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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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Grisu

Aktives Mitglied
Na Du, über eine IP laufen aber verflixt viele Nutzer - Du hättest im ersten Moment mal nur den Provider, und damit kommt man nicht weit.

Der Weg müsste umgekehrt sein: Kunde JC - Klarname - alle Konten heraussuchen lassen, Finanzbehörden befragen, bei Bestätigung Verdacht Info an Zoll und Polizei mit Anzeige. Dieses wird dann von Polizei/Zoll oder Staatsanwaltschaft so lange geprüft bis klar ist ob sich ein Prozeß lohnen kann.

Wenn ja, wird der Prozeß festgelegt und JC Kunde - und JC SB bekommen eine Einladung zum netten Stühlerücken :) im Stuhlkreis :)

Gruß von Grisu
 

carrot

Aktives Mitglied
Na Du, über eine IP laufen aber verflixt viele Nutzer - Du hättest im ersten Moment mal nur den Provider, und damit kommt man nicht weit.

Der Weg müsste umgekehrt sein: Kunde JC - Klarname - alle Konten heraussuchen lassen, Finanzbehörden befragen, bei Bestätigung Verdacht Info an Zoll und Polizei mit Anzeige. Dieses wird dann von Polizei/Zoll oder Staatsanwaltschaft so lange geprüft bis klar ist ob sich ein Prozeß lohnen kann.

Wenn ja, wird der Prozeß festgelegt und JC Kunde - und JC SB bekommen eine Einladung zum netten Stühlerücken :) im Stuhlkreis :)

Gruß von Grisu
Wenn ich nur meinen eigenen Router nutze, dann habe ich in der Regel nur eine IP davon.
Das Datum und die genaue Urzeit wird ja auch registriert und der PC bzw. Router der die Nachricht empfängt.
7 Tage werden die Daten auf Vorrat gespeichert, danach noch länger bei einer Straftat.

Was wir aber immer preisgeben, ist z. B. das Bundesland wo wir gerade sitzen, das Betriebssystem und den Browsertyp über die Cookies.
Provider, da bin ich mir nicht mal sicher,
Provider vergeben ja etliche IPs, nicht nur eine,
 

Portion Control

Urgestein
Naja, macht durchaus Sinn, wenn jemand imm ZUUUUFÄLLIG krank ist, wenn ein Termin ansteht und auch sonst nicht erreichbar ist. Also ich schätze mal, dass sie künftig keine Atteste mehr von Dir akzeptieren werden, die nicht vom Amtsarzt kommen.
In die Wohnung lassen musst Du sie nicht, aber die sind ja nicht blöd und werden schon merken, dass Du erstens nicht krank bist und zweitens auch was zu verbergen hast.
Du bewegst Dich auf verdammt dünnem Eis....
Ich verstehe sowieso nicht weshalb man jemanden besuchen geht. Kostet nur wieder den Steuerzahler Geld.
Das kann ja keine Bringschuld seitens des Jobcenters sein. Meldet sich der TE nie, würde ich nach entsprechender Anmahnung sanktionieren. Dann meldet sich er sich ganz sicher.
 

Libellenpups

Aktives Mitglied
Ich hab die heute um 17 Uhr nach langem wieder mal angerufen, die Sachverständige meint, sie wundern sich, das ich seit mehreren Jahren bei jedem Termin immer Atteste vorlege und wollten sich mal persönlich um meinen Gesundheitsstatus vergewissern. Ich hab daraufhin gesagt, ist zwar lieb, aber brauchen sie nicht, ich will einfach meine Ruhe. Daraufhin hat sie bisschen mürrisch geantwortet das das so nicht funktioniert und ich nächste Woche "Besuch" bekomme und erreichbar sein soll. Ich glaub die wollen kontrollieren, ob ich wirklich krank bin. Ich werd nur die Tür aufmachen, sie aber nicht reinlassen, wenn sie bei mir im Wohnzimmer meinen Gaming-PC, der 2000 € kostet sehen oder meinen 500 € Samsung Plasma-Fernseher, werden die bestimmt fragen, woher das Geld dafür kommt, und das will ich nicht.
Du Glueckspilz!Viele Jobcenter haben verkuerzte Sprechzeiten und nachmittags sind diese nur fuer z.B. Massnahmeteilnehmer zu sprechen.Man kann wohl gerne Minutenlang Morgens in der Warteschlange haengen.

Bei deinem Jobcenter herrscht wohl das Rundumkuemmernprinzip.Toll!

Die wollen dem Buergergeldempfaenger also in dem Falle dir auch nichts verwerfliches.Sie sind da um dich zu unterstuetzen deinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln zu bestreiten.Bis dahin gibt es Sozialleistungen.

Ich kann mich also der nichtfarbigen Prinzessin anschliessen.Ich finde diese Hausbesuche auch gut.

Hier gibt es andere Hausbesuche die dann schon mal in Melderegisterabmeldung und sofortigen Leistungsentzug muenden.
Bei dir geht es vielleicht um Ueberpruefung deiner Erwerbsfaehigkeit also darum zu pruefen ob dir Grundsicherung zusteht.
Kann man natuerlich nicht rausfinden wenn man unerreichbar ist und sich nicht bewegt.

Zu meiner Aeusserung von gestern stehe ich!
 
Zuletzt bearbeitet:

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Du hast so ein Glück, sei nicht so dumm, es nicht zu nutzen, wie gesagt die kommen auch wenn sie sich Sorgen machen und dann kann man SEHR gut mir ihnen reden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC sich Sorgen macht, denn hier geht es um offensichtlichen Betrug, der zu Recht geprüft werden soll. Im Gegensatz zu dir, wünscht @Faulpelz keinen Hausbesuch und möchte seine Ruhe haben und das seit 4 Jahren.

Um sich von dem gesundheitlichen Zustand zu überzeugen, machen JC keinen Hausbesuch, aber schon, um zu prüfen ob z.B. die Wohnung bewohnt ist. Für den Fall der Prüfung des gesundheitlichen Zustandes beauftragt das JC den ärztlichen Dienst.

Wenn Zweifel an den immer wieder vorgelegten Attesten beim JC aufkommt:

"Was passiert bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?
Sind die Zweifel geweckt, dass ein Bürgergeldempfänger sich grundlos arbeitsunfähig meldet, fangen die bürokratischen Mühlen an zu mahlen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). An ihn wendet sich das Jobcenter, um ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Die Daten hierzu müssen auf dem Postweg übermittelt werden.

Begutachtung der Bürgergeld-Bedürftigen

Die Begutachtung erfolgt entweder anhand der Aktenlage oder durch einen persönlichen Befund. Betroffene werden dann zu einem Termin in der Beratungsstelle geladen. Über die Rechtsfolgen, sollte man nicht erscheinen, informiert das Jobcenter. Wichtig für Bürgergeldempfänger: Wer zu einem solchen Termin geladen wird, hat Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch das Jobcenter gemäß § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III. Erscheint man nicht, drohen Leistungskürzungen."



Beim Hausbesuch muss man niemanden in die Wohnung lassen, das ist richtig, aber:

"Individuelle Situation des Leistungsbeziehers

Mit dem Außendienst des Jobcenters ist dann zu rechnen, wenn der Betroffene selbst Anhaltspunkte liefert oder Zweifel nährt, die die Behörde veranlasst, Überlegungen anzustellen, ob denn tatsächlich alles so ist, wie es in den Akten steht – insbesondere unplausible Angaben bzw. Anhaltspunkte zur Größe und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Zusammenleben mit einem Partner, Erreichbarkeit etc.

Wenn es an der Haustür klingelt

Wenngleich die Fachlichen Weisungen zum § 6 SGB II zur Durchführung des Außendienstes schreiben, dass ein Hausbesuch angekündigt werden sollte, muss er dies nicht tun. Der Hausbesuch kann, muss aber nicht angekündigt werden. Insbesondere beim Verdacht auf einen Leistungsmissbrauch oder Ermittlungen zum tatsächlichen Aufenthalt von Bürgergeld Bedürftigen wird der Außendienst aus ermittlungstaktischen Gründen auf eine vorherige Ankündigung verzichten und sich mit dem Überraschungscharakter eine zusätzliche Aufklärungsmöglichkeit versprechen."

 

carrot

Aktives Mitglied
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC sich Sorgen macht, denn hier geht es um offensichtlichen Betrug, der zu Recht geprüft werden soll. Im Gegensatz zu dir, wünscht @Faulpelz keinen Hausbesuch und möchte seine Ruhe haben und das seit 4 Jahren.

Um sich von dem gesundheitlichen Zustand zu überzeugen, machen JC keinen Hausbesuch, aber schon, um zu prüfen ob z.B. die Wohnung bewohnt ist. Für den Fall der Prüfung des gesundheitlichen Zustandes beauftragt das JC den ärztlichen Dienst.

Wenn Zweifel an den immer wieder vorgelegten Attesten beim JC aufkommt:

"Was passiert bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?
Sind die Zweifel geweckt, dass ein Bürgergeldempfänger sich grundlos arbeitsunfähig meldet, fangen die bürokratischen Mühlen an zu mahlen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). An ihn wendet sich das Jobcenter, um ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Die Daten hierzu müssen auf dem Postweg übermittelt werden.

Begutachtung der Bürgergeld-Bedürftigen

Die Begutachtung erfolgt entweder anhand der Aktenlage oder durch einen persönlichen Befund. Betroffene werden dann zu einem Termin in der Beratungsstelle geladen. Über die Rechtsfolgen, sollte man nicht erscheinen, informiert das Jobcenter. Wichtig für Bürgergeldempfänger: Wer zu einem solchen Termin geladen wird, hat Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch das Jobcenter gemäß § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III. Erscheint man nicht, drohen Leistungskürzungen."



Beim Hausbesuch muss man niemanden in die Wohnung lassen, das ist richtig, aber:

"Individuelle Situation des Leistungsbeziehers

Mit dem Außendienst des Jobcenters ist dann zu rechnen, wenn der Betroffene selbst Anhaltspunkte liefert oder Zweifel nährt, die die Behörde veranlasst, Überlegungen anzustellen, ob denn tatsächlich alles so ist, wie es in den Akten steht – insbesondere unplausible Angaben bzw. Anhaltspunkte zur Größe und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Zusammenleben mit einem Partner, Erreichbarkeit etc.

Wenn es an der Haustür klingelt

Wenngleich die Fachlichen Weisungen zum § 6 SGB II zur Durchführung des Außendienstes schreiben, dass ein Hausbesuch angekündigt werden sollte, muss er dies nicht tun. Der Hausbesuch kann, muss aber nicht angekündigt werden. Insbesondere beim Verdacht auf einen Leistungsmissbrauch oder Ermittlungen zum tatsächlichen Aufenthalt von Bürgergeld Bedürftigen wird der Außendienst aus ermittlungstaktischen Gründen auf eine vorherige Ankündigung verzichten und sich mit dem Überraschungscharakter eine zusätzliche Aufklärungsmöglichkeit versprechen."

Das ist ja wie früher bei der GEZ, Wieviel TV Geräte gibt es denn im Haushalt ;)
Es ist aber so, grundsätzlich muss man keinem Überraschungsbesuch unfreiwillig in der Wohnung /Haushalt lassen ohne Durchsuchungsbefehl oder sonstige Ankündigung, z. B. Techniker vom Vermieter aus.

Außerdem müssen sich die Mitarbeiter vom Jobcenter, falls noch nicht bekannt, sich erst mal ausweisen. Sonst könnte ja in bestimmten Gegenden jeder damit ankommen.

Also ggf. Tür kurz aufmachen, Person im Flur lassen, ggf. sich ausweisen lassen, sagen "ich bin da", ggf. noch kurz Fragen beantworten.
Die Wohnung ist schließlich Privatsphäre.
 

carrot

Aktives Mitglied
Richtig, aber das enthebt nicht von der Mitwirkungspflicht, die hier in diesem Fall nicht gegeben ist.
Es gehört aber nicht zur Mitwirkungspflicht von Arbeitslosen/ Arbeitssuchenden , die Mitarbeiter des Jobcenters durch die Wohnung zu führen.
Sonst müsste es dazu ja einen Gerichtsbeschluss geben.
Muss keiner machen, wer das freiwillig macht, ist ein anderes Thema.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Es gehört aber nicht zur Mitwirkungspflicht von Arbeitslosen/ Arbeitssuchenden , die Mitarbeiter des Jobcenters durch die Wohnung zu führen.
Sonst müsste es dazu ja einen Gerichtsbeschluss geben.
Muss keiner machen, wer das freiwillig macht, ist ein anderes Thema.
Es gehört aber zur Mitwirkungspflicht, sich zu melden, dann erspart man sich auch Hausbesuche.
 
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