Damit eine Schädigungsfolge anerkannt wird, braucht es einen Kausalen zusammenhang zur Schädigung. Dieser wurde so wie ich dich verstehe gar nicht von der Gutachterin überprüft.
Die Aussage, dass die Schädigung nicht annährend gleichwertige Ursache für deine depressive Verstimmung ist, müsste über das Gutachten nachgelesen werden. Hier stellt sich die Frage auf welche Ursache bzw. Ursachen die Gutachterin die depressive Verstimmung sieht. Das Amt hat geschrieben, dass evtl. eine Internetsucht vorliegt, weshalb dadurch ein Rückzug und zunehmende emotionale Instabilität erfolgte. Aus meiner Sicht wurde damit die Ursache mit einer anderen Gesundheitsstörung begründet, nicht allerdings die Grundursache herausgearbeitet. Hier stellt sich mir schon die Frage, ist die angebliche Internetsucht, wegen der depressiven Verstimmung entstanden oder umgekehrt? Beides sagt allerdings nichts zur eigentlichen Ursache aus. Eine mögliche Ursache wäre z.B. die Erinnerungen, Trauer etc. an die Tat. Allerdings kann diese auch andere Ursachen haben, welche dann evtl. nicht Schädigungsbedingt sind. Damit die depressive Verstimmung als Schädigungsfolge anerkannt wird, muss mehr für als dagegen sprechen, dass die Schädigung ursächlich hierfür ist. In einem 15 Min. Gutachten kaum herauszuarbeiten. Lagen für das Gutachten Berichte z.B. von Therapeuten, Ärzten vor?
Soweit ich dich verstanden habe, kam 2019 die alte nicht verarbeitete Trauer wieder hoch und du hattest eine Art Flashback. Hattest du 2019 einen Verschlimmerungsantrag gestellt?
Warst du danach in Therapie? Weil darüber könnte bescheinigt werden, ob die Schädigung wesendliche Ursache für die depressive Verstimmung ist (je nachdem welche Diagnose von den Ärzten / Therapeuten gestellt wurde).
Wurde bei dir schon mal herausgearbeitet ob eine PTBS vorliegt bzw. diese diagnosiert?
Erstmal kannst du innerhalb von 1 Monat Widerspruch einreichen mit Begründung folgt. Wie Höhnchen auch schreibst kannst du Akteneinsicht fordern. Gut wäre wenn du dich Anwätlich beraten lässt und dir Arzt und Therapieberichte besorgst. Evtl. können dieseauch eine Gegenstellungsnahme zum Gutachten schreiben.
Hattest du in der Zeit zwischen 2009 - 2019 gewisse z.B. Erinnerungen an die Tat mit z.B. Ängsten, Despressiven Verstimmung (auch wenn nicht im Krankheitswert)? Es könnten auch gewisse Problematiken gewesen sein, welche du gar nicht direkt mit der Tat in Verbindung gesetzt hast, welche anzeigen können, dass ein kausaler Zusammenhang zur Tat besteht. Oder hast du die Tat erstmal komplett vertränkt?
Wurde bei dir damals ein GdS von 50 gesehen und ab 4/2009 gleich ein GdS unter 25? Bist du weiterhin noch anerkannt oder wurde gesagt, dass keine Schädigungsfolgen mehr vorliegen?