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Grundsteuerreform, "jeder" rät zum Einspruch, eure Erfahrungen ?

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,

zuletzt wurde ja die Grundsteuer reformiert.
Hierzu wurde der Bürger mit einbezogen entsprechende Angaben zu machen. Dies gestaltet sich etwas holprig.
Mit dem Haus habe ich das irgendwie hinbekommen, der Weinberg ging dabei "verloren".
(Es gab Nummern und Belege je Grundstück. Anscheinend habe ich das nur fürs Haus eingegeben.)
Der Volksmund sagte, gegen den Bescheid jedenfalls Einspruch zu erheben.

Die Tage kamen jetzt Grundsteuerbescheide und Aufhebungen und Berechnungen, wo ich ehrlich gesagt nicht so durchblicke.

Habt ihr schon Bescheide bekommen und sind die Abweichungen zu früher unverhältnismäßig groß ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Arktur

Sehr aktives Mitglied
Ich selbst besitze keine Immobilie, allerdings bekomme ich die Korrespondenz meiner Mutter, die ein Haus besitzt.
Bis jetzt ist nur ein recht unverständlicher Bescheid angekommen, dem man nicht entnehmen kann, was in Zukunft zu zahlen sein wird. Ich glaube, der Hebesatz ist noch nicht festgelegt worden, von dem die Grundsteuer abhängt.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo zusammen,

zuletzt wurde ja die Grundsteuer reformiert.
Hierzu wurde der Bürger mit einbezogen entsprechende Angaben zu machen. Dies gestaltet sich etwas holprig.
Mit dem Haus habe ich das irgendwie hinbekommen, der Weinberg ging dabei "verloren".
Der Volksmund sagte, gegen den Bescheid jedenfalls Einspruch zu erheben.

Die Tage kamen jetzt Grundsteuerbescheide und Aufhebungen und Berechnungen, wo ich ehrlich gesagt nicht so durchblicke.

Habt ihr schon Bescheide bekommen und sind die Abweichungen zu früher Unverhältnismäßig groß ?
Wir haben bisher Ende 2022 die Grundsteuerwertbescheide bekommen und die waren falsch.
Also laufen bisher noch die Einsprüche, die immer noch in Bearbeitung sind.
Sollten diese Einsprüche noch nicht bearbeitet sein, wenn die Grundsteuerbescheide kommen, dann sollte man gegen diese auch Einspruch einlegen.

Was meinst Du damit, dass der Weinberg "verloren" ging?
 

kasiopaja

Urgestein
Ich selbst besitze keine Immobilie, allerdings bekomme ich die Korrespondenz meiner Mutter, die ein Haus besitzt.
Bis jetzt ist nur ein recht unverständlicher Bescheid angekommen, dem man nicht entnehmen kann, was in Zukunft zu zahlen sein wird. Ich glaube, der Hebesatz ist noch nicht festgelegt worden, von dem die Grundsteuer abhängt.
Du hast den Grundsteuerwertbescheid bekommen, den man unbedingt prüfen sollte.
Dieser Wert ist nämlich die Grundlage für die zu ermittelnde Grundsteuer, welche vom Hebesatz abhängt.
 

kasiopaja

Urgestein
Was genau überprüft man denn da? (ich bin kein Grundstücksbesitzer und kenne mich ehrlich gesagt nicht so aus).
Ich weiß nicht in welchem Bundesland Du wohnst.
Bei uns war in BW es eigentlich nur die Angabe um wieviel Grund- und Boden es sich handelt und wie hoch der qm-Preis ist pro qm, was aus einer bestimmten Tabelle zu entnehmen war und ob das alles eigengenutzt ist bzw. Wohnfläche.
Was in anderen Bundesländern abgefragt wurde entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Wenn hier die Werte zu hoch angesetzt werden, dann ist natürlich die spätere Grundsteuer auch zu hoch.
Daher wäre ein vorsorglicher Einspruch und eine gründliche Prüfung schon richtig und richtig, falls die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist.
Die Aussetzung der Vollziehung haben wir zwar beantragt, die wurde aber bereits abgelehnt.
 

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