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OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin

Bernd90

Mitglied
OK, das mit der PTBS kann ich noch mit aufnehmen.
Der Widerspruch ist noch nicht auf dem Weg, wahrscheinlich erst nächste Woche, ich will ihn mit dem Psychiater am Mittwoch nochmal final durchgehen und sine Meinung dazu wissen.
 

Höhnchen

Mitglied
@ Silan ich hatte das so verstanden, dass die PTBS versehentlich im Antrag genannt wurde, aber gar nicht als gesicherte Diagnose vorlag.
Wenn nicht, hättest du natürlich Recht.
Ich finde es jetzt tatsächlich auch wichtig, die gemachten Aussagen durch ärztliche Befunde zu belegen. Und wenn die Depresssion die einst anerkannte Schädigungsfolge war, so kann sich diese sicher auch verschlechtern.
@ Bernd, Ich vermute mal, dass du aktuell einen GdS unter 25 hast, oder?
 

Bernd90

Mitglied
@ Silan ich hatte das so verstanden, dass die PTBS versehentlich im Antrag genannt wurde, aber gar nicht als gesicherte Diagnose vorlag.
Wenn nicht, hättest du natürlich Recht.
Ich finde es jetzt tatsächlich auch wichtig, die gemachten Aussagen durch ärztliche Befunde zu belegen. Und wenn die Depresssion die einst anerkannte Schädigungsfolge war, so kann sich diese sicher auch verschlechtern.
@ Bernd, Ich vermute mal, dass du aktuell einen GdS unter 25 hast, oder?
Mein GdS liegt aktuell bei 0.
 

logig

Aktives Mitglied
Ich habe die Beiträge die zuletzt verfasst wurde noch nicht gelesen, da ich bereits davor angefangen hatte zu schreiben.

Soweit eine PTBS diagnostisiert wurde, ist diese ursächlich von einer Traumatisierung ausgelöst wurde. Deshalb wird eine PTBS auch i.d.R. als Schädigungsfolge anerkannt, es sei den eine andere Traumatisierungen ist offensichtlich oder nachgewiesen. Eine depresive Verstimmung kann dagegen mehrere Ursachen haben. Das Amt hat allerdings kaum herausgearbeitet, welche anderen Ursachen bei dir vorliegen.

Wie du selber im Widerspruch schreibst, ist die depressive Verstimmung auch auf den Mediumkonsum und die Internetsucht zurückzuführen. Das Amt schreibt, dass die Schädigung nicht annährendend gelichwertige Ursache für die depressive Verstimmung ist. Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Schädigung schon zu einem geringeren Teil mit zur depressiven Verstimmung geführt hat.

Aus diesem Grund hat das Amt abgelehnt.

Wichtig ist allerdings, dass sie wesendlich ursächlich für die depressive Verstimmung war. Nur Mitursache reicht nicht. Es muss mehr dafür als dagegen sprechen. Warum allerdings die Schädigung wesendlich für die depressive Verstimmung sein soll, ergibt sich meines Erachtens aus dem Widerspruch nicht.

Ob bei dir eine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt, müsste ein Arzt bzw. Gutachter anhand der Symtomatik und Kriterien herausarbeiten.

Soweit ich deine damalige anerkannte Schädigungsfolge laienhaft verstehe, ist sie u.a. aufgrund der Belastungen aufgrund der Schädigung.

Die Gutachterin scheint allerdings gar nicht herausgearbeitet, wie der weitere Verlauf war und ob eine Kausalität zur Schädigung besteht.

Ich würde erstmal das Gutachten und Akteneinsicht anfordern. Ich wäre auch sehr vorsichtig damit eine Diagnose zu nennen, es sei den diese gehen aus deiner Arztunterlagen hervor.

Im Widerspruchsverfahren müsstest du entsprechende Unterlagen einreichen, die belegen, warum du eine Verschlimmerung hast. Insoweit solltest du, soweit du bekommst auch von deinen Ärzten, Psychiater bzw. Psychotherapeut ggf. Berichte einreichen, aus welchen hervorgeht, weshalb deine depressive Verstimmung etc. durch das damalige Traumatische Ereigniss hervorgerufen wurde.

Welche Aussichten sieht dein Anwalt?

Ich meine zu deiner Problematik einen Opferverband o.ä. im Zusammenhang mit dem SGB XIV gelesen zu haben. Evtl. könnten diese zu deinem Fall noch etwas sagen oder dir Hilfe nennen, welche du noch bekommen könntest. https://anuas.de/ vielleicht kennst du diese auch schon.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Die depressive Symptomatik entwickelte sich nach belastenden Erfahrungen und steht aus meiner Sicht in engem Zusammenhang mit den bereits anerkannten Schädigungsfolgen.
Mein GdS liegt aktuell bei 0.
Wenn dein GDS 0 beträgt, haat du doch gar keine anerkannten Schädigungsfolgen. Denn die belaufen sich ja auf null, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Kann man dann überhaupt einen Verschlechterungsantrag stellen oder müsste nicht eher ein Neuantrag gestellt werden?
Oder hattest du erst einen GDS von 20 oder mehr, der dann auf 0 gesetzt wurde?
 

Bernd90

Mitglied
Wenn dein GDS 0 beträgt, haat du doch gar keine anerkannten Schädigungsfolgen. Denn die belaufen sich ja auf null, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Kann man dann überhaupt einen Verschlechterungsantrag stellen oder müsste nicht eher ein Neuantrag gestellt werden?
Oder hattest du erst einen GDS von 20 oder mehr, der dann auf 0 gesetzt wurde?
Ich hatte von Juni 2008-April 2009 einen GdS von 30, dann wurde er auf 0 gesetzt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ah, ok. Dann fange ich jetzt langsam an, zu verstehen.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob nicht doch ein Neuantrag gestellt werden müsste. Weil du ja keinen GDS mehr hattest für 15 Jahre.
Die PTBS, war die damals festgestellt oder ''nur'' die Depression? Das hab ich auch noch nicht wirklich verstanden.
Auf jeden Fall würde ich um eine sachverständige Begutachtung bitten. Ich finde, was da gelaufen ist, ist ja schon fast Bezrug am Amt, da die bestimmt den vollen Satz kassiert hat. Denn meines Wissens ist die Vergütung für Gutachter auf eine mehrstündige Begutachtund mit ausführlicher Stellungnahme ausgelegt. Der Bericht meiner Gutachterin war fast 40 Seiten lang.
Ich drück dir die Daumen, dass du mit dem Widerspruch weiterkommst.
 

Bernd90

Mitglied
Ah, ok. Dann fange ich jetzt langsam an, zu verstehen.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob nicht doch ein Neuantrag gestellt werden müsste. Weil du ja keinen GDS mehr hattest für 15 Jahre.
Die PTBS, war die damals festgestellt oder ''nur'' die Depression? Das hab ich auch noch nicht wirklich verstanden.
Auf jeden Fall würde ich um eine sachverständige Begutachtung bitten. Ich finde, was da gelaufen ist, ist ja schon fast Bezrug am Amt, da die bestimmt den vollen Satz kassiert hat. Denn meines Wissens ist die Vergütung für Gutachter auf eine mehrstündige Begutachtund mit ausführlicher Stellungnahme ausgelegt. Der Bericht meiner Gutachterin war fast 40 Seiten lang.
Ich drück dir die Daumen, dass du mit dem Widerspruch weiterkommst.
Danke.

Ich werde nun erstmal meinen Widerspruch mit dem Psychologen besprechen und dann absenden.

Noch eine Sache wegen der 15 Minütigen Begutachtung: Sie lies mich kaum zu Wort kommen und hat immer hastig die nächste frage gestellt und hat alles auf eine Art Notizblock notiert.

Im Jahr 2008 wurde eine PTBS und eine Psychoreaktive Störung festgestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Also wenn damals eine PTBS festgestellt wurde, würde ich die jetzt nicht abstreiten. Eine PTBS kann auch zeitweise zum ruhen kommen.
Wichtig sind, so wie @logik schon schrieb, die direkten Zusammenhänge mit der Tat. Die musst du herausstellen. Dass sich deine Depression verschlimmert hat, werden die an anderen Dingen festzumachen versuchen. Depressionen gelten als Volkskrankheit. Du musst darlegen können, wo der Zusammenhang zu dem Ereignis sind, welches zum Tod deines Vaters geführt haben. Denn ich könnte mir vorstellen, dass die versuchen werden, die Depressionen mit der Trauer um den Vater zu begründen, welche ja ein natürlicher Vorgang ist, und nicht mit der Ursache. Da liegt der Knackpunkt. Der kausale Zusammenhang muss gegeben sein.
 

Höhnchen

Mitglied
Der Verschlechterungsantrag ist rein rechtlich wie ein Neuantrag zu bewerten, deshalb darf man durch ihn auch bei Verschlechterung des GdS durchs VA ins neue Recht transferiert werden.

Aber ich habe wegen der nur bruchstückhaften Beschreibung von dir Bernd90 auch Verständnisschwierigkeiten.

Wenn nur für so einen kurzen Zeitraum ein GdS überhaupt gesehen wurde, wirds vermutlich tatsächlich schwierig. Ich würde insofern meinen Schwerpunkt auf die Kürze des Gutachtens legen. Evtl. war die Überprüfung auch so kurz, da keine Berichte vorlagen, was natürlich bereits eine wichtige Vorinformation für die Gutachterin ist. Das Gutachten basiert insofern keineswegs nur auf die Begutachtung vor Ort, sondern ebenfalls darauf was an medizinischen VORberichten vorliegt. Dadurch bildet sich die Gutachterin schon mal ein Bild VORab, welches natürlich durch die Untersuchung noch validiert wird.
 

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