Radieschen hatte hier doch den Link vom ADAC gepostet, der den aktuellen rechtlichen Stand gut erklärt. Als privater Käufer bist du gar nicht dazu verpflichtet, dem Händler was nachzuweisen. Der hängt 1 Jahr in der Haftung. Für solche Fälle gibt es u.A. auch Betriebshaftpflichtversicherungen.
Aber wie schon geschrieben, abwarten, was morgen passiert.
Wir haben uns letztes Jahr nämlich auch mit dem Thema beschäftigen müssen, als wir einen uralten Gebrauchtwagen vom Händler gekauft haben. Da würde uns vom Händler unseres Vertrauens, der damals kein passendes Auto für uns hatte, direkt gesagt, dass der Händler in der Pflicht ist. Da hat sich zu Gunsten der Verbraucher schon einiges zum Positiven verändert.
Ich hatte auch einen ähnlichen Fall und der ging teuer aus .
Denn der Händler bezog sich darauf , dass es sich um Verschleißteile handelt und diese bei der Gewährleistung ausgeschlossen
sind , genau wie Elektrik .
Er hat sich schlicht geweigert .
Wir hätten ihn verklagen müssen und einen Gutachter beauftragen müssen .
Am selbigen Tag habe ich beim ADAC eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abgeschlossen .
Diese gilt zwar nicht für den geschilderten Fall , da war das Kind schon in den Brunnen gefallen .
Aber in solche Situation begeben wir uns nicht mehr .
Denn die kleinen Gebrauchtwagen Händler sind da ziemlich abgebrüht , die kennen jeden Trick .
Zum Schluss ging er nicht mehr ans Telefon oder schrie in den Apparat .
Ein südländischer Geselle leider