Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auto nach 10 Monaten schon kaputt..können uns kein neues mehr leisten

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
@Persephone : was empfiehlst du denn, welche Teile sollte sich die Werkstatt am ehesten angucken bei einer Kontrolle also einer ,,Standarduntersuchung" ?
Eine grobe Übersicht findest du in den Handbüchern zum Fahrzeug unter
Serviceintervalle oder Inspektion o. ä.
gestaffelt nach Km oder Zeitsegmenten.
Es wird auch kleine oder große Inspektion genannt.
Hier wird u. u. noch unterschieden, in welchen Gegenden (Sand-/Staubbelastung/Hitze/Kälte) du das Fahrzeug einsetzt.
Wichtig wäre der Zahnriemen.
Wenn der der reißt, ist der Motor in vielen Fällen schrott
u. u. = wirtschaftlicher Totalschaden.

Hast du mit deiner Werke schon drüber gesprochen, was sagen die denn ?
 

AbiKisa99

Mitglied
Ich habe vor wenigen Stunden ein Anruf vom Händler bekommen. Er teilte mir mit, dass die Kopfdichtung am Motor gerissen ist, viel Druck entstanden ist und das Thermostat kaputt gegangen ist. Die Kosten belaufen sich auf 800 bis 1000€ geschätzt, er wird mir morgen die ganz genauen Kosten geben. Die Kosten übernimmt er nicht, da er sagt, dass wir das Auto schon 10 Monate haben und der Schaden nicht bei Übergabe vorlag. Wir sind mit dem Auto seit Autokauf 2000 km gefahren insgesamt und schon ist der Schaden aufgetreten. Ist es in diesem Fall sinnvoll, zum Rechtsanwalt zu gehen oder sind die Chancen mau ? Im folgenden Artikel steht folgender Absatz:

Wer muss den Mangel beweisen?
Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Tritt innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


sind wir im Recht ?
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ich befürchte mal, dann sind Deine Chancen gering.

Wie kann eine Kopfdichtung kaputt gehen?
Zu den möglichen Gründen gehören: Überhitzung: Seien es das falsche Kühlmittel, Kalkablagerungen oder zu wenig Flüssigkeit – die Zylinderkopfdichtung mag es gar nicht gerne, wenn es zu heiß wird.

Wie willst Du beweisen, dass im Behälter die richtige Menge an Kühlwasser war und keine Ablagerungen vorhanden waren? Für diesen Beweis wäre mit Sicherheit ein Gutachter von Nöten.

Eigentlich sind diese Teile für ein ganzes Autoleben konzipiert. Ich fahre seit 30 Jahren Auto - einige ältere mit über 100.000 km waren schon dabei - aber nie dieses Problem.

Hinter diesem Link ein ähnlicher Fall: Garantie/Gewährleistung nach Zylinderkopfdichtungsre... (motor-talk.de)

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:

Floridah

Aktives Mitglied
Dann würde ich zumindest den Autohändler mit deiner Recherche konfrontieren.
Vielleicht lässt er sich auf einen Kompromiss ein.
Ansonsten müsstest du ihm klarmachen, dass du sonst zum Rechtsanwalt gehen würdest…
(Eine freundliche Drohung, selbst wenn du gar nicht gehst, aber kann er ja nicht wissen)
 

AbiKisa99

Mitglied
Das Problem ist auch, daß unser Auto dort beim Händler steht und nicht weiß, wie viel Tage ich mir Zeit lassen kann zum ,,überlegen". Weil wenn ich zum Anwalt gehe, dauert es ja ebenso paar Tage bis er das Schreiben erstellt hat usw..
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben