Es geht nicht um die Frau, es geht um Veröffentlichungen Dritter, die sich Fotos aneignen und mißbrauchen. Die Frau wird ihrem Gewerbe schon nicht schaden, Dir eher auch nicht.
Allermindestens wäre zu vereinbaren, dass Du selbst bestimmst, welche Fotos genau sie veröffentlichen darf, und dass es dazu eine Dokumentation /Einigung gibt.
Denn daraus ergibt sich, dass andere Fotos vertragswidrig in Umlauf kamen.
Es gibt dann nicht wirklich viele Leute, die dafür in Betracht kommen ausser denen die dabei waren und eine Kamera bedient oder Zugriff auf die Bilder hatten.
Im Bereich Markenrecht gibt es den Begriff Parallelimporte. Es ist etwa vergleichbar.
Der Inhaber bestimmt, was und auf welchem Vertriebsweg Produkte in den Verkauf gelangen.
Um das zu umgehen werden auf denselben Maschinen nach denselben Vorschriften reale Markenprodukte produziert - allerdings nach Feierabend.
Die kommen dann billig auf den Markt.
Daher wird durch Markenhersteller gerne die Produktion beaufsichtigt.