Naja, das muss ja nicht unbedingt so sein. Hat er das geschrieben, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? Hab ich das überlesen?Die Tochter wohnt bei der Mutter. Sie hat das Sorgerecht, er maximal Umgangsrecht. Also hat er nicht viel zu melden.
Auch, wenn die Tochter überwiegend bei der Mutter lebt, heißt es nicht unbedingt, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.
Selbst dann kann man versuchen, mit der Mutter zu kommunizieren, was man vielleicht gemeinsam machen könnte, um der Tochter zu helfen.
Ich denke, das Kindeswohl steht an erster Stelle. Getrennte Eltern sollten so erwachsen sein, dass sie ihren eigenen Zwist nicht auf die Kinder übertragen, bzw. den Umgang mit den Kindern vom eigenen Zwist trennen.