Für mich stellt sich hier eine andere Herausforderung.
Die strafrechtliche Sache ist ja abgeschlossen. Es geht jetzt eigentlich nur noch um die privatrechtliche Angelegenheit der Übergabe der Ware, die ja offensichtlich nicht existiert. Hier werden Kosten produziert und der Anspruch auf Schadenersatz wird immer höher. Das Mittel von EBay, der Käuferschutz, wurde nicht in Anspruch genommen.
Für mich stellt sich daher die Frage, ob hier eventuell der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen wurde und somit der Anspruch möglicherweise erlischt.
Weiter frage ich mich, was der "Rechtsamwald" hauptberuflich macht. Sonst hätte er über diese Problematik informiert.
Die strafrechtliche Sache ist ja abgeschlossen. Es geht jetzt eigentlich nur noch um die privatrechtliche Angelegenheit der Übergabe der Ware, die ja offensichtlich nicht existiert. Hier werden Kosten produziert und der Anspruch auf Schadenersatz wird immer höher. Das Mittel von EBay, der Käuferschutz, wurde nicht in Anspruch genommen.
Für mich stellt sich daher die Frage, ob hier eventuell der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen wurde und somit der Anspruch möglicherweise erlischt.
Weiter frage ich mich, was der "Rechtsamwald" hauptberuflich macht. Sonst hätte er über diese Problematik informiert.