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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC sich Sorgen macht, denn hier geht es um offensichtlichen Betrug, der zu Recht geprüft werden soll. Im Gegensatz zu dir, wünscht @Faulpelz keinen Hausbesuch und möchte seine Ruhe haben und das seit 4 Jahren.

Um sich von dem gesundheitlichen Zustand zu überzeugen, machen JC keinen Hausbesuch, aber schon, um zu prüfen ob z.B. die Wohnung bewohnt ist. Für den Fall der Prüfung des gesundheitlichen Zustandes beauftragt das JC den ärztlichen Dienst.

Wenn Zweifel an den immer wieder vorgelegten Attesten beim JC aufkommt:

"Was passiert bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit?
Sind die Zweifel geweckt, dass ein Bürgergeldempfänger sich grundlos arbeitsunfähig meldet, fangen die bürokratischen Mühlen an zu mahlen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). An ihn wendet sich das Jobcenter, um ein Überprüfungsverfahren einzuleiten. Die Daten hierzu müssen auf dem Postweg übermittelt werden.

Begutachtung der Bürgergeld-Bedürftigen

Die Begutachtung erfolgt entweder anhand der Aktenlage oder durch einen persönlichen Befund. Betroffene werden dann zu einem Termin in der Beratungsstelle geladen. Über die Rechtsfolgen, sollte man nicht erscheinen, informiert das Jobcenter. Wichtig für Bürgergeldempfänger: Wer zu einem solchen Termin geladen wird, hat Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch das Jobcenter gemäß § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III. Erscheint man nicht, drohen Leistungskürzungen."



Beim Hausbesuch muss man niemanden in die Wohnung lassen, das ist richtig, aber:

"Individuelle Situation des Leistungsbeziehers

Mit dem Außendienst des Jobcenters ist dann zu rechnen, wenn der Betroffene selbst Anhaltspunkte liefert oder Zweifel nährt, die die Behörde veranlasst, Überlegungen anzustellen, ob denn tatsächlich alles so ist, wie es in den Akten steht – insbesondere unplausible Angaben bzw. Anhaltspunkte zur Größe und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Zusammenleben mit einem Partner, Erreichbarkeit etc.

Wenn es an der Haustür klingelt

Wenngleich die Fachlichen Weisungen zum § 6 SGB II zur Durchführung des Außendienstes schreiben, dass ein Hausbesuch angekündigt werden sollte, muss er dies nicht tun. Der Hausbesuch kann, muss aber nicht angekündigt werden. Insbesondere beim Verdacht auf einen Leistungsmissbrauch oder Ermittlungen zum tatsächlichen Aufenthalt von Bürgergeld Bedürftigen wird der Außendienst aus ermittlungstaktischen Gründen auf eine vorherige Ankündigung verzichten und sich mit dem Überraschungscharakter eine zusätzliche Aufklärungsmöglichkeit versprechen."

Das ist ja wie früher bei der GEZ, Wieviel TV Geräte gibt es denn im Haushalt 😉
Es ist aber so, grundsätzlich muss man keinem Überraschungsbesuch unfreiwillig in der Wohnung /Haushalt lassen ohne Durchsuchungsbefehl oder sonstige Ankündigung, z. B. Techniker vom Vermieter aus.

Außerdem müssen sich die Mitarbeiter vom Jobcenter, falls noch nicht bekannt, sich erst mal ausweisen. Sonst könnte ja in bestimmten Gegenden jeder damit ankommen.

Also ggf. Tür kurz aufmachen, Person im Flur lassen, ggf. sich ausweisen lassen, sagen "ich bin da", ggf. noch kurz Fragen beantworten.
Die Wohnung ist schließlich Privatsphäre.
 
Richtig, aber das enthebt nicht von der Mitwirkungspflicht, die hier in diesem Fall nicht gegeben ist.
Es gehört aber nicht zur Mitwirkungspflicht von Arbeitslosen/ Arbeitssuchenden , die Mitarbeiter des Jobcenters durch die Wohnung zu führen.
Sonst müsste es dazu ja einen Gerichtsbeschluss geben.
Muss keiner machen, wer das freiwillig macht, ist ein anderes Thema.
 
Es gehört aber nicht zur Mitwirkungspflicht von Arbeitslosen/ Arbeitssuchenden , die Mitarbeiter des Jobcenters durch die Wohnung zu führen.
Sonst müsste es dazu ja einen Gerichtsbeschluss geben.
Muss keiner machen, wer das freiwillig macht, ist ein anderes Thema.

Es gehört aber zur Mitwirkungspflicht, sich zu melden, dann erspart man sich auch Hausbesuche.
 
Wenn zwei oder mehr Personen in einer Wohnung Leistungen beziehen und angaben, keine Bedarfsgemeinschaft zu sein, dann gab es früher Hausbesuche, in denen das geprüft wurde.

Ansonsten wüsste ich auch nicht, warum man die reinlassen müssen sollte.
 
Mir erscsheint es in dem Fall sinnig, diesen Besuch einzulassen:
wenn nämlich Anträge gestellt wurden auf Ersatzbeschaffung von Möbeln bspw. dann nämlich werden in vielen Fällen geprüft, ob das berechtigt ist.

Da erscheint es mir viel klüger und zeitsparender für alle zu sagen, bitteschön, hier ist das "zusammen gekrachte Bett, welches ersetzt werden sollte".

Aber ich denke mal hier ist es so wie im Leben halt üblich: es gibt ganz normale Bezieher, die froh sind wenn alles klappt, die ihrer Mitwirkung nachkommen und die - wenn mal ein Möbelstück ersetzt werden muss - auch den "Kontroll-Dienst" einlassen und in Folge dann auch den Gegenstand genehmigt bekommen.

Und es gibt solche - habe so ein Schmuckstück als Bruder - die ständig provuzieren und prozessieren wegen Formfehler, sich ständig im Recht empfinden und seit Jahrzehnten (trotz Diplom) abzocken. Und genau die, die können es mal 10 oder gar 20 Jahre treiben bis (zum ungünstigsten Zeitpunkt!!!) ein neuer Mitarbeiter seinen Dienst aufnimmt, der es besonders "gut" meint.Wegen Corona-Demos einige Male angeklagt sein und sich dann beschweren dass keine Kosten für einen Rechtsanwalt übernommen werden....

Und dann wird es lustig ..... weil wenn es dann ein kleiner Sherlock Holmes ist, dann findet er die Schwarzarbeit, die Nebenkonnten, das unterschlagene Erbe oder Pflichtteil und und und.... Und am Ende sind wieder alle Bürgergeldbezieher die dummen, weil von jenen die normal die Türe öffnen weil sie nichts zu verstecken haben, auch das schlimmste vermutet wird.

Schuld ist dann..... na wer wohl ..... das böse JC....

Gruß von Grisu
 
Vielleicht kann ja einer der Leute, die meinen, man MÜSSE als Arbeitsloser das Arbeitsamt in seine Wohnung lassen, eine Quelle dafür angeben.

Ich habe nach kurzer Recherche nur Infos darüber gefunden, dass man das eben nicht muss, wegen Unverletzlichkeit der Wohnung. Und wenn das Arbeitsamt da unbedingt etwas überprüfen will, muss das über die Staatsanwaltschaft/Durchsuchungsbefehl gehen.
Bei Hausbesuchen darf das Arbeitsamt nur Dinge überprüfen, die sie von öffentlichen Bereichen aus überprüfen können (zum Beispiel steht ein fetter BMW in der Auffahrt, von dem der Leistungsbezieher nichts gesagt hat). Wollen sie ins Haus, können sie freiwillig reingelassen werden, man muss es aber nicht tun (wäre aber wie gesagt u. U. aus eigenem Interesse sinnvoll, vor allem wenn man nix zu verbergen hat)
Natürlich muss man als BG-Bezieher die Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, es gibt jedenfalls keine gesetzliche Pflicht dazu

Aber wenn sich der Empfänger auch sonst nicht kümmert, noch nichtmal ans Telefon geht, und auch sonst nicht erreichbar ist, wird das halt negative Konsequenzen haben!
Denn das können die Jobcenter- Mitarbeiter dann als fehlende Mitwirkung auslegen, oder sogar die Mitarbeiter veranlassen zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht vielleicht ein Leistungsbetrug vorliegt.

Und dieses Verhalten gegenüber dem Jobcenter könnte dann halt Leistungskürzungen und andere negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Und womit? Mit Recht....
 
Die Mitwirkungspflicht Termine wahrzunehmen gibt es ja auch, aber die Mitwirkungspflicht Mitarbeiter des Jobcenters durch die eigene Wohnung zu führen, die gibt es nicht.
Diese Pflicht gibt es nur dann, wenn man Zusatzleistungen vom Jobcenter beantragt, wie z.B. Ersatz für die kaputte Waschmaschine, oder ein neues Kinderbett.
Dann kann es sein, dass die Mitarbeiter mal vorbeischauen und prüfen, ob der Klient die beantragten Sachen wirklich braucht.
Und wenn der dann die JC-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lässt, dann bekommt er die beantragten Sachen halt nicht, selber schuld.
 
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