Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Ich habe heute den Bescheid erhalten. Das drin steht das ich unter einer Internetsucht leide, ist eine Frechheit. Ich werde dagegen auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Hat mit Jemand noch Tipps für den Widerspruch?

vielen Dank für eure Hilfe.
Nein, das steht da nicht drin.
Da steht drin, dass es ein Hinweis darauf ist, nicht, dass es so ist.

Ich habe mehrfach Widerspruch eingelegt.
Du solltest dafür unbedingt psychologische oder psychiatrische Berichte beifügen.

Die Erfolgsaussicht liegt trotzdem bei einem sehr geringen Wert.
 

Höhnchen

Mitglied
Als du 2019 gemerkt hast, dass du Flashbacks hast, bist du damals in Therapie gegangen, evtl. sogar in eine Klinik? Bist du in psychiatrischer Behandlung? Dann müssten normalerweise deine Behandler angeschrieben werden und Befundberichte einreichen.
Du kannst im Rahmen des Widerspruchs Akteneinsicht verlangen. So hast du die Möglichkeit dir das Gutachten anzuschauen und kannst überprüfe, inwieweit es der Wahrheit entspricht.
Anhand der Arztberichte und dem Wiederlegen des Gutachtens kannst du Widerspruch einlegen und um ein neues Gutachten bitten. Vielleicht kannst du dir dafür auch anwaltliche Hilfe holen?
Good Luck!
 

logig

Aktives Mitglied
Damit eine Schädigungsfolge anerkannt wird, braucht es einen Kausalen zusammenhang zur Schädigung. Dieser wurde so wie ich dich verstehe gar nicht von der Gutachterin überprüft.
Die Aussage, dass die Schädigung nicht annährend gleichwertige Ursache für deine depressive Verstimmung ist, müsste über das Gutachten nachgelesen werden. Hier stellt sich die Frage auf welche Ursache bzw. Ursachen die Gutachterin die depressive Verstimmung sieht. Das Amt hat geschrieben, dass evtl. eine Internetsucht vorliegt, weshalb dadurch ein Rückzug und zunehmende emotionale Instabilität erfolgte. Aus meiner Sicht wurde damit die Ursache mit einer anderen Gesundheitsstörung begründet, nicht allerdings die Grundursache herausgearbeitet. Hier stellt sich mir schon die Frage, ist die angebliche Internetsucht, wegen der depressiven Verstimmung entstanden oder umgekehrt? Beides sagt allerdings nichts zur eigentlichen Ursache aus. Eine mögliche Ursache wäre z.B. die Erinnerungen, Trauer etc. an die Tat. Allerdings kann diese auch andere Ursachen haben, welche dann evtl. nicht Schädigungsbedingt sind. Damit die depressive Verstimmung als Schädigungsfolge anerkannt wird, muss mehr für als dagegen sprechen, dass die Schädigung ursächlich hierfür ist. In einem 15 Min. Gutachten kaum herauszuarbeiten. Lagen für das Gutachten Berichte z.B. von Therapeuten, Ärzten vor?

Soweit ich dich verstanden habe, kam 2019 die alte nicht verarbeitete Trauer wieder hoch und du hattest eine Art Flashback. Hattest du 2019 einen Verschlimmerungsantrag gestellt?

Warst du danach in Therapie? Weil darüber könnte bescheinigt werden, ob die Schädigung wesendliche Ursache für die depressive Verstimmung ist (je nachdem welche Diagnose von den Ärzten / Therapeuten gestellt wurde).

Wurde bei dir schon mal herausgearbeitet ob eine PTBS vorliegt bzw. diese diagnosiert?

Erstmal kannst du innerhalb von 1 Monat Widerspruch einreichen mit Begründung folgt. Wie Höhnchen auch schreibst kannst du Akteneinsicht fordern. Gut wäre wenn du dich Anwätlich beraten lässt und dir Arzt und Therapieberichte besorgst. Evtl. können dieseauch eine Gegenstellungsnahme zum Gutachten schreiben.

Hattest du in der Zeit zwischen 2009 - 2019 gewisse z.B. Erinnerungen an die Tat mit z.B. Ängsten, Despressiven Verstimmung (auch wenn nicht im Krankheitswert)? Es könnten auch gewisse Problematiken gewesen sein, welche du gar nicht direkt mit der Tat in Verbindung gesetzt hast, welche anzeigen können, dass ein kausaler Zusammenhang zur Tat besteht. Oder hast du die Tat erstmal komplett vertränkt?

Wurde bei dir damals ein GdS von 50 gesehen und ab 4/2009 gleich ein GdS unter 25? Bist du weiterhin noch anerkannt oder wurde gesagt, dass keine Schädigungsfolgen mehr vorliegen?
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich habe am 01.01.2024 einen Neufeststellungsantrag auf Opferentschädigung gestellt. Ich leide unter Depressionen aufgrund des Todes meines Vaters im Jahr 2008.

Nun war ich gestern bei der Begutachtung durch eine Psychologin. Allerdings bin ich mit diesem Termin nicht zufrieden, weil diese Psychologin sehr pampig zu mir war. Sie sagte zu beginn nicht einmal hallo und fragte mich nicht direkt zu der Tat, sondern stellte eher Fragen die mit der Tat nichts zu tun haben z.B. ob ich Geschwister habe. Auch die Zeit in der ich bei ihr zu Begutachtung war ist viel zu kurz (ca. 15 Min).

Ich habe deswegen heute bei dem Landratsamt, die den Antrag bearbeitet, nachgefragt, ob ich einen weiteren Termin zu einem Psychologischen Begutachtung bekommen könnte, dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis, ich soll erstmal abwarten, wie das Gutachten ausfällt und, ob ich dann Entschädigungsleistungen erhalte oder nicht.

Wie ist eure Meinung dazu?
Ich möchte Dir mal einen sehr pragmatischen Tipp geben: Lass es. Das schädigende Ereignis war 2009, vor 15 Jahren.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Dich ergebnislos durch Behörden und Gerichte kämpfst und am Ende mit leeren Händen da stehst, ist extrem hoch. Mich würde so ein Ergebnis noch viel mehr runter ziehen und die Depression noch verstärken. Schütze Dich vor solchen Erfahrungen. Geh raus und packe das Leben an.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich möchte Dir mal einen sehr pragmatischen Tipp geben: Lass es. Das schädigende Ereignis war 2009, vor 15 Jahren.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Dich ergebnislos durch Behörden und Gerichte kämpfst und am Ende mit leeren Händen da stehst, ist extrem hoch. Mich würde so ein Ergebnis noch viel mehr runter ziehen und die Depression noch verstärken. Schütze Dich vor solchen Erfahrungen. Geh raus und packe das Leben an.
Die allermeisten, die Leistungen nach OEG/SGB XIV beantragen haben Schädigungen, die 30, 40 oder noch mehr Jahre zurück liegen. Meine Schädigungen waren zwischen 1966 und 1980, den BSA habe ich 2012 beantragt... und bewilligt bekommen. Dein Tip ist falsch.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich schließe mich Silan an. Zumindest von den hier schreibenden Personen liegen die Schädigungen oft viele Jahrzehnte zurück. So auch bei mir.
Natürlich ist es so, dass die Ämter alles sehr genau prüfen, es geht immerhin um Steuergelder. Von daher wird oft schneller abgelehnt als richtig ist. Das zu beweisen ist leider nicht leicht und zudem häufig langwierig. Das heißt aber nicht, dass es falsch ist (sein muss) diesen Weg zu gehen. Niemand von den Anerkannten würde hier schreiben und versuchen Mut zu machen, wenn sich der Weg im Nachhinein nicht für sie gelohnt hätte. Ich meine dies keineswegs nur in finanzieller Hinsicht, sondern vor allem für die eigene Psyche um aus Opfern Überlebende zu machen, die für sich selbst einstehen können.

Die Anerkennung des Leids und des erlittenen Unrechts, welches lebenslange Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens hat ist enorm wichtig. Mir ging es anfänglich nur darum. Das damit außerhalb der Grundrente monetäre Leistungen dahinter stehen wusste ich nicht.
Von daher, ja, wenn man die Kraft und ein Helfernetzwerk hat, lohnt es sich für sich einzustehen. Denn dann ist man kein Opfer mehr, ganz unabhängig davon, ob damit die Anerkennung durch das Amt stattfindet oder nicht.
 

Bernd90

Mitglied
Ich habe nun mithilfe eines Rechtsanwalts einen Widerspruch verfasst:

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 30.10.2024 ein, mit dem mein Antrag auf Neufeststellung des Versorgungsanspruchs abgelehnt wurde.




Korrektur der Diagnose

In meinem ursprünglichen Antrag wurde versehentlich eine posttraumatische Belastungsstörung als Diagnose angegeben. Tatsächlich leide ich an einer diagnostizierten Depression, was im ärztlichen Gutachten bestätigt wird. Die Depression verursacht erhebliche Einschränkungen in meinem Alltag und beeinflusst meine Lebensqualität.


Zusammenhang mit der ursprünglichen Schädigung

Die depressive Symptomatik entwickelte sich nach belastenden Erfahrungen und steht aus meiner Sicht in engem Zusammenhang mit den bereits anerkannten Schädigungsfolgen. Die Auswirkungen haben sich über die Jahre verschlimmert und betreffen meine emotionale Stabilität, sozialen Rückzug und ständige Niedergeschlagenheit, die durch die ursprünglichen psychischen Belastungen hervorgerufen wurden.



Kritik an der psychologischen Begutachtung

Zudem möchte ich anmerken, dass die psychologische Begutachtung am 10.09.2024 lediglich etwa 15 Minuten dauerte. Aus meiner Sicht ist diese kurze Begutachtungszeit nicht ausreichend, um meinen psychischen Gesundheitszustand umfassend zu erfassen und eine fundierte Einschätzung abzugeben. Ich bitte daher, die aktuelle Begutachtung hinsichtlich ihrer Aussagekraft kritisch zu überprüfen und die Notwendigkeit einer umfassenderen Untersuchung in Betracht zu ziehen.


Kausalität und Verschlechterung

Ich bitte um eine erneute Prüfung, da die aktuelle depressive Symptomatik meiner Meinung nach nicht allein auf den Medienkonsum und Internetsucht zurückzuführen ist, sondern auch auf die ursprüngliche Schädigung. Ich sehe darin eine Verschlimmerung meiner psychischen Situation und der damit verbundenen Belastungen.


Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Antrags und die Anerkennung der verschlimmerten Symptome. Sollte mein Widerspruch nicht stattgegeben werden, bitte ich um eine detaillierte Begründung.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich bin mir nicht sicher, ob das gut wsr. Warum lehnst du die PTBS ab? Das ist eine Diagnose, die von Seiten des OEG eher als Schädigungsfolge anerkannt wird als ''nur'' Depressionen. Eine PTBS geht häufig mit einer Depression einher, aber eine Depression für sich ist nicht unbedingt ein Hinweis darauf, dass du durch den Tod deines Vaters eine Schädigung erlitten hast. Und wenn die vom Amt her schon eine PTBS feststellen, würde ich nicht auf den Gedanken kommen die zurück zu weisen. Denn im Grunde möchtest du dich doch genau darauf berufen, nämlich dass du durch das Ereignis eine Schädiung erlitten hast. Verstehst du was ich meine?

Ich glaube, es wäre besser gewesen, wenn du dich auf eine Verschlimmerung deiner Depressionen welche mit der festgestellten PTBS einhergeht, berufen hättest. Das ist zumindest meine Einschätzung.
Ist das schon unterwegs zum Amt?
Dann musst du jetzt abwarten, was die jetzt machen, nachddm du deine Diagnose abgelehnt hast.
Der Psychiater, bei dem bist du ja jetzt schon 2 Jahre. Den würde ich um eine Einschätzung bitten. Und wegen Therapie, da wäre es gut, wenn du ein paar Therapeuten nennen könntest, bei denen du dich um einen Platz bemüht hast. Sonst können die dir da auch einen Strick draus drehen wegen mangelndem Mitwirkungswillen. Denn du bist verpflichtet, zu deiner Genesung aktiv beizutragen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Antrag auf Oeg jetzt oder nach 2024 Gewalt 9
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 116

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben