Bei stationären Aufenthalten muss die Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen. Soweit mir bekannt ist es da auch nicht notwendig, dieses im Vorfeld genehmigen zu lassen.
Aber: ich habe schon viel übles durch die Krankenkassen erlebt und dass diese grundsätzlich versuchen sich um jede Zahlung zu drücken.
Ich lasse mir immer vom Facharzt eine Bestätigung geben, dass es notwendig ist, dass ich per Taxi zum Operationsort gebracht werde. Per Einschreiben Rückschein geht dann diese Bescheinigung an die Krankenkasse mit einem Antrag auf Kostenübernahme.
Oftmals ist die Antwort nicht da, wenn ich auf dem Weg bin! Ich zahle also selber alles und versuche dann im Nachgang diese Gelder von der Kasse zu erhalten. In manchen Fällen berechnet der Taxifahrer auch nur den Eigenanteil, jedoch benötigt er dann ein entsprechendes Formular....
Die AU ist eine Liegendbescheinigung und kommt aus dem Krankenhaus, allerdings nur für die Dauer des Aufenthaltes, dem Tag, der der Entlassung folgt muss ein örtlicher Arzt dann die Krankmeldung verlängern.
Gruß von Grisu