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OEG/BVG/SGB XIV Altersrente

Silan

Aktives Mitglied
Zitat entfernt (...)
(..)
Es geht hier um Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und das gehört in die Rubrik Gewalt. Auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt, hier darf es auch um Geld gehen, denn hier in Deutschland haben Opfer von Gewalt nunmal einen Anspruch auf Opferentschädigung, die sich nunmal in Geld rechnet und nicht im mal über den Kopf streicheln und armes Tütti sagen. Das Thema OEG, BSA, SGB XIV oder auch Entschädigungsrecht ist hier total wichtig, um eben auch andere Opfer von Gewalt darauf aufmerksam zu machen. Und da das gerade im Wandel ist und viele Unsicherheiten bei den Betroffenen sind, wird das hier gerade sehr thematisiert. IM "Finanzen" Forum würden die Betroffenen kein gehör finden und auf sehr viel unverständnis stoßen. Warum uns nicht unseren Bereich hier im Gewaltforum lassen?
 
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Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Vogoge,
schön, dass du deine Erfahrung hier teilst.

Verstehe ich das richtig, du bekommst den BSA vom DEZ 23 ohne Abzüge wegen Altersrente (außer deine evtl Rente von der RV) und sogar + 25%? Und du kannst dazu die höhere Grundrente im neuen Wahlrecht bekommen? Das wäre ja ein toller Deal.

Da habe ich bestimmt etwas falsch verstanden… Sorry!
Hallo Höhnchen , ja das hast Du nicht richtig verstanden.

Versuche es an einem Bsp.

Also Ende Dezember 2023 Bescheid erhalten:
Grundrente : 240,00 Euro
Alterszulage : 30,00 Euro
BSA. : 80,00 Euro
————————————————
350,00 Euro. + 25%. =. 438,00 Euro

Nach neuer Rechnung:

Grundrente: 430,00 Euro (deutlich erhöht)
BSA. : 80,00 Euro ( wie im Dezember Bescheid)
———————————————.
= 510,00 Euro. dieser Betrag wird dann im Juli immer um die Rentenerhöhung erhöht.
Das ist dann die Alternative. ( Alterszulage fällt dann weg). Da wird nichts mehr um 25 % erhöht weil die Grundrente deutlich höher ist .

Die normale Rente BfA läuft normal weiter.
Achtung ,die Zahlen sind nur Beispiel und frei gewählt zur Verdeutlichung
Lg Vogoge
 

logig

Aktives Mitglied
Habe Beitrag gerade erst gelesen. Soweit ich etwas schreibe, was schon hier steht, tut es mir leid. Ich habe nicht alles genau durchgelesen.

Soweit ich es verstehe, geht es hier größtensteils um den BSA ab 65 Jahren bzw. Altersrenteneintrittalter. Mit dem SGB XIV wird auch erst entsprechend dem jeweils gültigen Altersrenteintrittalter der BSA angepasst.

Soweit ich das BVG und die Ausgleichsverornung gelesen habe, war es bis zum 31.12.2023 so, dass zu diesem Zeitpunkt von 75% des Bruttovergleichseinkommens, dass Nettovergleichseinkommen 50% waren. Ich weiß allerdings nicht, ob tatsächlich beides gemacht wurde oder nur evtl. je nachdem zu welchem Zeitpunkt BSA beginn war, eins von beiden. Da allerdings ab 01.01.2024 das BVG und damit auch die entsprechende Ausgleichsverordnung nicht mehr in Kraft ist, zählt nur noch das SGB XIV und die dazugehörende BSA Verordnung.

Soweit das Wahlrecht nicht ausgeübt wird und auch aus keinen anderen Gründen in Kapitel 10 gewechselt wird, könnte auch mit Alterseintritt, weiterhin der dann um den Rentenanstieg erhöhte 125% Betrag bezahlt werden. Ein Wechsel ins Kapitel 10 wäre evtl. durch eine Neufeststellung möglich. Wobei ich nicht weiß, ob die Voraussetzungen nach § 149 SGB XIV (Anspruchsvoraussetzungen und auch GdS ändern sich damit ja nicht) gegeben sind. Es kann allerdings sein, dass es nach dem SGB X, wegen geänterter Tatsächlicher Voraussetzungen möglich wäre. Dann müsste allerdings insgesamt in die anderen Kapitel gewechselt werden und dafür kann es sein, dass § 149 Abs. 2 SGB XIV beachtet werden muss (nur wenn der Leistungsumfang höher ist). Ausnahme: Wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen derart ändern, dass der GdS geringer wird. Da bei geringeren GdS in die anderen Kapitel gewechselt wird, ist der 125% Betrag nicht mehr möglich. Entsprechend müsste auch der BSA angepasst werden.

Sprich für den Fall, indem das Wahlrecht nicht ausgeübt wird, wäre es evtl. möglich, dass mit Altersrenteneintritt (evtl. im Alter von 67 Jahren), die Leistungen nach den neuen Kapiteln berechnet werden. Allerdings solltest du damit insgesamt nicht weniger bekommen. Wenn du z.B. mit 125% € 2000,-- bekommst und bei Wahlrecht z.B. GdS 60 mit Höherbewertung 70 € 1.200,-- zzhg. BSA von € 700,-- (es sollte der Betrag sein, welcher im Bescheid per 12/2023 bei Nettovergleichseinkommen abzhg. bereinigtes Einkommen (z.B. EU-Rente). Die per 12/2023 abgezogene Ausgleichsrente und der Betrag welcher wegen der GdS erhöhung geruht haben, kann nciht mehr abgezogen werden. Dies ist nicht mehr möglich, da es beides nicht mehr gibt und auch die BSA Verordnung nicht vorsieht.

Soweit jetzt mit Alterseintritt gesagt wird, die tatsächlichen Verhältnisse ändern sich, deshalb evtl, Wechsel nach dem SGB X möglich, müsste meines Erachtens § 149 ABs. 2 SGB XIV berücksichtigt werden. Hier kann es sein, dass nur noch ein GdS von 60 genommen wird (nach heutigen Stand € 800) und dann gegekuckt wird, wie hoch zu dem Zeitpunkt nach deiner Besoldungsstelle (hächstwahrscheinlich bleibt diese wie 12/2023), dein Bruttovergleichseinkommen. Davon werden 50% als Nettovergleichseinkommen genommen und deine dein aktuell bereinigte Einkünfte (Altersrente) abgezogen. Soweit du z.B. durch die Rentenerhöhungen von den 125% zu dem Zeitpunkt € 2.300 bekommst und die Entschädigungszahlungen bei GdS von 60 bei € 900,-- liegen, müsste der oben errechnete BSA bei mind. € 1.400,-- liegen, damit es zum Wechsel kommt. Diese Erhöhung des BSA ist allerdings nur wahrscheinlich, wenn die Rentenerhöhungssätze weit geringer sind, als die Steigung bei den Beamtenbesoldungen. Wenigstens scheint es mir nach dem Gesetz (wie die Ämter es auslegen, bleibt abzuwarten), dass sich deine Bezüge nicht verschlechtern können. Voraussetzung dein GdS sinkt nicht. Problem, es kann auch geringer werden, wenn der GdS geringer Festgestellt wird. Hier ist offen, ob die Verringerung nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen kann oder eben auch einfach weil die Höherbewertung ab 1.1.2024 wegfällt und evtl. nur bei Wahlrecht bestehen bleibt.

Fall Wahlrecht:

GdS mit Höherbewertung 70 = Entschädigungszahlung € 1.200,--, Bruttovergleichseinkommen z.B. Berufsausbildung stand 01.07.2024 € 3.700,--, Netto verheiratet ca. 2.400,--, ledig ca. € 2.300,-- bzgl. bereinigte tatsächliche Einkünfte (ähnlich z.B. Netto EU-Rente) z.B. € 1000,--, ergibt BSA € 1.400 bzw. € 1.300,-- - ergibt € 2.600,-- bzw. € 2.500,--. Je höher die Besondungsgruppe, desto höher das Bruttovergleichseinkommen, da der Pauschal Berechnung des Nettovergleichseinkommen die Progression berücksichtigt wurde, werden auch die Abzüge höher.

Wenn du jetzt ende 2024 die Altersrente bekommen würdest, würdest du nur noch ein Nettovergleichseinkommen von 50% von € 3.700,-- (je Besoldungsgruppe), in diesem Fall € 1.850,-- (statt € 2400 bzw. € 2.300) Nettovergleichseinkommen abzhg. bereinigte Einkommen (Altersrente), soweit diese gleich bleibt € 1000,-- (nur geschätzt) ergibt € 850,-- zzhg. Entschädigungszahlung € 1.200,--, ergibt € 2.050,--.

Soweit ein Masterstudium vor Schädigung vorlag oder wenn Schädigung vor beginn der Berufsausbildung vermutlich ohne Schädigung erreicht worden wäre (Vermutlich = Regelung per 2023, es bleibt abzuwarten ob diese auch ab 2024 herangezogen wird. Ergibt sich aus der Verordnung meines Erachtens nicht. Wobei "vermutlich" immer schon sehr vage), liegt das Bruttovergleichseinkommen bei € 7.048,--, Netto ca. € 4.400 (verheiratet) / € 3.800,-- (ledig), abzhg. bereinigtes Einkommen s.o.. Bei Eintritt der Altersrente würde je aktueller Höhe von € 7048,- 50 % abgezogen werden, ergibt momentan ca. € 3.500,-- (statt € 4.400 bzw. € 3.800).
 

logig

Aktives Mitglied
@ vogue

ich lese gerade, dass du geschrieben hast nach dem SGB XIV würdest du Entschädigungszahlung von € 430,-- bekommen. Bei GdS von 30/40 per 01.01.2024 € 400,-- / bzw. € 418 (ab 01.07.24), wie kommst du auf € 430,--? (oder war dies auch nur frei gewählt?)
 

Höhnchen

Mitglied
Danke ihr Lieben, jetzt habe ich ein bisschen Ahnung wie das berechnet wird. Wenn mein Widerspruch erledigt ist, werde ich mich mal mit meinem Amt auseinandersetzen und fragen, ob ich alles richtig verstanden habe. Ich habe immer das Gefühl, dass es sooo viel zu beachten gibt bevor man eine Wahlentscheidung trifft, wobei mir immer wieder der Überblick verloren geht.
Euch geht’s da bestimmt ähnlich.

(Zitat entfernt )
(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Hamburger

Mitglied
Ich schaue gelegentlich auch in ein bundeswehr Forum
Sie stehen da durchaus vor genügend ähnlichen Problemen
Auch wenn einiges in der "Versorgung " (deutlich)anders ist gibt es dennoch genügend gemeinsame Probleme bzgl der nicht einfach zugänglichen Informationen und "Verwirrungen "
Und das wo grad dort wegen der Häufung und "Bündelung "der Fälle eigentlich mehr an "Kompetenz zu erwarten wäre
 

Höhnchen

Mitglied
Nasterchen,
danke für deine Rückmeldung, bei der ich sehe, dass sie nur nachfragend gemeint ist.

Niemand weiß besser als ich (mal stellvertretend für die Betroffenen hier), dass Geld keine Wunden heilt, im Gegenteil kann es dazu führen seine Wunden und die erlittenen Verluste und Erfahrungen sehr deutlich aufgezeigt zu bekommen und spüren zu müssen.
So geht es mir jedenfalls und das ist das aktuelle Thema in meiner Therapie. Da mir alles rund um meine traumatischen Erfahrungen zu persönlich ist, möchte ich es hier nicht ausbreiten. Für die Ämter muss man sich eh sehr nackig machen. Außerdem kann ich hier nicht wie in meiner Therapie aufgefangen werden, wenn es mir schlecht geht, nachdem ich über meine Erlebnisse gesprochen habe.

Vielleicht weißt du das nicht, in den Kliniken gibt es eine Regel, dass man mit Mitpatienten nicht über seine Gewalterlebnisse sprechen darf, da dies bei sich selbst und anderen zu Destabilisierung und Zusammenbrüchen führen kann. Traumainhalte gehören nur ins Einzelgespräch mit der Therapeutin, sonst nirgendwohin.
So viel zum Thema erlittene Gewalt und der Umgang damit.

Zum Thema Renten:
Stell dir vor du hast einen Arbeitsvertrag, indem deine Entlohnung nicht geregelt ist. Du gehst täglich Vollzeit arbeiten, weißt aber nicht wofür, und ob dein Gehalt deinen Lebensunterhalt überhaupt dauerhaft abdeckt. Du wirst über Jahre!! vertröstet. Dein Arbeitgeber und dein Anwalt können oder wollen dir keine Antwort darauf geben, auch niemand anderes. Du hast nur die Möglichkeit dich mit anderen Betroffenen, in deren Arbeitsverträgen ebenfalls nichts über die Entlohnung steht auszutauschen. So in etwa geht es uns, auch wenn das Beispiel vielleicht ein wenig hinkt.
Also tauscht du dich in einem Forum aus, da du in deinem persönlichen Umfeld kaum Leute mit derselben Problematik kennst.

Und nun wirst du hier angegangen, dass es zu viel um das Thema Opferentschädigung geht. Aus meiner Sicht zu wenig in Relation zur Gewalt.

Irgendwie finde ich es ein wenig verlogen, die erlebte Gewalt gehört hier hin, der dazugehörige Entschädigungsaspekt aber nicht. Das ist traurig, spiegelt aber vermutlich auch eine Haltung in der Gesellschaft wieder.
 
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Hamburger

Mitglied
Ausgrenzung. In eine Ecke stellen. Den Mund verbieten
Und jetzt das ganze mit einer Kunstausstellung vergleichen und über mangelnde Empathie bei den Opfern klagen.
Weil man enttäuscht-ja im Prinzip sogar betrogen wird in seiner Erwartungshaltung

Den "Opfern " dann auch noch mangelnde Empathie und Verständnis vorzuwerfen
Und gar Egoismus und Geldgier

Bingo

Darauf muss man echt erstmal kommen
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich hab das hier vorhin mal gemeldet als OT. Mal sehen, ob die Moderatoren eingreifen. Ich find das echt entwürdigend, wie Überlebende von Gewalt hier in die Rechtfertigungsposition gebracht werden, ob sie mit ihrem Thema, in dem es um die rechtliche ( und ja, auch monetäre) Entschädigung von Gewalttaten im Unterforum Gewalt geht, auch schreiben dürfen, wenn es um ''Entschädigung'' dieser Taten geht.
Liebe Moderatoren, setzt doch mal ein Zeichen.
 
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