Student123
Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 6 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft, der einen nicht unerheblichen Lackschaden hat, der vermutlich früher oder später zur Korrosion führen wird.
Vertraglich steht dieser Mangel bzw. die vereinbarte Nachbesserung nur beim Verkäufer (Händler) auf Papier, bei mir leider nicht...
Bei Abholung hat der Händler "nur" mit einem Lackstift 0815 nachgebessert, als ich gerade auf den Hof gefahren bin...
Des Weiteren hat der Händler natürlich auch konsequent meine Beschwerde/Reklamation ignoriert und sich nur entschuldigt...
Ich kam aus NRW und habe das Auto in Thüringen gekauft, sodass ich fast schon Vorsatz unterstelle...
Sprich ich muss das Auto gezwungener Maßen mitnehmen....
Ich habe tatsächlich eine Rechtschutz diesbezüglich und habe mich gefragt, ob diese noch greifen würde?
Natürlich habe ich daraus für die Zukunft gelernt und werde nächstes Mal alles entsprechend schriftlich festhalten
ich habe vor ca. 6 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft, der einen nicht unerheblichen Lackschaden hat, der vermutlich früher oder später zur Korrosion führen wird.
Vertraglich steht dieser Mangel bzw. die vereinbarte Nachbesserung nur beim Verkäufer (Händler) auf Papier, bei mir leider nicht...
Bei Abholung hat der Händler "nur" mit einem Lackstift 0815 nachgebessert, als ich gerade auf den Hof gefahren bin...
Des Weiteren hat der Händler natürlich auch konsequent meine Beschwerde/Reklamation ignoriert und sich nur entschuldigt...
Ich kam aus NRW und habe das Auto in Thüringen gekauft, sodass ich fast schon Vorsatz unterstelle...
Sprich ich muss das Auto gezwungener Maßen mitnehmen....
Ich habe tatsächlich eine Rechtschutz diesbezüglich und habe mich gefragt, ob diese noch greifen würde?
Natürlich habe ich daraus für die Zukunft gelernt und werde nächstes Mal alles entsprechend schriftlich festhalten