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Erfahrungen mit Shibari ?

Träumelinchen

Aktives Mitglied
Ich finde den Verlauf deiner Fäden anstrengend, weil ich deine Antworten als abwehrend erlebe und du eigentlich nur lesen willst, dass schon alles
Ok. Danke für das Feedback. Ist nicht das, was ich will. Aber werde mal drüber nachdenken, ob das was dran ist.

Wenn meine 18jährige Tochter so blöd wäre, sich für lau als verschnürter Fetischhappen präsentieren zu lassen, würde ich ihre Zurechnungsfähigkeit anzweifeln.
Ich bin 19. Und Du bist zum Glück nicht meine Mutter.

Du möchtest offenbar um jeden Preis als "wild und anders" rüberkommen, um zeitgleich zuckend vor Angst die Dorfgemeinschaft zu fürchten.
Wie soll das klappen?
Mir geht es nicht um mich, sondern um meine Eltern. Mir wär das schnuppe, wie ich in dem Kaff rüberkomme, in dem ich eh nicht mehr lange wohne.
 

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Du kannst auch so soziale medien nutzen.
Bild gibt es nur, wenn man sich besser kennt.
Wenn meine Eltern nicht wären, wäre es mir egal
Es gibt deine Eltern aber nun mal.
Wir alle hier haben/hatten Eltern. Man kann durchaus auch mit Eltern im Gepäck sein Sexualleben leben.
Du hast ja sogar mit der Idee gespielt, mit ihnen über deine "Sexpositivitöt" zu reden und "wertvolle Tipps zu bekommen".
So schlimm kann es also nicht sein.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Von Rechten hab ich nie was geschrieben, weil ich mich damit nicht auskenne. Aber zumindest soviel hat der Thread schonmal gebracht, dass ich mich da erkundigen werde.
Einen kurzen Überblick findest Du hier, ansonsten bei google unter "model release".

Alles was Du billigend in Kauf nimmst oder nicht regelst geht zu Lasten Deiner Selbstbestimmung und Du gibst Deine Rechte zugunsten Anderer an diese ab.
Die Abgabe von Rechten bedeutet, einen Nachteil hin zu nehmen, ohne dass dies nötig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:

Träumelinchen

Aktives Mitglied
Alles was Du billigend in Kauf nimmst oder nicht regelst geht zu Lasten Deiner Selbstbestimmung und Du gibst Deine Rechte zugunsten Anderer an diese ab.
Die Abgabe von Rechten bedeutet, einen Nachteil hin zu nehmen, ohne dass dies nötig wäre.
Aner wenn es im Vertrag geregelt ist, nehme ich es doch nicht billigend in Kauf ? Wenn da eindeutig drin steht, dass Fotos mit meinem Gesicht nicht veröffentlicht werden und sie werden es dann doch, ist es doch ein Vertragsverstoß. Richtig ?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ja, das vertragswidrige Veröffentlichen wäre ein Vertragsverstoß.
Du hast dann aber immer noch nicht geregelt, was darauf hin folgt.

Einen hieb- und stichfesten Vertrag auszuarbeiten wäre eine Wissenschaft für sich, da alle Möglichkeiten, die in Betracht kämen, berücksichtigt werden sollten. Wird das nicht getan, beruft sich die Gegenseite auf eine Ausrede - und ist raus.

Denk auch einfach mal an den Text, der unter einem Foto stehen könnte, und wie unpassend oder erniedrigend sich dieser für Dich lesen könnte.

Unter dem grünen "hier" in #129 verbirgt sich ein link mit Infos einer RA-Kanzlei.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Es geht nicht um die Frau, es geht um Veröffentlichungen Dritter, die sich Fotos aneignen und mißbrauchen. Die Frau wird ihrem Gewerbe schon nicht schaden, Dir eher auch nicht.

Allermindestens wäre zu vereinbaren, dass Du selbst bestimmst, welche Fotos genau sie veröffentlichen darf, und dass es dazu eine Dokumentation /Einigung gibt.
Denn daraus ergibt sich, dass andere Fotos vertragswidrig in Umlauf kamen.
Es gibt dann nicht wirklich viele Leute, die dafür in Betracht kommen ausser denen die dabei waren und eine Kamera bedient oder Zugriff auf die Bilder hatten.

Im Bereich Markenrecht gibt es den Begriff Parallelimporte. Es ist etwa vergleichbar.
Der Inhaber bestimmt, was und auf welchem Vertriebsweg Produkte in den Verkauf gelangen.

Um das zu umgehen werden auf denselben Maschinen nach denselben Vorschriften reale Markenprodukte produziert - allerdings nach Feierabend.
Die kommen dann billig auf den Markt.
Daher wird durch Markenhersteller gerne die Produktion beaufsichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Träumelinchen

Aktives Mitglied
Es geht nicht um die Frau, es geht um Veröffentlichungen Dritter, die sich Fotos aneignen und mißbrauchen. Die Frau wird ihrem Gewerbe schon nicht schaden, Dir eher auch nicht.

Allermindestens wäre zu vereinbaren, dass Du selbst bestimmst, welche Fotos genau sie veröffentlichen darf, und dass es dazu eine Dokumentation /Einigung gibt.
Denn daraus ergibt sich, dass andere Fotos vertragswidrig in Umlauf kamen.
Es gibt dann nicht wirklich viele Leute, die dafür in Betracht kommen ausser denen die dabei waren.
Aber wenn jemand will, kann er natürlich irgendeinen Screenshot von den Fotos machen und sie dann unerlaubt verbreiten mit unpassenden Texten. Da kann man sich nicht dagegen wehren. Da stimmt. Aber solange man mich nicht erkennt. Müßte halt wirklich sicher sein, dass ich nicht zu erkennen bin. Ja. Wenn. Dann sowieso nur, wenn ich die Bilder vorher gesehen habe und sehe, dass ich nicht zu erkennen bin …
 

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