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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

Selbst-Bewusst77

Aktives Mitglied
Es hatte jemand den Tipp gegeben, Wertsachen mit einem Tracker zu versehen. Was eignet sich da besonders, z.B. zur Sicherung von Fahrrädern? AirTag? Was ist technisch zu beachten?

Danke für Tipps.
Ich würde mich diesbezüglich mit meinem Versicherungsmakler beraten. Man könnte den Tarif der Hausratversicherung entsprechend anpassen, und in einem Zug Präventivmaßnahmen beraten.
Versicherungen sind in solchen Fragen aus Eigeninteresse oft sehr kompetent.
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Tatsächlich ist das Gesetz hier sehr Mieterfreundlich und der Vermieter hat bei offensichtlichen Missstände, wie Mietnomaden etc. wenig Handhabe. Es folgen ewig lange Prozesse mit Abmahnungen, Anwaltsschreiben etc.
Grisu spricht doch hier über den -Vermieter-. Dass der sich quer stellt. Das Gesetz ist zu -vermieterfreundlich-. Grisu war selbst Vermieter und hat an Flüchtlinge vermietet und hat Klagen abgewehrt.

In diesem Fall haben wir einen Vermieter, der Profit machen will, einen Mieter (die Gemeinde), die ein bisschen hilflos ist und pragmatisch und die Untermieter (die Flüchtlinge), die doch erst ganz am Ende der Kette kommen und sich selbst überlassen sind.

@Kaxov, ich glaube, alles was dir übrigbleibt, ist bei der Kette oben anfangen. Den Vermieter zur Vernunft rufen. Wenn der dir entgegen kommt, dann kann er den Mieter zur Vernunft rufen. Und ich denke, wenn die Gemeinde korrekt abgemahnt wird und der Mietvertrag gekündigt wird, dann wehren die sich nicht. Das deutsche Gesetz gilt doch insbesondere für die Behörden auch. Dann muss sich die Gemeinde halt um eine andere Betreuung und Unterbringung für die Flüchtlinge kümmern. Das ist die einzige Lösung für diesen Fall.

Ja, ihr habt alle recht, es ist relevant, dass das Flüchtlinge sind, aber anders, als ihr hier argumentiert. Im Prinzip hast du @Kaxov sogar bessere Chancen als bei Mietnomaden, die selbst Mieter sind. Die Flüchtlinge sind ja nur Untermieter, also abhängig vom Mieter (der Gemeinde), der doch hoffentlich relativ vernünftig ist.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Absolut korrekt! Vergeßt aber bitte eines nicht: Städte/Gemeinden als diejenigen, die die Mietwohnungen vergeben sind doch gnadenlos überfordert. Selbst wenn sie wollten, wie sollen sie denn helfen wenn die Mieter sich unmöglich benehmen.
Wenn ich mich unmöglich benehme, dann kündigt mein Vermieter mir. Wenn ich unmöglich bin juckt mich das nicht und ich bleibe einfach. Dann muss der Vermieter mich über das Gesetz rausklagen - und wenn ich keine Ersatzwohnung habe, dann gibt mir das Gericht genauso Nachfristen wie den Nachbarn von TE.

Eigentlich müsste TE an jeder ihrer Nahtstellen einen Menschen haben der für sie Verständnis hat und ihr hilft. Das beginnt beim Polizeiposten mit Protokollen, geht über einen mehr als engagierten Anwalt weiter

Und @Soul-Sister ich habe sehr wohl mit Anwalt versucht den Mietern zu kündigen um einfach in dem Haus Ruhe zu haben. Damals wollte ich selber noch nach Ablauf des Mietvertrages dort einziehen. Natürlich wollte ich da auch keinen Krach mit den "zukünftigen Nachbarn". Es hat nicht funktioniert!!! Trotz zwei Anwälten, Unmengen von Abmahnungen, Beschwerden und Lärmprotokollen, auch Eigenbedarf wäre nicht gegangen, erst recht nicht das Verhalten wie auch Nichteinhaltung von Kehrwoche und und und.....

In meinem Fall waren die "Mieter" keinesfalls Untermieter. Die Stadt als GmbH (glaube ich) hat die Wohnung gemietet und im Mietvertrag darauf hingewiesen, dass sie Menschen meiner Wohnung zuteilt. Dazu war auch keine Genehmigung der anderen WEG-Leute nötig.

Übrigens: auch der Käufer meiner Wohnung hat versucht sich der Mieter zu entledigen. Hat ebenfalls nicht geklappt!!! Erst zum Ablauf des Zeitmietvertrages konnte der Käufer auf seine (meine ehemalige Wohnung) zugreifen.

Deshalb würde TE ein richtiges Geschwader an Hilfe benötigen. Aber es ist tatsächlich so: TE muss einfach neben der Dokumentation, die sie schon beschreibt nun ein ärztliches Attest erstellen lassen dass ihre Gesundheit in Mitleidenschaft genommen wurde. Vom Polizeiposten die Kopien der Protokolle anfordern, einen guten RA beauftragen, und alle behördlichen Ausländerstellen (bevor es zur Presse geht, ich halte die Einschaltung der Presse nicht für ungefährlich).

Gruß von Grisu
 

Portion Control

Urgestein
und wenn ich keine Ersatzwohnung habe, dann gibt mir das Gericht genauso Nachfristen wie den Nachbarn von TE.
Ein normaler Mensch ohne Kinder kann auf die Strasse gesetzt werden.
War bei Räumungen schon dabei. Da hatte derjenige keine Bleibe und trotzdem galt das Recht, dass der Eigentümer der Wohnung ab diesem Zeitpunkt wieder der Besitzer über diese Sache ist. Unabhängig davon was mit dem Hausbesetzer passiert. Was auch korrekt ist. Was hat die persönliche Wohnsituation mit dem Eigentümer zu tun?
 

Grisu

Aktives Mitglied
Nun, der "normale" Single, der auf die Straße gesetzt werden soll wird ja hoffentlich so schlau sein und beweisen können daß er/sie sich um eine Ersatzbleibe bemüht hat. Natürlich dokumentiert ....

Wenn eine Räumung erfolgt, dann muss auch zuvor eine Räumungsklage erfolgreich gewesen sein. D. H. Ablauf der Frist und die Zeit, die es dauert, bis ein Prozeß mal endlich stattfindet....

Privatmann Vermieter gegen Privatmann Mieter o.k. mag funktionieren .....
Warum sollte aber bitte ein Gericht entscheiden gegen die Stadt, in der es sitzt .... so sah es nämlich bei mir aus und wird es vermutlich auch bei TE sein...... Ist alles nur eine Frage des Preises / Geldes....

Gruß von Grisu
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wäre diese Gemeinde vernünftig, hätte sie nicht für diese untragbare Situation gesorgt - oder dies sofort unterbunden als klar geworden ist, dass die Sache so nicht läuft.
Sie sind verpflichtet, Flüchtlinge und Asylbeweber unterzubringen, es gibt keinen Ermessensspielraum. Im Gegenzug erhalten Sie jährlich vom Bund und vom Land finanzielle Zuweisungen. Dann streiten Sie sich ob sad reicht oder nicht; aber im Grunde ist es kein Finanzproblem.

Wenn diese Leute in 3 teilsanierten Plattenbauwohnungen untergebracht wären, würde sich kein Mensch aufregen, weil es nichts zum aufregen gäbe. Garten und Co gibt's dort nicht, laut ist es sowieso und wer dort seine Pakete liegen lässt, ist selber schuld.

Ich kenne genau diese Art von Gewährleistungsunterkünften, und das funktioniert recht gut. Die Bewohner sind sehr zufrieden, eine richtige Wohnung zu haben und unter sich zu sein. Für die Gemeinde ist diese Lösung billiger als ein Asylheim oder eben auch die 2Raumwohnung in bester Lage.

Es ist am Ende ein Wohnraumproblem. Da keiner hier das lösen kann, lässt sich das nur feststellen. Die angeführten Verstöße der Flüchtlinge sind nicht bewiesen, man kann sie nicht rauswerfen. Und wenn man es beweisen kann, bleibt der Umstand,:das es ja keine Mieter sind. Es sind Bewohner, Mieter ist die Gemeinde.

Man müsste also die Gemeinde verpflichten, die Bewohner anderswo unterzubringen. Da es aber keine anderen Unterkünfte gibt, sitzen die dann im Zelt im Stadtpark. Und was machen die Leute? Sie beschweren sich bei der Gemeinde...
 

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