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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

Sigillaria

Aktives Mitglied
Ich habe großes Mitgefühl. Es ist furchtbar, wenn man Zuhause nicht in Ruhe leben kann.

Ich würde möglichst viele unterschiedliche Wege gehen und alle konsequent verfolgen, in der Hoffnung, daß irgendwann einer dieser Wege die Situation verbessert:

1. Eigentum sichern:

Private Garderobe, Schränke, Schuhe haben im Gemeinschaftseigentum/Treppenhaus nichts zu suchen. Das rechtfertigt natürlich die Diebstähle nicht, aber ändert nichts daran, daß Du den privaten Bereich Deiner Eigentumswohnung nicht in den Gemeinschaftsbereich ausdehnen darfst. Um mich da nicht ins Unrecht zu setzen, auch im Hinblick auf Brandgefahr etc., würde ich alle privaten Gegenstände aus dem Gemeinschaftseigentum entfernen. In Deiner Wohnung kannst Du Dein Eigentum deutlich besser sichern.

Zur Sicherung des Eigentums hast Du ja ansonsten schon einiges unternommen. Kameras, Außenwasserhahn gesichert, Zaun etc.
Hast Du auch Deine Wohnungstür schon zusätzlich gesichert?
Ich würde mich da noch mal von der Polizei gesondert über Einbruchschutz informieren. Kelerräume und Schuppen würde ich auch extra sichern

Ansonsten hilft nur Gegenstände konsequent aus zugänglichen Bereichen immer nach Gebrauch sofort wegräumen. Also auch kein Werkzeug nach Nutzung oder Spielzeug des Patenkindes nach dem Spiel im Garten liegenlassen. Treppenhaus und Gartendeko würde ich mir auch überlegen, ob mir das wirklich wichtig ist, ob ich darauf verzichten kann oder ob ich mir so günstige Deko anschaffe, daß ich einen Verlust evtl. ohne großes Bedauern verkraften kann. Über Waschmittel und Putzzeug würde ich mich jetzt nicht groß aufregen. Wenn doch, gilt auch hier, nicht in der Waschküche stehen lassen, sondern nur dosiert für den Waschvorgang mit runternehmen. Wäsche, zumindest bessere Wäsche, würde ich nicht mehr in der Waschküche zum trocknen aufhängen.

2. Maßnahmen gegen das Verhalten der Nachbarn

Weiterhin alles dokumentieren.
Nicht aufhören, Lärmprotokolle etc. zu führen, auch wenn das mühselig ist.

Alle Strafsachen zu Anzeige bringen, auch wenn irgendwann die Polizei die Augen rollt.
Auch Ordnungswidrigkeiten immer anzeigen. Bei jeder unzumutbaren Ruhestörung jemanden kommen lassen.
Immer sowohl Polizei als auch Gemeinde als auch Vermieter bei jedem Verstoß informieren

Zusätzlich das Schiedsamt einschalten. Das lädt die Kontrahenten zum Schiedsgespräch und Schiedspersonen haben oft en Händchen für schwierige Klientel. Adresse der zuständigen Schiedsperson gibt es beim Amtsgericht und bei der Gemeinde.

Immer wieder bei den Flüchtlingsbetreuern vorstellig werden. Sowohl ehrenamtliche Flüchtlingshilfe als auch professionelle Betreuer der Stadt und allgemeinen sozialen Dienst der Stadt immer wieder ansprechen und um Vermittlung bitten.

Bzgl. des Mülls die zuständige amtliche Stelle einschalten, bei uns die Abfallbetriebe, bei Euch in der Kleinstadt vielleicht sowas wie Amt für Abfallentsorgung oder Dienstleistungsbetrieb der Kommune. Die können auf Grundlage der Abfallsatzung der Kommune Bußgelder verhängen, wenn der Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Bei uns hat es in ähnlichen Fällen schon geholfen, wenn eine größere Abfalltonne für solche Haushalte zugeteilt wird. Wenn die Tonne groß genug ist, ist die Wahrscheinlichkeit, daß da auch was reingeworfen wird etwas größer.
Die eigene Mülltonne kann man bei uns mit einem Deckelschloß sichern, das sich von Unbefugten nicht öffnen lässt, aber beim Schüttvorgang am Müllwagen unproblematisch ist.

Gut integrierte Respektspersonen suchen. Ich habe in einem Fall gute Erfahrung mit der Kontaktaufnahme über den örtlichen Moscheeverein gehabt. Die Standpauke hat mehr gefruchtet als alle anderen Versuche.

Gegen die Gemeinde vorgehen:

Immer wieder bei allen Stellen vorstellig werden. Immer wieder schreiben. Nicht aufgeben, hartnäckig sein. Das ist ein Marathonlauf.
Immer wieder zu dem Sachbearbeiter, der für die Flüchtlingsunterbringung zuständig ist, Amtsleiter, Dezernent, Bürgermeisterin, je nach Thema Ordnungsamt (Ungezieferproblematik/Rattenbefall), Abfallbetrieb, Jugendamt etc.
Kommunalpolitiker einschalten (Liste der Kommunalpolitiker mit Erreichbarkeitsdaten steht im Internet)
Ausländerbeirat/Integrationsrat (heißt überall unterschiedlich) einschalten
Einwohnerantrag/Bürgerantrag stellen, dann muß sich die Kommunalpolitik mit Deinem Anliegen beschäftigen (gibt es in fast jedem Bundesland, heißt überall anders, aber ist ein formloser Weg, ein Thema in der Kommunalpolitik zu platzieren)
Lokalpresse einschalten, ggf. später überörtliche Presse (zunächst nur ankündigen, manchmal bringt das schon was)

Gegen den Miteigentümer/Vermieter vorgehen:

Zermürbungstaktik: immer wieder ansprechen, anrufen, anschreiben
anwaltlich vorgehen und belegen, daß diese Art der Vermietung für Dich als Miteigentümer nicht hinnehmbar ist
immer wieder auf Einhaltung der Hausordnung drängen,
immer wieder auffordern, dafür zu sorgen, daß von seinem Eigentum keine Störung ausgeht
immer wieder auffordern, auf seinen Mieterin einzuwirken
Mit Schadensersatzforderung wegen Störung Deines Eigentums durch von seinem Eigentum ausgehenden Immissionen drohen.
Immer wieder informieren, wenn Gemeinschaftseigentum beschädigt wird und auffordern, Abhilfe zu schaffen
Immer wieder den Miteigentümerr auch informieren, wenn seine Wohnung oder sein sonstiges Eigentum beschädigt oder vernachlässigt wird. Wenn der Vermieter nicht vor Ort wohnt, hat er das vielleicht nicht im Blick

Miteigentümer/Vermieter mit Verfahren, Schreibkram, etc überziehen bis das so nervig ist und so viel Mühe macht, daß die Mehreinnahmen das nicht mehr aufwiegen und er bereit ist anderweitig zu vermieten oder zum Verkauf der Wohnung bereit ist.

Ggf. als Eigentümer Zustimmung zu Maßnahmen verweigern, die der Miteigentümer im Haus gerne umsetzen möchte.

Bzgl. Winterdienst: Dafür ist in erster Linie der Eigentümer zuständig nicht der Mieter. Der kann die Plicht zwar per Mietvertrag intern auf die Mieter abwälzen, aber nach außen haftet der Eigentümer ggf. mehrere Eigentümer nebeneinander. Daher solltest Du immer Deinen Miteigentümer anschreiben und dokumentieren, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt und auffordern entweder selbst den Winterdienst durchzuführen oder eine entsprechende Person zu beauftragen. Wenn er das nicht macht und Du wegen Gefahr in Verzug und um nicht selbst zu haften, seinen Winterdienst mitübernimmst, solltest Du schriftlich Aufwendungsersatz einfordern in Höhe der von dem Vermieter eingesparten Kosten einer Ersatzperson. Ob das rechtlich haltbar ist, ist eine Sache, nervig für Deinen Miteigentümer ist es in jedem Fall.

Bzgl. Treppenhausreinigung, Pflege der Gemeinschaftsanlagen, Zuwegung, Unkrautentfernung etc.: Ähnlicher Sachverhalt. Fordere immer wieder den Miteigentümer auf, für die Reinigung in seinem Turnus zu sorgen. Wenn er seinen Mieter, die Stadt, dazu nicht anhalten kann, muß er jemanden für die Reinigung des Gemeinschaftseigentums stellen.

Bzgl der Haustür, sprich deinen Miteigentümer an, die Tür auf Eure gemeinsame Kosten so einzurichten, daß sie immer von selbst ins Schloß fällt.
Ja, eine Zivilklage gegen den Eigentümer, und daher Hauptverantwortlichen, wäre auf jeden Fall eine gute Idee!

Diese Art der Klage nennt sich auf Behördendeutsch: Besitzstörungsklage.
Und so eine Klage greift dann, wenn ein Eigentümer durch extrem störendes Verhalten von Nachbarn finanziellen oder sogar gesundheitlichen Schaden, und Einbuße an Lebensqualität erleidet, und seine Eigentumswohnung oder Haus durch dieses Verhalten auch noch an Wert verliert.

Und das ist ja hier alles gegeben, also würde ich mit dem Anwalt mal das Thema Besitzstörungsklage ansprechen...
Die Idee, mit jemandem vom Vorstand der örtlichen Moscheegemeinde zu sprechen, und diesen bitten auf die Leute einzuwirken, könnte auch sehr hilfreich sein. Vor einem Gemeindevorsteher ihrer Moschee könnten sie jedenfalls mehr Respekt haben, als vor deutschen Behörden!
Außerdem haben Migranten, die sich hier an Gesetze halten, und in Ruhe und Frieden hier leben wollen, auch keine Lust, mit solchen Typen in einen Topf geworfen zu werden...
 
Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
Und passend dazu die entsprechende Kamera (wenn juristisch erlaubt) die die Bilder so überträgt, dass auch bei Entfernen der Kamera der Sachverhalt auf dem Server liegt.
Sehr gute Idee @MaxMüller - obwohl ich fast befüchte (deshalb auch eine Kamera) dass das Ding mit einem Tritt offen ist.... und dann auch kaputt.....

Gruß von Grisu
 

MaxMüller

Mitglied
Sehr gute Idee @MaxMüller - obwohl ich fast befüchte (deshalb auch eine Kamera) dass das Ding mit einem Tritt offen ist.... und dann auch kaputt.....
Da gibt es aber richtig Stabile, wie so eine Art Tresor. Ohne Werkzeug bekommst du die nicht auf und das wäre diebstahlmäßig schon eine ganz andere Hausnummer. Angeschraubt werden sollte er natürlich auch.

LG Max
 
G

Gelöscht 128911

Gast
@Kaxov , was ich jetzt nicht verstehe , hättest Du als Eigentümer bei der Eigentümerversammlung im Haus nicht D Zustimmung verweigern können ?
Bestimmt ist das ganze Verfahren ungültig

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Hab das mal was kopiert
Darf ein Wohnungseigentümer seine Wohnung an Flüchtlinge vermieten?
Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt seine Wohnung an Flüchtlinge oder an eine Gemeinde zu vermieten. Die Grundlage liefert der § 13 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG): Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Der Wohnungseigentümer ist jedoch gem. § 14 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.


Der Nachteil dürfte ja entstanden sein und somit auch nachweisbar sein bzw. dokumentiert werden, Zeugen sind da sehr hilfreich.

Mir hat mal einer gesagt .....erst quattiert man " Gesocks " ein - damit die anderen verkaufen, das hält ja keiner aus ....
dann " kauft " man billig - saniert kräftig- doppelte Miete ....

Wer sich jetzt gut auskennt kann Dir genau definieren, wie eine Unvermeidlichkeit aussieht.

Ich verstehe das Problem nicht, da ist doch klar , was Sache ist , denke ich mir - es ist ja nicht so das einem der Staat in der BRD den Auftrag abnimmt seine Rechte einzufordern.
Darum muss man sich selbst kümmern , denke ich .

Da würde ich doch als erstes mal dem Bürgermeister die Frage stellen, warum die Leute bei Dir einquatiert werden und nicht andere , die ebenfalls ihre Wohnung von der Stadt bekommen ...?
Vielleicht gibts ja noch mehr Eigentumswohnungsbesitzer in Doppelhaushälften

die dann ggf. Wertgemindert " verkaufen " ....
 

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