Ich weiß nicht so richtig, wo es hin passt. Ich habe es einfach mal hier einsortiert.
Seit 2 Wochen pflege ich meine Mutter, die durch ihre Alkoholabhängigkeit eine Demenz entwickelt.
Ich hatte dazu geschrieben. Sie war zuvor in der Psychiatrie, hat den Entzug aber abgebrochen.
Da sie noch andere Einschränkungen hat, wurde von der dortigen Sozialarbeiterin recht schnell die Begutachtung durch den MDK veranlasst und sie hat Pflegegrad 3 bekommen. Wie gesagt. Sie hat noch andere Einschränkungen.
Ich hab sie hier zu Hause. Sie trinkt immer noch, wenn auch moderat.
Neben ihr ihr habe ich das Sorgerecht für meinen kleinen Bruder.
Nun mein Problem. Ich befinde mich in der Lehrerausbibldung und ab November beginnt mein Seminar.
Dafür muss ich zwei Mal wöchentlich in die 2 Stunden entfernte Stadt pendeln.
Seminarbeginn ist 8 Uhr und hier ist das Problem.
Ich muss meine Mutter morgens fertig machen, waschen, vorbereiten und auch alles für meinen kleinen Bruder bewerkstelligen, der auch noch zur Schule gebracht werden muss.
Um 8 Uhr da zu sein, muss ich 5:00 Uhr mit dem Bus von zu Hause los fahren, dann in die Bahn steigen.
Allein von den Zugfahrzeiten würde ich 5 Minuten zu spät kommen. Eher fährt nichts. Und da sind mein Pflegefall und mein Bruder noch nicht einkalkuliert.
Nun habe ich ja den Pflegegrad für meine Mutter als Pflegeperson.
Meine Frage ist nun folgende: Hat man ein Recht darauf durch die Bedingungen und die Pflege statt um 8 Uhr um viertel nach 8 anzufangen?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen?
Ich weiß nicht, wie ich das sonst schaffen soll
Angeblich gibts ja dieses Pflegezeitgesetzt, das berufstätige Pflegende unterstützen soll, aber auf Arbeit bei mir interessiert das keinen und ich bin mir nicht sicher, wie die Seminarleitung das auffasst.
Weiß jemand dazu was näheres?
Es geht wie gesagt um eine viertel Stunde.
Ich arbeite natürlich alles nach, aber ich weiß nicht, wie ich das sonst schaffen soll.
Seit 2 Wochen pflege ich meine Mutter, die durch ihre Alkoholabhängigkeit eine Demenz entwickelt.
Ich hatte dazu geschrieben. Sie war zuvor in der Psychiatrie, hat den Entzug aber abgebrochen.
Da sie noch andere Einschränkungen hat, wurde von der dortigen Sozialarbeiterin recht schnell die Begutachtung durch den MDK veranlasst und sie hat Pflegegrad 3 bekommen. Wie gesagt. Sie hat noch andere Einschränkungen.
Ich hab sie hier zu Hause. Sie trinkt immer noch, wenn auch moderat.
Neben ihr ihr habe ich das Sorgerecht für meinen kleinen Bruder.
Nun mein Problem. Ich befinde mich in der Lehrerausbibldung und ab November beginnt mein Seminar.
Dafür muss ich zwei Mal wöchentlich in die 2 Stunden entfernte Stadt pendeln.
Seminarbeginn ist 8 Uhr und hier ist das Problem.
Ich muss meine Mutter morgens fertig machen, waschen, vorbereiten und auch alles für meinen kleinen Bruder bewerkstelligen, der auch noch zur Schule gebracht werden muss.
Um 8 Uhr da zu sein, muss ich 5:00 Uhr mit dem Bus von zu Hause los fahren, dann in die Bahn steigen.
Allein von den Zugfahrzeiten würde ich 5 Minuten zu spät kommen. Eher fährt nichts. Und da sind mein Pflegefall und mein Bruder noch nicht einkalkuliert.
Nun habe ich ja den Pflegegrad für meine Mutter als Pflegeperson.
Meine Frage ist nun folgende: Hat man ein Recht darauf durch die Bedingungen und die Pflege statt um 8 Uhr um viertel nach 8 anzufangen?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen?
Ich weiß nicht, wie ich das sonst schaffen soll
Angeblich gibts ja dieses Pflegezeitgesetzt, das berufstätige Pflegende unterstützen soll, aber auf Arbeit bei mir interessiert das keinen und ich bin mir nicht sicher, wie die Seminarleitung das auffasst.
Weiß jemand dazu was näheres?
Es geht wie gesagt um eine viertel Stunde.
Ich arbeite natürlich alles nach, aber ich weiß nicht, wie ich das sonst schaffen soll.