Bei der Gemeinde penetranter zu sein, habe ich mir auch überlegt. Sie wimmeln am Telefon recht schnell ab und legen dann teilweise einfach auf. Was ist, wenn ich in so einem Fall, ständig wieder anrufe, zur Not alle paar Minuten? Bis ich zu jemandem durchgestellt werde, der die Angelegenheit wirklich bearbeitet und weiterhilft. Falls es nicht klappt, dürfte es ein anstrengender Tag für den Mitarbeiter werden, da das Telefon blockiert ist. Aus einem Tag, können ggf. zwei werden etc. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich die Gemeinde sagt: da helfen wir gar nicht mehr weiter... (wobei die momentan auch nichts machen).
Lokalpresse einschalten, ggf. später überörtliche Presse (zunächst nur ankündigen, manchmal bringt das schon was)
Bin dabei.
Gegen den Miteigentümer/Vermieter vorgehen:
Zermürbungstaktik: immer wieder ansprechen, anrufen, anschreiben
anwaltlich vorgehen und belegen, daß diese Art der Vermietung für Dich als Miteigentümer nicht hinnehmbar ist
immer wieder auf Einhaltung der Hausordnung drängen,
immer wieder auffordern, dafür zu sorgen, daß von seinem Eigentum keine Störung ausgeht
immer wieder auffordern, auf seinen Mieterin einzuwirken
Mit Schadensersatzforderung wegen Störung Deines Eigentums durch von seinem Eigentum ausgehenden Immissionen drohen.
Immer wieder informieren, wenn Gemeinschaftseigentum beschädigt wird und auffordern, Abhilfe zu schaffen
Immer wieder den Miteigentümerr auch informieren, wenn seine Wohnung oder sein sonstiges Eigentum beschädigt oder vernachlässigt wird. Wenn der Vermieter nicht vor Ort wohnt, hat er das vielleicht nicht im Blick
Miteigentümer/Vermieter mit Verfahren, Schreibkram, etc überziehen bis das so nervig ist und so viel Mühe macht, daß die Mehreinnahmen das nicht mehr aufwiegen und er bereit ist anderweitig zu vermieten oder zum Verkauf der Wohnung bereit ist.
Ggf. als Eigentümer Zustimmung zu Maßnahmen verweigern, die der Miteigentümer im Haus gerne umsetzen möchte.
Habe ich gemacht. Auf Anrufe reagiert er nicht mehr, auf Zuschriften auch nicht bzw. nur indirekt. Wenn ich Schäden am Gemeinschaftseigentum gemeldet habe, kamen nach einiger Zeit von der Gemeinde beauftragte Handwerker. Ich weiss also, dass er Nachrichten liest...
Des Weiteren besteht vermutlich gegenseitig Interesse an der Wohnung des jeweils anderen.
Bzgl. Winterdienst: Dafür ist in erster Linie der Eigentümer zuständig nicht der Mieter. Der kann die Plicht zwar per Mietvertrag intern auf die Mieter abwälzen, aber nach außen haftet der Eigentümer ggf. mehrere Eigentümer nebeneinander. Daher solltest Du immer Deinen Miteigentümer anschreiben und dokumentieren, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt und auffordern entweder selbst den Winterdienst durchzuführen oder eine entsprechende Person zu beauftragen. Wenn er das nicht macht und Du wegen Gefahr in Verzug und um nicht selbst zu haften, seinen Winterdienst mitübernimmst, solltest Du schriftlich Aufwendungsersatz einfordern in Höhe der von dem Vermieter eingesparten Kosten einer Ersatzperson. Ob das rechtlich haltbar ist, ist eine Sache, nervig für Deinen Miteigentümer ist es in jedem Fall.
Er hat die Dienste wie Winterdienst, Treppenhausreinigung auf seinen Mieter (Gemeinde) abgewälzt. Die Wiederum hat es den Flüchtlingen auferlegt. Streugut wurde von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Bzgl. meiner Dienste: es ist klar geregelt, wer wann dran ist. Ich werde die Dienste der Flüchtlinge nicht übernehmen, auch nicht gegen Bezahlung. Da renne ich nur dem Geld hinterher. Auch werde ich nicht in die Moschee gehen, Dolmetscher organisieren o.ä. Das ist nicht meine Aufgabe.
Ich werde keinen Cent für eine neue Tür zahlen. Ich hatte wegen den Flüchtlingen schon genug Ärger und Kosten. Zudem ist eine permanent offen gelassene Haustür ein Abmahnungsgrund. Evtl. ist das für meine Zwecke noch hilfreich.