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OEG/BVG/SGB XIV Altersrente

Höhnchen

Mitglied
Hallo an alle Lesende,

ich habe mal ein paar Fragen zur Altersrente, da ich so viel unterschiedliches gelesen habe und nicht durchsteige.

Mal sehe ich, dass 25% vom jetzigen Bezug (nenne ich mal so, um die Begriffe hier nicht durcheinander zu bringen) abgezogen werden, dann wieder 50% vom Vergleichseinkommen oder auch gar nichts, da es Bestandsschutz gibt.

Was stimmt den jetzt?

Auf meinem Formular (also dem Vordruck) steht ab 65. Lebensjahr gibt es 50 % vom Nettovergleichseinkommen. Ich dachte dies gilt für das neue Gesetz, also dem SGB XIV, von dessen Wahlrecht ich ja noch gar keinen Gebrauch gemacht habe. Könnte das schon ein Formular fürs neue Gesetz sein, oder verstehe ich etwas ganz und gar nicht? Und sollte ich aktiv werden? Also das irgendwie mit dem VA klären? Wie sehr ihr das?

Noch was, ich habe meinen Antrag deutlich nach 2012 gestellt, befinde mich also nicht im ganz alten Recht.

Ich steige da beim besten Willen nicht durch. Achja, schön wären auch entsprechende Gesetzestexte, falls ihr diese kennt.

Vielen Dank und liebe Grüße
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ich steige da beim besten Willen nicht durch. Achja, schön wären auch entsprechende Gesetzestexte, falls ihr diese kennt.
Ich steige leider durch deinen Beitrag nicht durch.

ich habe mal ein paar Fragen zur Altersrente, da ich so viel unterschiedliches gelesen habe und nicht durchsteige.
Ich würde mich bei einem so komplexen Thema an die Rentenversicherung/Rentenberatungsstelle wenden.
 
G

Gelöscht 130797

Gast
Huhu,

ich habe den Beitrag leider nicht so ganz verstanden, kenne mich aber auch nicht gut aus in dem Thema.

Du kannst mal beim Sozialamt anrufen und fragen, an wen Du Dich wenden kannst, wenn die Rentenversicherung Dir keine Antworten gibt, die Dir weiterhelfen.
Das Sozialamt weiß da nochmal Anlaufstellen.
 

Höhnchen

Mitglied
Danke für euer Feedback. Ich dachte es sei verständlich, da ich es in der Überschrift formuliert habe. Es geht nicht um die Altersrente der Rentenversicherung sondern um OEG/BVG/SGB XIV Leistungen.
Also z. B. um Berufsschadensausgleich (BSA) und Grundrente vom Versorgungsamt.

Ich möchte gerne wissen wie das im Rentenalter geregelt ist. Deshalb schrieb ich den Beitrag auch im Gewalt- Forum.
 
G

Gelöscht 130797

Gast
Hast Du beim OEG einen Schadendings von über 20? Denn die Rente gibt es nur, wenn das hoch genug eingestuft wurde.

Ansonsten bleibt das Sozialamt ein guter Ansprechpartner. Die können sich die Unterlagen auch angucken.
 

Höhnchen

Mitglied
Ja, ich habe ein Schadensdings (Grad der Schädigung = GdS) von mehr als 20 und ich beziehe auch bereits Leistungen vom VA. Ich möchte nur wissen wie dies ab meinem 65. Lebensjahr ist.
 
G

Gelöscht 130797

Gast
Danke, den Grad der Schädigung hatte ich gesucht😅

Das weiß ich leider nicht. Ich habe nur 20 bekommen.

Wenn es hier keine Antworten gibt, wende Dich sonst auch an das Versorgungsamt und frag da nach, wie es weitergeht. Sozialamt wäre aber erstmal eine unabhängige Stelle, die informiert.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Höhnchen,
hab dich leider gerade erst gelesen...
In meinem Bescheid von 2013 steht drin, dass ich ab Renteneintrittsalter 75% vom BSA erhalte. Wenn dich der genaue Wortlaut interessiert, suche ich das gerne raus.
Für mich ist das jetzt eigentlich noch der einzige Grund, nicht ins neue Recht zu wechseln, weil ich dann nicht abschätzen kann, was da auf mich zu kommt. Denn irgendwie kann mir das bis heute keiner wirklich beantworten.
 

Silan

Aktives Mitglied
Wenn es hier keine Antworten gibt, wende Dich sonst auch an das Versorgungsamt und frag da nach, wie es weitergeht. Sozialamt wäre aber erstmal eine unabhängige Stelle, die informiert.
Beim Versorgungsamt kann das auch niemand beantworten... jedenfalls mir nicht. Keiner weiß genaueres... meine letzte Anfrage war vor 3 Wochen. Auf die habe ich bis dato nicht einmal eine Antwort bekommen...
 

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