Fanden Eigentümerversammlungen statt ?
Gilt die Untervermietung an Flüchtlinge als Sondernutzung ?
Da Du dem nicht zugestimmt hast , ist die Vermietung ungültig ?
So einfach ist das leider nicht, soweit ich das verstanden habe. Sondernutzung betrifft nur das Gemeinschaftseigentum. Mit seiner Wohnung (Sondereigentum) darf der Miteigentümer machen was er möchte. Also in diesem Fall an die Gemeinde vermieten, die darf auch untervermieten.
Vermutlich hatten sie keine Versammlungen, es gibt keine Hausordnung, keinen Verwalter... Oder,
@Kaxov?
Nur gegen die Tatsache, dass diese Störungen sowohl das Gemeinschafts- als auch das Sondereigentum beeinträchtigen, könntest du
@Kaxov vorgehen. Du könntest auf Unterlassung klagen.
"Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist es an den Klägern, nachzuweisen, dass die Störung einem „geordneten Zusammenleben“ wie es in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gefordert wird, absolut zuwiderläuft." Quelle (wie oben): magazin.hausverwalterscout.de
Vielleicht lenkt der andere Eigentümer ja hier schon ein, erlässt eine Hausordnung, mahnt seine Mieter (in diesem Fall die Gemeinde) ab und kündigt ihnen. Dann müssen auch die Untermieter ausziehen.
Wenn das nicht hilft, kannst du das Wohneigentum entziehen.
"Als letztes Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen nicht gefruchtet haben, hat eine Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, einem störenden Eigentümer das Wohneigentum zu entziehen. Die Generalklausel in § 17 Abs. 1 WEG schreibt für diesen Fall vor, dass ein entsprechender Wohnungseigentümer sein Miteigentum verkaufen muss, wenn eine Fortsetzung des gemeinschaftlichen Miteinanders nicht mehr zumutbar ist. Das wäre der Fall, wenn eine schwere Verletzung seiner Pflichten vorliegt." Quelle (wie oben): magazin.hausverwalterscout.de
@Kaxov, du muss dann noch nicht mal unbedingt selbst kaufen, der andere Eigentümer ist nur gezwungen zu verkaufen.
Falls du selbst kauft, solltest du eine Hausordnung erlassen und von dem Mieter (in diesem Fall die Gemeinde) unterschreiben lassen. Beim Verstoß gegen diese Hausordnung kannst du den Mieter abmahnen und nach zwei Abmahnungen (fristlos) das Mietverhältnis kündigen. Dann müssen die Untermieter auch ausziehen.
Das sollte eigentlich am Ende erfolgreich sein. Ein langwieriger Prozess, aber wenn du
@Kaxov da wohnen bleiben willst, wohl die einzige Möglichkeit.