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Ausnahmeregelung bei Pflegefall

MisterEko

Aktives Mitglied
Um 8 Uhr da zu sein, muss ich 5:00 Uhr mit dem Bus von zu Hause los fahren, dann in die Bahn steigen.
Allein von den Zugfahrzeiten würde ich 5 Minuten zu spät kommen.
Ich denke jeder halbwegs vernünftige Mensch wird Verständnis dafür haben, wenn jemand mit ner weiten Anreise, 5 Minuten später kommt.
Kläre das vernünftig unter vier Augen und das sollte im Regelfall kein Problem darstellen.

Hat man ein Recht darauf durch die Bedingungen und die Pflege statt um 8 Uhr um viertel nach 8 anzufangen?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen?
Bitte, schlag dir solche Gedanken ganz schnell wieder aus dem Kopf.
Was du brauchst, ist Kulanz und Menschlichkeit.
Wenn du da mit "Rechten" ankommst, macht dein Gegenüber gleich dicht.

ch weiß nicht, wie ich das sonst schaffen soll
Sowas überlegt man sich vorher normalerweise.
Und wenn du die zeitliche Kapazität nicht hast, warum hast du dann die Pflege der Mutter übernommen?

Es geht wie gesagt um eine viertel Stunde.
Gehts jetzt um 5 Minuten oder ne Viertelstunde?
Das ist schon ein Unterschied.
Und bedenke.
Bus und Bahn haben gerne mal Verspätung oder fallen aus.
Um was "gehts" dann bei dir?
Aber immer grundsätzlich später kommen plus die gelegentlichen großen Verspätungen lässt selbst beim liebsten Menschen irgendwann das Verständnis schwinden.
Wenn sich ein Erwachsener dazu entscheidet irgendein Seminar, Weiterbildung, Umschuldung, Ausbildung whatever zu machen, dann muss er selbst sicherstellen, dass er auch rechtzeitig kommt.

Wir haben nen 25-Jährigen Azubi bei uns, der mit fast einem Jahr Vorlauf wusste, dass seine Ausbildung im September bei uns beginnt.
Am ersten Tag jammerte er schon rum, dass er nicht weiß, wie er in die Arbeit kommen soll.
Er lebt ca. 4 km entfernt.
Das man, das als junger kräftiger Kerl zur Not laufen kann oder sich für 50€ auf dem Flohmarkt ein Rad besorgen könnte, kam ihm überhaupt nicht in den Sinn.
Der hat es in einem Jahr nicht geschafft, sich darum zu kümmern.
 

Silan

Aktives Mitglied
Der Gesetzgeber gibt dir 10 Tage im Jahr, wo du dich um Pflege kümmern kannst. In der Regel sollen die dazu genutzt werden,, eine Kurzzeitpflege zu organisieren. Für den Rest bekommt deine Mutter das Pflegegeld, mit der sie sich die benötigte Hilfe kaufen kann. Wenn du diese Pflege übernommen hast, wirst du das Geld bekommen. Damit gehst du die Verpflichtung ein, dich zu kümmern. Du könntest auf einen Teil des Pflegegeldes verzichten und einen Pflegedienst zur Unterstützung dazu holen. Das wird dir aber direkt vom Pflegegeld abgezogen.
Auch für deinen Bruder bekommst du ja Unterhalt vom Jugendamt. auch damit verpflichtest du dich ja, dich zu kümmern.
Wie alt ist denn dein Bruder, kann er sich selbständig feetig machen morgens? Es klingt ja so, als ob er schulpflichtig ist.
 

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