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OEG/BVG/SGB XIV Altersrente

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Silan
Bist Du beim BSA nicht auch noch nach ganz altem Recht , also vor 6 / 2011 ?? Da galt diese 75 % des Vergleichseinkommen ab Regelsaltersrente .Bei mir waren es damals beim BSA gleich 300,00 Euro weniger .
Jetzt ist für mich die Grundrente schon deutlich höher .
Jetzt bekomme ich wie oben beschrieben beim BSA den Betrag den sie im Dezember 23 ausgerechnet hatten dazu wenn ich uns neue Recht wechsle. Grundrente und BSA werden dann zusammengerechnet und im Juli immer um die Rentenerhöhung erhöht !!
Hallo Vogoge, nein, ich bekomme zwar schon seit 1998 Grundrente, aber Aushleichsrente, BSA, Kinder- und Ehegattenzuschlag und sowas haben die bei mir aus irgendwelchen Gründen nie berücksichtigt. Erts 2013 habe ich den Antrag auf BSA und Ausgleichsrente gestellt, weil ich zufällig erfahren hatte, dass es evtl. noch Möglichkeiten gäbe... Und so bekomme ich BSA erst seit 2014, nach damals neuem Recht.
Gerne kannst Du mir den Wortlaut mal raussuchen. Als welche Art von „Fall“ zählst Du? Vor 2011 oder nach?
Der Genaue Wortlaut ist:
Das Vergleichseinkommen ist mit Ablauf des Monats, in dem der Beschädigte die Regelsaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erreicht hat auf 75 v. H zu kürzen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Die Sektion Gewalt wird überschwemmt von Rentenanfragen. Können wir diese nicht generell in Finanzen verschieben? Mein Gefühl ist, dass es hier sehr oft um Geld statt Gewalt geht.
Es geht hier um Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und das gehört in die Rubrik Gewalt. Auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt, hier darf es auch um Geld gehen, denn hier in Deutschland haben Opfer von Gewalt nunmal einen Anspruch auf Opferentschädigung, die sich nunmal in Geld rechnet und nicht im mal über den Kopf streicheln und armes Tütti sagen. Das Thema OEG, BSA, SGB XIV oder auch Entschädigungsrecht ist hier total wichtig, um eben auch andere Opfer von Gewalt darauf aufmerksam zu machen. Und da das gerade im Wandel ist und viele Unsicherheiten bei den Betroffenen sind, wird das hier gerade sehr thematisiert. IM "Finanzen" Forum würden die Betroffenen kein gehör finden und auf sehr viel unverständnis stoßen. Warum uns nicht unseren Bereich hier im Gewaltforum lassen?
 

Hamburger

Neues Mitglied
Die Sektion Gewalt wird überschwemmt von Rentenanfragen. Können wir diese nicht generell in Finanzen verschieben? Mein Gefühl ist, dass es hier sehr oft um Geld statt Gewalt geht.

Hier geht es um genug Gewalt

Die aktuelle Situation mit "nix genaues weiss man nicht " löst genügend Unsicherheit und Ängste aus

Erst recht wenn man Sorgen bzgl neuüberprüfung und Gutachten auch
Das ganze hat durchaus retraumatisierungspotenzial

Für diese "finanzen" haben einige sehr lange und hart gekämpft
Und dieser Kampf kostet sehr sehr viel an Kraft

Wenn es um schnöde geldfragen in Bezug auf Rente gehen würde könnte man auf seinen rentenverlauf gucken und im Internet inklusive guter rechen-tools alles finden was man braucht

Die Sache einfach als "es geht um Geld und nicht um Gewalt " zu bezeichnen ist irgendwie auch gewalt(ig) ....

Ich wünschte ich könnte mich ganz einfach nur entspannt um schnöde Finanzen kümmern
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
schön, dass du deine Erfahrung hier teilst.

Verstehe ich das richtig, du bekommst den BSA vom DEZ 23 ohne Abzüge wegen Altersrente (außer deine evtl Rente von der RV) und sogar + 25%? Und du kannst dazu die höhere Grundrente im neuen Wahlrecht bekommen? Das wäre ja ein toller Deal.

Da habe ich bestimmt etwas falsch verstanden… Sorry!
Hallo Höhnchen , ja das hast Du nicht richtig verstanden.

Versuche es an einem Bsp.

Also Ende Dezember 2023 Bescheid erhalten:
Grundrente : 240,00 Euro
Alterszulage : 30,00 Euro
BSA. : 80,00 Euro
————————————————
350,00 Euro. + 25%. =. 438,00 Euro

Nach neuer Rechnung:

Grundrente: 430,00 Euro (deutlich erhöht)
BSA. : 80,00 Euro ( wie im Dezember Bescheid)
———————————————.
= 510,00 Euro. dieser Betrag wird dann im Juli immer um die Rentenerhöhung erhöht.
Das ist dann die Alternative. ( Alterszulage fällt dann weg). Da wird nichts mehr um 25 % erhöht weil die Grundrente deutlich höher ist .

Die normale Rente BfA läuft normal weiter.
Achtung ,die Zahlen sind nur Beispiel und frei gewählt zur Verdeutlichung
Lg Vogoge
 

logig

Mitglied
Habe Beitrag gerade erst gelesen. Soweit ich etwas schreibe, was schon hier steht, tut es mir leid. Ich habe nicht alles genau durchgelesen.

Soweit ich es verstehe, geht es hier größtensteils um den BSA ab 65 Jahren bzw. Altersrenteneintrittalter. Mit dem SGB XIV wird auch erst entsprechend dem jeweils gültigen Altersrenteintrittalter der BSA angepasst.

Soweit ich das BVG und die Ausgleichsverornung gelesen habe, war es bis zum 31.12.2023 so, dass zu diesem Zeitpunkt von 75% des Bruttovergleichseinkommens, dass Nettovergleichseinkommen 50% waren. Ich weiß allerdings nicht, ob tatsächlich beides gemacht wurde oder nur evtl. je nachdem zu welchem Zeitpunkt BSA beginn war, eins von beiden. Da allerdings ab 01.01.2024 das BVG und damit auch die entsprechende Ausgleichsverordnung nicht mehr in Kraft ist, zählt nur noch das SGB XIV und die dazugehörende BSA Verordnung.

Soweit das Wahlrecht nicht ausgeübt wird und auch aus keinen anderen Gründen in Kapitel 10 gewechselt wird, könnte auch mit Alterseintritt, weiterhin der dann um den Rentenanstieg erhöhte 125% Betrag bezahlt werden. Ein Wechsel ins Kapitel 10 wäre evtl. durch eine Neufeststellung möglich. Wobei ich nicht weiß, ob die Voraussetzungen nach § 149 SGB XIV (Anspruchsvoraussetzungen und auch GdS ändern sich damit ja nicht) gegeben sind. Es kann allerdings sein, dass es nach dem SGB X, wegen geänterter Tatsächlicher Voraussetzungen möglich wäre. Dann müsste allerdings insgesamt in die anderen Kapitel gewechselt werden und dafür kann es sein, dass § 149 Abs. 2 SGB XIV beachtet werden muss (nur wenn der Leistungsumfang höher ist). Ausnahme: Wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen derart ändern, dass der GdS geringer wird. Da bei geringeren GdS in die anderen Kapitel gewechselt wird, ist der 125% Betrag nicht mehr möglich. Entsprechend müsste auch der BSA angepasst werden.

Sprich für den Fall, indem das Wahlrecht nicht ausgeübt wird, wäre es evtl. möglich, dass mit Altersrenteneintritt (evtl. im Alter von 67 Jahren), die Leistungen nach den neuen Kapiteln berechnet werden. Allerdings solltest du damit insgesamt nicht weniger bekommen. Wenn du z.B. mit 125% € 2000,-- bekommst und bei Wahlrecht z.B. GdS 60 mit Höherbewertung 70 € 1.200,-- zzhg. BSA von € 700,-- (es sollte der Betrag sein, welcher im Bescheid per 12/2023 bei Nettovergleichseinkommen abzhg. bereinigtes Einkommen (z.B. EU-Rente). Die per 12/2023 abgezogene Ausgleichsrente und der Betrag welcher wegen der GdS erhöhung geruht haben, kann nciht mehr abgezogen werden. Dies ist nicht mehr möglich, da es beides nicht mehr gibt und auch die BSA Verordnung nicht vorsieht.

Soweit jetzt mit Alterseintritt gesagt wird, die tatsächlichen Verhältnisse ändern sich, deshalb evtl, Wechsel nach dem SGB X möglich, müsste meines Erachtens § 149 ABs. 2 SGB XIV berücksichtigt werden. Hier kann es sein, dass nur noch ein GdS von 60 genommen wird (nach heutigen Stand € 800) und dann gegekuckt wird, wie hoch zu dem Zeitpunkt nach deiner Besoldungsstelle (hächstwahrscheinlich bleibt diese wie 12/2023), dein Bruttovergleichseinkommen. Davon werden 50% als Nettovergleichseinkommen genommen und deine dein aktuell bereinigte Einkünfte (Altersrente) abgezogen. Soweit du z.B. durch die Rentenerhöhungen von den 125% zu dem Zeitpunkt € 2.300 bekommst und die Entschädigungszahlungen bei GdS von 60 bei € 900,-- liegen, müsste der oben errechnete BSA bei mind. € 1.400,-- liegen, damit es zum Wechsel kommt. Diese Erhöhung des BSA ist allerdings nur wahrscheinlich, wenn die Rentenerhöhungssätze weit geringer sind, als die Steigung bei den Beamtenbesoldungen. Wenigstens scheint es mir nach dem Gesetz (wie die Ämter es auslegen, bleibt abzuwarten), dass sich deine Bezüge nicht verschlechtern können. Voraussetzung dein GdS sinkt nicht. Problem, es kann auch geringer werden, wenn der GdS geringer Festgestellt wird. Hier ist offen, ob die Verringerung nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen kann oder eben auch einfach weil die Höherbewertung ab 1.1.2024 wegfällt und evtl. nur bei Wahlrecht bestehen bleibt.

Fall Wahlrecht:

GdS mit Höherbewertung 70 = Entschädigungszahlung € 1.200,--, Bruttovergleichseinkommen z.B. Berufsausbildung stand 01.07.2024 € 3.700,--, Netto verheiratet ca. 2.400,--, ledig ca. € 2.300,-- bzgl. bereinigte tatsächliche Einkünfte (ähnlich z.B. Netto EU-Rente) z.B. € 1000,--, ergibt BSA € 1.400 bzw. € 1.300,-- - ergibt € 2.600,-- bzw. € 2.500,--. Je höher die Besondungsgruppe, desto höher das Bruttovergleichseinkommen, da der Pauschal Berechnung des Nettovergleichseinkommen die Progression berücksichtigt wurde, werden auch die Abzüge höher.

Wenn du jetzt ende 2024 die Altersrente bekommen würdest, würdest du nur noch ein Nettovergleichseinkommen von 50% von € 3.700,-- (je Besoldungsgruppe), in diesem Fall € 1.850,-- (statt € 2400 bzw. € 2.300) Nettovergleichseinkommen abzhg. bereinigte Einkommen (Altersrente), soweit diese gleich bleibt € 1000,-- (nur geschätzt) ergibt € 850,-- zzhg. Entschädigungszahlung € 1.200,--, ergibt € 2.050,--.

Soweit ein Masterstudium vor Schädigung vorlag oder wenn Schädigung vor beginn der Berufsausbildung vermutlich ohne Schädigung erreicht worden wäre (Vermutlich = Regelung per 2023, es bleibt abzuwarten ob diese auch ab 2024 herangezogen wird. Ergibt sich aus der Verordnung meines Erachtens nicht. Wobei "vermutlich" immer schon sehr vage), liegt das Bruttovergleichseinkommen bei € 7.048,--, Netto ca. € 4.400 (verheiratet) / € 3.800,-- (ledig), abzhg. bereinigtes Einkommen s.o.. Bei Eintritt der Altersrente würde je aktueller Höhe von € 7048,- 50 % abgezogen werden, ergibt momentan ca. € 3.500,-- (statt € 4.400 bzw. € 3.800).
 

logig

Mitglied
@ vogue

ich lese gerade, dass du geschrieben hast nach dem SGB XIV würdest du Entschädigungszahlung von € 430,-- bekommen. Bei GdS von 30/40 per 01.01.2024 € 400,-- / bzw. € 418 (ab 01.07.24), wie kommst du auf € 430,--? (oder war dies auch nur frei gewählt?)
 

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