Pfefferminzdrops
Aktives Mitglied
Wie du schon selber sagtest war das eine rein rechtliche Bewertung der Sachlage. Vernachlässigt wurde der nicht unwesentliche Sachverhalt, ob beim VK überhaupt etwas zu holen ist. Falls nicht, gehst du wie hier schon ein Dutzend Mal gesagt wurde, leer aus und hast maximal einen Schuldtitel. Da kannst du noch so sehr das HB-Männchen geben.Habe mich beim Anwalt beraten lassen und der hat die Situation als eindeutig und leicht durchsetzbar dargestellt.
Es bleibt dir nur abzuwarten was die Vermögensauskunft ergibt. Falls die solide sein sollte kannst du ja munter weiterklagen (Link hatte ich eingestellt) und hoffen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Dir alles Gute!