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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

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Kaxov

Mitglied
Die Frage ist, was ein bereits genonnener Problemfall juristisch ist. Wie weit ist das gefasst? Betrifft das spätere Vorfälle auch?Wo verläuft da die grenze? Das würde ich klären.
Kurz gesagt: bzgl. des aktuellen "Flüchtlingsärgers" kann ich leider alles vergessen, was Deckung durch die Rechtsschutzvresicherung angeht.

Ich werde trotzdem eine abschließen. Man kann nie wissen, was die Zukunft bringt.

Insbesondere Falls es doch zu einem Kauf der Wohnung kommt und es Probleme bei der Kündigung des Mietvertrages o.ä. gibt, ist Rechtsschutz sicher hilfreich.
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Andere Frage: wenn es mir gelingt, die Wohnung zu erwerben gilt ja: Kauf bricht Miete nicht.
Der Mieter ist die Gemeinde. Kann ich nicht schlichtweg die Untervermietung untersagen? Dann könnten sei die Wohnung nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen und dann wäre eine Weiterführung des Mietverhältnisses für die Gemeinde uninteressant.
Ja klar, du könntest eine Hausordnung erlassen (die muss jedoch unterschrieben werden) und wenn gegen die verstoßen wird abmahnen und dann (nach zwei Abmahnungen) schließlich (fristlos) kündigen.

Eine Untervermietung unbegründet ablehnen darf der Vermieter prinzipiell nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
das wäre hier übrigens in diesem Strang nicht so hochgekocht und du hättest gleich bessere Hilfe und Hinweise bekommen, wenn du das nicht immer wieder betont hättest, dass es sich bei den Untermietern um Flüchtlinge handelt. Das tut nämlich eigentlich in diesem Fall wirklich nichts zur Sache.

Du hast störende Nachbarn. Du hast genug Kapital die Wohnung aufzukaufen. Dann geht man halt gegen den Eigentümer der Wohnung vor, mahnt diesen ab, entzieht das Wohneigentum, kauft die Wohnung, mahnt den Mieter anschließend ab und kündigt ihm, dann müssen auch die Untermieter ausziehen.

Während ich mich hier aufgeregt habe, dass deine Beiträge fremdenfeindlich klingen, hätte ich, wenn du die Herkunft deiner Nachbarn nicht immer wieder betont hättest, einfach nach Lösungen für dein Problem gesucht.

Das nur als Ratschlag in Zukunft und überhaupt. Versuche Vorurteile aus dem Prozess herauszuhalten, dann hast du bessere Erfolgschancen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Greylady

Aktives Mitglied
@Kaxov
Antworte darauf bitte nochmal konkret
In einem Haus gibt es quasi 2 Eigentumswohnungen mit 2 Eigentümern.
Fanden Eigentümerversammlungen statt ?
Gilt die Untervermietung an Flüchtlinge als Sondernutzung ?
Da Du dem nicht zugestimmt hast , ist die Vermietung ungültig ?
Hast Du das prüfen lassen durch einen Anwalt ?
Du solltest Dir einen besseren Anwalt für Imobilienrecht suchen und den anderen Eigentümer verklagen



Ich zitiere aus dem folgenden Artikel

  • Bei einem Beschluss müssen beide Parteien einverstanden sein
  • Deshalb sollten Sie sich vor dem Erwerb eines solchen Hauses im Klaren sein, da Sie jetzt alle Entscheidungen, was das Gemeinschaftseigentum betrifft, mit Ihrem Miteigentümer abklären müssen. Sie stehen also jetzt eins gegen eins und haben keine große Eigentümergemeinschaft im Rücken, die Ihre Meinung bei Abstimmungen teilen kann.

  • Eigentümerwechsel können Streit verursachen
  • verbunden mit Rechte und Pflichten
  • kein freies Entscheidungsrecht um Gemeinschaftseigentum
  • beide Parteien müssen einem Beschluss einstimmig zustimmen
  • Sondernutzungsrechte müssen erst festgelegt werden


 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Fanden Eigentümerversammlungen statt ?
Gilt die Untervermietung an Flüchtlinge als Sondernutzung ?
Da Du dem nicht zugestimmt hast , ist die Vermietung ungültig ?
So einfach ist das leider nicht, soweit ich das verstanden habe. Sondernutzung betrifft nur das Gemeinschaftseigentum. Mit seiner Wohnung (Sondereigentum) darf der Miteigentümer machen was er möchte. Also in diesem Fall an die Gemeinde vermieten, die darf auch untervermieten.

Vermutlich hatten sie keine Versammlungen, es gibt keine Hausordnung, keinen Verwalter... Oder, @Kaxov?

Nur gegen die Tatsache, dass diese Störungen sowohl das Gemeinschafts- als auch das Sondereigentum beeinträchtigen, könntest du @Kaxov vorgehen. Du könntest auf Unterlassung klagen.

"Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist es an den Klägern, nachzuweisen, dass die Störung einem „geordneten Zusammenleben“ wie es in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gefordert wird, absolut zuwiderläuft." Quelle (wie oben): magazin.hausverwalterscout.de

Vielleicht lenkt der andere Eigentümer ja hier schon ein, erlässt eine Hausordnung, mahnt seine Mieter (in diesem Fall die Gemeinde) ab und kündigt ihnen. Dann müssen auch die Untermieter ausziehen.

Wenn das nicht hilft, kannst du das Wohneigentum entziehen.

"Als letztes Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen nicht gefruchtet haben, hat eine Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, einem störenden Eigentümer das Wohneigentum zu entziehen. Die Generalklausel in § 17 Abs. 1 WEG schreibt für diesen Fall vor, dass ein entsprechender Wohnungseigentümer sein Miteigentum verkaufen muss, wenn eine Fortsetzung des gemeinschaftlichen Miteinanders nicht mehr zumutbar ist. Das wäre der Fall, wenn eine schwere Verletzung seiner Pflichten vorliegt." Quelle (wie oben): magazin.hausverwalterscout.de

@Kaxov, du muss dann noch nicht mal unbedingt selbst kaufen, der andere Eigentümer ist nur gezwungen zu verkaufen.

Falls du selbst kauft, solltest du eine Hausordnung erlassen und von dem Mieter (in diesem Fall die Gemeinde) unterschreiben lassen. Beim Verstoß gegen diese Hausordnung kannst du den Mieter abmahnen und nach zwei Abmahnungen (fristlos) das Mietverhältnis kündigen. Dann müssen die Untermieter auch ausziehen.

Das sollte eigentlich am Ende erfolgreich sein. Ein langwieriger Prozess, aber wenn du @Kaxov da wohnen bleiben willst, wohl die einzige Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Mit ein wenig Abstand gesehen ist es natürlich fraglich, wenn man sich darüber beklagt, dass 5 Leute auf 66qm leben, während man selbst diesen Raum offenbar allein zur Verfügung hat. Die empfinden das genauso bedrückend, wie es dir umgekehrt vorkäme.
Du könntest einen Dolmetscher organisieren. Frag bei der Gemeinde genau nach, welche Sprache die sprechen. Es gibt Dialekte; und es ist wichtig das der Übersetzer schon eine Weile in Deutschland lebt. Der muss nicht nur rüberbringen was du meinst, sondern auch vermitteln, worum es dir geht.

Im besten Fall bezahlt die Gemeinde den Übersetzer, sonst machst du das. Und dann erkläre ihnen genau und haarklein, was sie machen dürfen und was nicht. Für die ist die "Hausordnung" ungefähr das, was für dich die islamischen Suren sind: unverständlich und überflüssig.

Das Gleiche gilt für Grundstücksgrenzen, Wegerecht und die komplexen Regeln zur Müllentsorgung. Gelber Sack kostenlos, braune, blaue und schwarze Tonne aber nicht. Allerdings in der Miete mit drin, daher bemerken die ja von diesen Kosten nichts.

Mach ihnen verständlich, das wir hier unsere Gärten genauso bewachen wie die ihre Felder oder Esel. Erkläre ihnen, was eine Mittagruhe und was eine Nachtruhe ist. In südlichen Ländern geht das soziale Leben erst abends los, die kapieren nicht wo das Problem liegt.

Ich denke, ein paar Probleme könntest du so eingrenzen, unter Kontrolle halten. Das generell viel Gerenne und Hallo ist, wirst du aber nicht ändern können. Vermieten ist eine übliche Nutzung des Eigentuns, da kommst du auch nicht ran.
Diebstahl, Sachbeschädigung, obszöne Gesten, anspucken, alles zumüllen und verwüsten und du denkst ernsthaft, dass man solchen Menschen nur besser erklären muss, das man so etwas hier in Deutschland nicht tut und indem man ihnen die Hausordnung haarklein erklärt, dieses rücksichtslose Verhalten ernsthaft abstellen könnte? Wow.🤔😲
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Das meinst du nicht ernst oder? Ich werde keinen Dolmetscher auf meine Kosten organisieren. Das ist schlicht weg nicht meine Aufgabe, für die Integration der Flüchtlinge zu sorgen, die sich mir gegenüber permanent total respektlos verhalten...

Abgesehen davon, dass ich das nicht einsehe: die Flüchlingsbetreuer und Mitarbeiter von der Gemeinde hatten Dolmetscher dabei. Die wissen, dass das was sie machen nicht in Ordnung ist. Es interessiert sie bloss nicht. Zudem: das bspw. Diebstahl nicht erlaubt ist, sollte jeder erwachsene Mensch wissen, ohne, dass es ihm jemand erklären muss...
Das ist auch nicht deine Aufgabe und da sich diese Probleme inzwischen in ganz Deutschland häufen, ist es eben auch kein "Einzelfall". Zuständig sind die Gemeinden, die oft aus ideologischen Gründen nichts unternehmen wollen oder nicht können, da sie selber mit allem überfordert sind.

Das Einzige was mir einfällt, wende dich erstmal an "Haus und Grund" und besorge dir vernünftigen Rechtsbeistand.
 

Ysaia

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
das wäre hier übrigens in diesem Strang nicht so hochgekocht und du hättest gleich bessere Hilfe und Hinweise bekommen, wenn du das nicht immer wieder betont hättest, dass es sich bei den Untermietern um Flüchtlinge handelt. Das tut nämlich eigentlich in diesem Fall wirklich nichts zur Sache.

Du hast störende Nachbarn. Du hast genug Kapital die Wohnung aufzukaufen. Dann geht man halt gegen den Eigentümer der Wohnung vor, mahnt diesen ab, entzieht das Wohneigentum, kauft die Wohnung, mahnt den Mieter anschließend ab und kündigt ihm, dann müssen auch die Untermieter ausziehen.

Während ich mich hier aufgeregt habe, dass deine Beiträge fremdenfeindlich klingen, hätte ich, wenn du die Herkunft deiner Nachbarn nicht immer wieder betont hättest, einfach nach Lösungen für dein Problem gesucht.

Das nur als Ratschlag in Zukunft und überhaupt. Versuche Vorurteile aus dem Prozess herauszuhalten, dann hast du bessere Erfolgschancen.
Der TE hat nicht darauf rumgeritten, dass es sich um Flüchtlinge handelt. Vielmehr wird von anderen darauf rumgeritten,dass er es erwähnt hat. Ich finde diese Info wichtig, denn dann kann man gezielter Helfen und kommt zum Kern der Sache: an die Betreuer/ Gemeinde wenden, eventuelle Sprachbarriere etc. Das sind wichtige Dinge, die in Betracht gezogen werden müssen. Vielmehr finde ich es schlimm, dass du gleich ein fremdenfeindliches Motiv unterstellst und nicht mehr adäquat Hilfe anbieten kannst/möchtest, wie von dir beschrieben. Das ist auch eine Form von Vorverurteilung und eine Täter-Opfer-Umkehr. Vielleicht kannst du das mal für dich durchdenken. Ich will hier keine Diskussion über das Thema allgemein starten, das bringt dem TE nichts.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
Dann geht man halt gegen den Eigentümer der Wohnung vor, mahnt diesen ab, entzieht das Wohneigentum, kauft die Wohnung, mahnt den Mieter anschließend ab und kündigt ihm, dann müssen auch die Untermieter ausziehen.
Nun, ich kenne niemanden (!) bei dem das funktioniert hat! Und wie gesagt, ich selber war schon in der Situation, dass gegen mich als Vermieter vorgegangen werden sollte wegen meiner Vermietung an Stadt/Asylanten. Ich habe einen Rechtsanwalt eingesetzt - so lange ich mich um Ruhe bemühe kann dem Vermieter niemand etwas.

Die Anzahl der Abmahnungen, durch meine Rechtsanwälte, war in meinem Fall zweistellig.

Gruß von Grisu
 
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