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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

Kaxov

Mitglied
Übrigens: WENN Du die Wohnng hättest, könntest Du auch einen Deal mit der Gemeinde (die ja der Mieter ist) machen: Also zB tauschen: Die Wohnung deiner Verwandten soll an Flüchtlinge vermietet werden und diese dann an die Bekannten. ODER Du handelst es mit der Gemeinde aus, dass ANDERE Flüchtlinge (eine Familie zB) dort reinkommen.
Andere Frage: wenn es mir gelingt, die Wohnung zu erwerben gilt ja: Kauf bricht Miete nicht.
Der Mieter ist die Gemeinde. Kann ich nicht schlichtweg die Untervermietung untersagen? Dann könnten sei die Wohnung nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen und dann wäre eine Weiterführung des Mietverhältnisses für die Gemeinde uninteressant.
 

Kaxov

Mitglied
Ich habe großes Mitgefühl. Es ist furchtbar, wenn man Zuhause nicht in Ruhe leben kann.
Danke für deine netten Worte und die ausführliche Antwort.

1. Eigentum sichern:
Private Garderobe, Schränke, Schuhe haben im Gemeinschaftseigentum/Treppenhaus nichts zu suchen. Das rechtfertigt natürlich die Diebstähle nicht, aber ändert nichts daran, daß Du den privaten Bereich Deiner Eigentumswohnung nicht in den Gemeinschaftsbereich ausdehnen darfst.
Die komplette obere Etage, samt Dachboden, gehört mir.

Hast Du auch Deine Wohnungstür schon zusätzlich gesichert?
Wenn ich das Haus verlasse und nachts, stelle ich eine meiner Kameras mit Bewegungsmelder übers Handy scharf. Würde die Tür, während meiner Abwesenheit oder während ich schlafe, geöffnet werden, würden 1.) zwei akustische Alarme losgehen und 2.) ich eine Meldung auf mein Handy kriegen.

Die Balkontür ist gegen Aufhebeln gesichert. Sämtliche Scheiben haben einen Erschütterungssensor. Wenn die eingeschlagen werden, würde ein akustischer Alarm losgehen.

Ansonsten hilft nur Gegenstände konsequent aus zugänglichen Bereichen immer nach Gebrauch sofort wegräumen. Also auch kein Werkzeug nach Nutzung oder Spielzeug des Patenkindes nach dem Spiel im Garten liegenlassen. Treppenhaus und Gartendeko würde ich mir auch überlegen, ob mir das wirklich wichtig ist, ob ich darauf verzichten kann oder ob ich mir so günstige Deko anschaffe, daß ich einen Verlust evtl. ohne großes Bedauern verkraften kann. Über Waschmittel und Putzzeug würde ich mich jetzt nicht groß aufregen. Wenn doch, gilt auch hier, nicht in der Waschküche stehen lassen, sondern nur dosiert für den Waschvorgang mit runternehmen. Wäsche, zumindest bessere Wäsche, würde ich nicht mehr in der Waschküche zum trocknen aufhängen.
Ich mache es mir gerne schön und mag es mit Deko. Ich möchte nicht in einem kargen Umfeld hausen. Das man nichtmal kurz was draußen liegen lassen kann, ist für mich echt anstrengend.

Übrigens: bei einem normalen nachbarschaftlichen Verhältnis hätte ich kein Problem damit, wenn der Nachbar etwas Waschmittel o.ä. nimmt, wenn ihm seins ausgegangen ist aber hier liegt bei weitem kein normales nachbarschaftliches Verhältnis vor.

Nicht aufhören, Lärmprotokolle etc. zu führen, auch wenn das mühselig ist.

Alle Strafsachen zu Anzeige bringen, auch wenn irgendwann die Polizei die Augen rollt.
Auch Ordnungswidrigkeiten immer anzeigen. Bei jeder unzumutbaren Ruhestörung jemanden kommen lassen.
Immer sowohl Polizei als auch Gemeinde als auch Vermieter bei jedem Verstoß informieren
Ich dokumentiere alles etc.

Die Polizei kommt z.B. bei Ruhestörung nicht mehr raus. Auf der Miniwache hier sind sie mittlerweile ohnehin genervt und teilen nur mit, dass ich am nächsten Tag auf die Wache kommen kann, um Anzeige zu erstatten.

Weiteres Problem: in der Nacht und am Wochenende ist die Wache nicht besetzt. Da kommt die Polizei von außerhalb und gerade am Wochenende haben sie so viel zu tun, dass eine Ruhestörung für sie "zu wenig" ist.

Zusätzlich das Schiedsamt einschalten. Das lädt die Kontrahenten zum Schiedsgespräch und Schiedspersonen haben oft en Händchen für schwierige Klientel.
Danke für den Tipp.

Immer wieder bei den Flüchtlingsbetreuern vorstellig werden. Sowohl ehrenamtliche Flüchtlingshilfe als auch professionelle Betreuer der Stadt und allgemeinen sozialen Dienst der Stadt immer wieder ansprechen und um Vermittlung bitten.
Die waren schon da aber bisher ohne Erfolg. Die Flüchtlinge öffnen manchmal gar nicht erst die Tür.

Bzgl. des Mülls die zuständige amtliche Stelle einschalten, bei uns die Abfallbetriebe, bei Euch in der Kleinstadt vielleicht sowas wie Amt für Abfallentsorgung oder Dienstleistungsbetrieb der Kommune. Die können auf Grundlage der Abfallsatzung der Kommune Bußgelder verhängen, wenn der Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Bei uns hat es in ähnlichen Fällen schon geholfen, wenn eine größere Abfalltonne für solche Haushalte zugeteilt wird. Wenn die Tonne groß genug ist, ist die Wahrscheinlichkeit, daß da auch was reingeworfen wird etwas größer.
Die eigene Mülltonne kann man bei uns mit einem Deckelschloß sichern, das sich von Unbefugten nicht öffnen lässt, aber beim Schüttvorgang am Müllwagen unproblematisch ist.
Danke. In diese Richtung habe ich noch nicht gedacht aber ob die Flüchtlinge sich von einem Bußgeld abschrecken lassen? Ich kenne jemanden, bei der Abfallentsorgung und frage einfach mal nach.

Deckelschloss geht hier nicht.

Gegen die Gemeinde vorgehen:

Immer wieder bei allen Stellen vorstellig werden. Immer wieder schreiben. Nicht aufgeben, hartnäckig sein. Das ist ein Marathonlauf.
Immer wieder zu dem Sachbearbeiter, der für die Flüchtlingsunterbringung zuständig ist, Amtsleiter, Dezernent, Bürgermeisterin, je nach Thema Ordnungsamt (Ungezieferproblematik/Rattenbefall), Abfallbetrieb, Jugendamt etc.
Kommunalpolitiker einschalten (Liste der Kommunalpolitiker mit Erreichbarkeitsdaten steht im Internet)
Ausländerbeirat/Integrationsrat (heißt überall unterschiedlich) einschalten
Einwohnerantrag/Bürgerantrag stellen, dann muß sich die Kommunalpolitik mit Deinem Anliegen beschäftigen
Bei der Gemeinde penetranter zu sein, habe ich mir auch überlegt. Sie wimmeln am Telefon recht schnell ab und legen dann teilweise einfach auf. Was ist, wenn ich in so einem Fall, ständig wieder anrufe, zur Not alle paar Minuten? Bis ich zu jemandem durchgestellt werde, der die Angelegenheit wirklich bearbeitet und weiterhilft. Falls es nicht klappt, dürfte es ein anstrengender Tag für den Mitarbeiter werden, da das Telefon blockiert ist. Aus einem Tag, können ggf. zwei werden etc. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich die Gemeinde sagt: da helfen wir gar nicht mehr weiter... (wobei die momentan auch nichts machen).

Lokalpresse einschalten, ggf. später überörtliche Presse (zunächst nur ankündigen, manchmal bringt das schon was)
Bin dabei.

Gegen den Miteigentümer/Vermieter vorgehen:

Zermürbungstaktik: immer wieder ansprechen, anrufen, anschreiben
anwaltlich vorgehen und belegen, daß diese Art der Vermietung für Dich als Miteigentümer nicht hinnehmbar ist
immer wieder auf Einhaltung der Hausordnung drängen,
immer wieder auffordern, dafür zu sorgen, daß von seinem Eigentum keine Störung ausgeht
immer wieder auffordern, auf seinen Mieterin einzuwirken
Mit Schadensersatzforderung wegen Störung Deines Eigentums durch von seinem Eigentum ausgehenden Immissionen drohen.
Immer wieder informieren, wenn Gemeinschaftseigentum beschädigt wird und auffordern, Abhilfe zu schaffen
Immer wieder den Miteigentümerr auch informieren, wenn seine Wohnung oder sein sonstiges Eigentum beschädigt oder vernachlässigt wird. Wenn der Vermieter nicht vor Ort wohnt, hat er das vielleicht nicht im Blick

Miteigentümer/Vermieter mit Verfahren, Schreibkram, etc überziehen bis das so nervig ist und so viel Mühe macht, daß die Mehreinnahmen das nicht mehr aufwiegen und er bereit ist anderweitig zu vermieten oder zum Verkauf der Wohnung bereit ist.

Ggf. als Eigentümer Zustimmung zu Maßnahmen verweigern, die der Miteigentümer im Haus gerne umsetzen möchte.
Habe ich gemacht. Auf Anrufe reagiert er nicht mehr, auf Zuschriften auch nicht bzw. nur indirekt. Wenn ich Schäden am Gemeinschaftseigentum gemeldet habe, kamen nach einiger Zeit von der Gemeinde beauftragte Handwerker. Ich weiss also, dass er Nachrichten liest...

Des Weiteren besteht vermutlich gegenseitig Interesse an der Wohnung des jeweils anderen.

Bzgl. Winterdienst: Dafür ist in erster Linie der Eigentümer zuständig nicht der Mieter. Der kann die Plicht zwar per Mietvertrag intern auf die Mieter abwälzen, aber nach außen haftet der Eigentümer ggf. mehrere Eigentümer nebeneinander. Daher solltest Du immer Deinen Miteigentümer anschreiben und dokumentieren, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt und auffordern entweder selbst den Winterdienst durchzuführen oder eine entsprechende Person zu beauftragen. Wenn er das nicht macht und Du wegen Gefahr in Verzug und um nicht selbst zu haften, seinen Winterdienst mitübernimmst, solltest Du schriftlich Aufwendungsersatz einfordern in Höhe der von dem Vermieter eingesparten Kosten einer Ersatzperson. Ob das rechtlich haltbar ist, ist eine Sache, nervig für Deinen Miteigentümer ist es in jedem Fall.
Er hat die Dienste wie Winterdienst, Treppenhausreinigung auf seinen Mieter (Gemeinde) abgewälzt. Die Wiederum hat es den Flüchtlingen auferlegt. Streugut wurde von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Bzgl. meiner Dienste: es ist klar geregelt, wer wann dran ist. Ich werde die Dienste der Flüchtlinge nicht übernehmen, auch nicht gegen Bezahlung. Da renne ich nur dem Geld hinterher. Auch werde ich nicht in die Moschee gehen, Dolmetscher organisieren o.ä. Das ist nicht meine Aufgabe.

Ich werde keinen Cent für eine neue Tür zahlen. Ich hatte wegen den Flüchtlingen schon genug Ärger und Kosten. Zudem ist eine permanent offen gelassene Haustür ein Abmahnungsgrund. Evtl. ist das für meine Zwecke noch hilfreich.
 

Kaxov

Mitglied
Ja, eine Zivilklage gegen den Eigentümer, und daher Hauptverantwortlichen, wäre auf jeden Fall eine gute Idee!

Diese Art der Klage nennt sich auf Behördendeutsch: Besitzstörungsklage.
Und so eine Klage greift dann, wenn ein Eigentümer durch extrem störendes Verhalten von Nachbarn finanziellen oder sogar gesundheitlichen Schaden, und Einbuße an Lebensqualität erleidet, und seine Eigentumswohnung oder Haus durch dieses Verhalten auch noch an Wert verliert.

Und das ist ja hier alles gegeben, also würde ich mit dem Anwalt mal das Thema Besitzstörungsklage ansprechen...
Das wird der Ansatz werden. Danke.
 

Kaxov

Mitglied
Vielleicht findest du eine bessere Lösung, es gibt aber auch Sichere.
Ich drück dir ganz fest die Daumen, das Thema bewegt mich wirklich.
Danke! In der Rechtsberatung wurde mir geraten, bloß keine Ablagegenehmigung in irgendeiner Form zu erteilen. Es haftet, bei fehlender Ablagegenehmigung, das Transportunternehmen, welches dem Händler den Schaden ersetzen muss, wenn der Bote das Paket einfach irgendwo ablegt.

Das tut mir zwar irgendwie leid, weil die Boten ja nur die Pakete möglichst schnell loswerden wollen und keine bösen Hintergedanken bei der Ablage haben aber für mich ist es rechtlich am besten, weiterhin keine Ablagegenehmigung zu erteilen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
@Violetta Valerie
p.s. Rechtsschutz übernimmt keine Kosten bei bereits laufenden Problemen - und die laufen gerade nicht, die rennen und das sogar mit polizeilicher Anzeige.
Ich würde es aber dennoch machen, wer weiß, was noch nachkommt.

Gruß von Grisu
Genau das meine ich: Lieber frühzeitig eine RV machen- gerade wenn man zB plant eine Wohnung zu kaufen, und Mieter loszuwerden.
Wer weiß, was noch kommt.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine reine Anzeige bei der polizei schon als laufendes Verfahren gilt oder nicht. Bzw ob damit zB spätere Verfahren gegen die gleichen personen oder Institutionen ebenfalls nicht versichert werden usw.
Aber solche Dinge würde ich schnellstens klären und mich so gut es geht absichern.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Habe diesbezüglich rumtelefoniert und es gibt natürlich die erwarteten Probleme:
Erst 6 Monate nach Abschluss kann ich die Versicherung in Anspruch nehmen und diesen Fall würden sie nicht decken, da der Problemfall bereits eingetreten ist.
ich würds trotzdem machen, wenn Du beabsichtigst, die Wohnung zu kaufen. denn das wäre dann ein völlig anders gelagerter fall. Und dass sich das ganze sicher länger hinziehen wird als 6 Monate.. davon würde ich mal ausgehen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Andere Frage: wenn es mir gelingt, die Wohnung zu erwerben gilt ja: Kauf bricht Miete nicht.
Der Mieter ist die Gemeinde. Kann ich nicht schlichtweg die Untervermietung untersagen? Dann könnten sei die Wohnung nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen und dann wäre eine Weiterführung des Mietverhältnisses für die Gemeinde uninteressant.
Auch das würde ich den Anwalt fragen. Also wenn Du es auf diesem weg versuchst, würde ich mit Anwalt einen konkreten Plan aushecken.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ok. Dann muss ich nochmal schauen. Ich habe das bisher nur bei den "großen" Versicherungsgesellschaften überflogen. Allerdings wird vermutlich niemand einen bereits begonnenen Problemfall übernehmen. Das wäre ja, wie ein brennendes Haus gegen Feuer versichern...
Die Frage ist, was ein bereits genonnener Problemfall juristisch ist. Wie weit ist das gefasst? Betrifft das spätere Vorfälle auch?Wo verläuft da die grenze? Das würde ich klären.
 

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