Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Habe mich beim Anwalt beraten lassen und der hat die Situation als eindeutig und leicht durchsetzbar dargestellt.
Wie du schon selber sagtest war das eine rein rechtliche Bewertung der Sachlage. Vernachlässigt wurde der nicht unwesentliche Sachverhalt, ob beim VK überhaupt etwas zu holen ist. Falls nicht, gehst du wie hier schon ein Dutzend Mal gesagt wurde, leer aus und hast maximal einen Schuldtitel. Da kannst du noch so sehr das HB-Männchen geben.

Es bleibt dir nur abzuwarten was die Vermögensauskunft ergibt. Falls die solide sein sollte kannst du ja munter weiterklagen (Link hatte ich eingestellt) und hoffen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Dir alles Gute!
 

MathiasXYZ

Mitglied
Btw: ich finde die ganzen Vorwürfe in meine Richtung und Kommentare wie "zu hoch gepokert" usw. nicht ok.

Ich habe etwas gekauft und bezahlt. Logischerweise möchte ich die Sachen nun haben. Ist das wirklich so abwegig?
 

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Ist das wirklich so abwegig?
Nein. Das ist Dein gutes Recht.

Anfangs hast Du geschrieben, im Ausland wäre es teurer, das Sammlerstück zu bekommen.
Mit den ganzen Kosten, die Du hier ansammelst, hättest Du es wohl schon 3x kaufen können.

Ich finde es auch schwierig, wie penetrant Du zwingend Höchststrafe erreichen willst. Ehrlich, ich habe Angst vor Dir. Sicher stehst Du bei dem Typen bald selbst auf der Matte...

Was er gemacht hat, ist Abzocke und Betrug. Strafrechtlich relevant. Muss man gar nix zu sagen.
Es geht um 1200€. Das tut sehr weh.
Aber...es sind 1200€. Irgendwann sollte doch mal gut sein, findest Du nicht?
 

MathiasXYZ

Mitglied
Wie du schon selber sagtest war das eine rein rechtliche Bewertung der Sachlage. Vernachlässigt wurde der nicht unwesentliche Sachverhalt, ob beim VK überhaupt etwas zu holen ist.

Es bleibt dir nur abzuwarten was die Vermögensauskunft ergibt.
Auf den Punkt, ob beim Verkäufer etwas zu holen ist, ist der Anwalt nicht eingegangen. Möglicherweise liegt das daran, dass es um die Herausgabe von Gegenständen geht, bei denen davon ausgegangen wurde, dass der Verkäufer diese hat.

Auf das Ergebnis der Vermögensauskunft bin ich gespannt. Ich habe aktuell Zweifel, dass der Verkäufer diese überhaupt abgibt.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Ich finde es auch schwierig, wie penetrant Du zwingend Höchststrafe erreichen willst. Ehrlich, ich habe Angst vor Dir. Sicher stehst Du bei dem Typen bald selbst auf der Matte...

Was er gemacht hat, ist Abzocke und Betrug. Strafrechtlich relevant. Muss man gar nix zu sagen.
Es geht um 1200€. Das tut sehr weh.
Aber...es sind 1200€. Irgendwann sollte doch mal gut sein, findest Du nicht?
Ich finde deine Ansichten schwierig... deiner Auffassung nach soll man einem Betrüger also das Geld quasi "schenken"? Das würde solche Leute nur in ihrem betrügerischen Verhalten bestärken.

Deine weiteren Unterstellungen sind dreist!
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Auf das Ergebnis der Vermögensauskunft bin ich gespannt. Ich habe aktuell Zweifel, dass der Verkäufer diese überhaupt abgibt.
Freiwillig wird er das sicherlich nicht tun. Aber du hast ja Ansprüche und somit womöglich auch ein Recht auf Einsicht mit Hilfe deines Anwalts? Mein Anwalt konnte damals Einsicht nehmen auch ohne Zustimmung des Schuldners. Das war zu einem sehr frühen Zeitpunkt bevor überhaupt etwas eingereicht war. So wusste ich vom Offenbarungseid und dass da nichts zu erwarten war. Ob das jetzt irgendein Freundschaftsdienst war mittels irgendwelcher connections, da er ja mein Freund war oder tatsächlich ganz legal - keine Ahnung.
 

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Ich finde deine Ansichten schwierig... deiner Auffassung nach soll man einem Betrüger also das Geld quasi "schenken"? Das würde solche Leute nur in ihrem betrügerischen Verhalten bestärken.

Deine weiteren Unterstellungen sind dreist!
Du hast ihm nichts geschenkt. Du hast ihn angezeigt, was absolut nachvollziehbar ist und auch richtig. Er muss dafür Konsequenzen tragen, und auch das ist nur gerecht.

Für mich liest es sich aber nicht mehr nach Gerechtigkeit, sondern wirklich nach Aufhetzen und Nachstellen.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Er ist dazu verpflichtet die Vermögensauskunft abzugeben. Das Ergebnis wird meinem Anwalt mitgeteilt. Allerdings besteht natürlich die Möglichkeit, dass er nicht zu dem Termin erscheint.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich kann schon verstehen, dass du dich ärgerst und ihn nicht so einfach davonkommen lassen willst. Da ist der Gerechtigkeitssinn empfindlich gestört. Indem er wegen Betrugs verurteilt wurde hast du ihm ja schon einen mitgegeben. Ist er damit jetzt eigentlich vorbestraft?

Ich hätte mir die Kohle trotzdem über Paypal wiedergeholt und es gut sein lassen. Mir wäre einfach meine Lebenszeit zu schade, um sie mit solchen Leuten zu verplempern. Wieviel Zeit und Ärger hat dich der Typ schon gekostet?!
 

MathiasXYZ

Mitglied
Für mich liest es sich aber nicht mehr nach Gerechtigkeit, sondern wirklich nach Aufhetzen und Nachstellen.
Nichts für ungut aber du hast eine seltsame Auffassung von Gerechtigkeit.

Ich habe den Verkäufer wegen dem Betrug, den er begangen hat angezeigt. Er hat eine Geldstrafe bekommen. Davon habe ich nichts, da der Staat das Geld bekommen hat (sofern er die Strafe bezahlt hat), nicht ich als Geschädigter.

Ich habe den finanziellen Schaden. Den will ich ersetzt haben. Das hat weder etwas mit Aufhetzen noch mit Nachstellen zu tun.

Sobald der Verkäufer die Sache in Ordnung bringt, ist es für mich erledigt.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben