlossen
sind , genau wie Elektrik .
Er hat sich schlicht geweigert .
Wir hätten ihn verklagen müssen und einen Gutachter beauftragen müssen .

Am selbigen Tag habe ich beim ADAC eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abgeschlossen .
Diese gilt zwar nicht für den geschilderten Fall , da war das Kind schon in den Brunnen gefallen .
Aber in solche Situation begeben wir uns nicht mehr .
Denn die kleinen Gebrauchtwagen Händler sind da ziemlich abgebrüht , die kennen jeden Trick .
Zum Schluss ging er nicht mehr ans Telefon oder schrie in den Apparat .
Ein südländischer Geselle leider
 

AbiKisa99

Mitglied
@Piepel : sorry, da habe ich mich glaube nicht ganz vollständig ausgedrückt. Das Auto hat meine Mama gekauft, die Hauptperson im Vertrag ist mein Bruder und ich bin als ,,Mitfahrer" quasi auch mitdrinne. Ich muss morgen die Werkstatt anrufen und sagen, was vorgefallen ist,: was soll ich am besten sagen ? Was wäre besser, nicht zu erwähnen ? Ich habe im Internet gelesen, dass ein neuer Motor für ein Auto schnell mal 10000€ kosten kann, ist das wirklich so viel ? Dann müsste meine Familie ja 3 Jahre jeden einzelnen € sparen, um sich ein neues Auto leisten zu können. Alles bis 2000€ kann ich noch an Reparaturkosten aufbringen, aber mehr als das wird schwierig..
 

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