Ich habe die Beiträge die zuletzt verfasst wurde noch nicht gelesen, da ich bereits davor angefangen hatte zu schreiben.
Soweit eine PTBS diagnostisiert wurde, ist diese ursächlich von einer Traumatisierung ausgelöst wurde. Deshalb wird eine PTBS auch i.d.R. als Schädigungsfolge anerkannt, es sei den eine andere Traumatisierungen ist offensichtlich oder nachgewiesen. Eine depresive Verstimmung kann dagegen mehrere Ursachen haben. Das Amt hat allerdings kaum herausgearbeitet, welche anderen Ursachen bei dir vorliegen.
Wie du selber im Widerspruch schreibst, ist die depressive Verstimmung auch auf den Mediumkonsum und die Internetsucht zurückzuführen. Das Amt schreibt, dass die Schädigung nicht annährendend gelichwertige Ursache für die depressive Verstimmung ist. Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Schädigung schon zu einem geringeren Teil mit zur depressiven Verstimmung geführt hat.
Aus diesem Grund hat das Amt abgelehnt.
Wichtig ist allerdings, dass sie wesendlich ursächlich für die depressive Verstimmung war. Nur Mitursache reicht nicht. Es muss mehr dafür als dagegen sprechen. Warum allerdings die Schädigung wesendlich für die depressive Verstimmung sein soll, ergibt sich meines Erachtens aus dem Widerspruch nicht.
Ob bei dir eine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt, müsste ein Arzt bzw. Gutachter anhand der Symtomatik und Kriterien herausarbeiten.
Soweit ich deine damalige anerkannte Schädigungsfolge laienhaft verstehe, ist sie u.a. aufgrund der Belastungen aufgrund der Schädigung.
Die Gutachterin scheint allerdings gar nicht herausgearbeitet, wie der weitere Verlauf war und ob eine Kausalität zur Schädigung besteht.
Ich würde erstmal das Gutachten und Akteneinsicht anfordern. Ich wäre auch sehr vorsichtig damit eine Diagnose zu nennen, es sei den diese gehen aus deiner Arztunterlagen hervor.
Im Widerspruchsverfahren müsstest du entsprechende Unterlagen einreichen, die belegen, warum du eine Verschlimmerung hast. Insoweit solltest du, soweit du bekommst auch von deinen Ärzten, Psychiater bzw. Psychotherapeut ggf. Berichte einreichen, aus welchen hervorgeht, weshalb deine depressive Verstimmung etc. durch das damalige Traumatische Ereigniss hervorgerufen wurde.
Welche Aussichten sieht dein Anwalt?
Ich meine zu deiner Problematik einen Opferverband o.ä. im Zusammenhang mit dem SGB XIV gelesen zu haben. Evtl. könnten diese zu deinem Fall noch etwas sagen oder dir Hilfe nennen, welche du noch bekommen könntest.
https://anuas.de/ vielleicht kennst du diese auch schon.