Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

Moi

Mitglied
Für mich stellt sich hier eine andere Herausforderung.

Die strafrechtliche Sache ist ja abgeschlossen. Es geht jetzt eigentlich nur noch um die privatrechtliche Angelegenheit der Übergabe der Ware, die ja offensichtlich nicht existiert. Hier werden Kosten produziert und der Anspruch auf Schadenersatz wird immer höher. Das Mittel von EBay, der Käuferschutz, wurde nicht in Anspruch genommen.

Für mich stellt sich daher die Frage, ob hier eventuell der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen wurde und somit der Anspruch möglicherweise erlischt.

Weiter frage ich mich, was der "Rechtsamwald" hauptberuflich macht. Sonst hätte er über diese Problematik informiert.
 

weidebirke

Urgestein
Wie ist das gemeint? Was muss ich genau machen, damit er sich nicht per Insolvenz retten kann?

Das hier?
1.) Schadensersatzforderung in Rechnung stellen
2.) Mahnen, wenn er die Frist fruchtlos verstreichen lässt
3.) Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Das weiß ich auch nicht. Nicht in die Privatinsolvenz mitgenommen dürfen Geldstrafen, Unterhaltsleistungen und Steuerschulden.

Schulden aus gerichtlichen Mahnverfahren fallen da ja nicht darunter. Ob Deine Forderung, wenn Du sie ohne Klage geltend machst, unter "Schulden aus unerlaubter Handlung" fällt, weiß ich eben nicht. Das bitte einen fachkundigen Menschen fragen.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Für mich stellt sich hier eine andere Herausforderung.

Die strafrechtliche Sache ist ja abgeschlossen. Es geht jetzt eigentlich nur noch um die privatrechtliche Angelegenheit der Übergabe der Ware, die ja offensichtlich nicht existiert. Hier werden Kosten produziert und der Anspruch auf Schadenersatz wird immer höher. Das Mittel von EBay, der Käuferschutz, wurde nicht in Anspruch genommen.

Für mich stellt sich daher die Frage, ob hier eventuell der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht nicht nachgekommen wurde und somit der Anspruch möglicherweise erlischt.
Der Käuferschutz galt ja seitens Paypal und nicht seitens Ebay. Und natürlich ist da auch nur der Betrag bzw. die Zahlung abgedeckt, die über Paypal beglichen wurde. Mit allem, was zwischenzeitlich noch dazu gekommen ist, hätte Paypal ohnehin nichts zu tun gehabt.

Den Anspruch bei Paypal kannst du nur innerhalb von 180 Tagen ab Zahlung geltend machen. Kommst du bis dahin nicht in die Puschen, ist dieser Zug abgefahren. Da die Mühlen der Justiz seeeehr langsam mahlen und die Gerichtsverhandlung ja bereits durch zu sein scheint, vermute ich eh, dass diese Option zur Schadensreduzierung nicht mehr besteht. Da der TE als einziges Ziel den Erhalt der ersteigerten Ware hat oder eben den Schadenersatz des Kaufpreis dieser Ware bei Eigenbeschaffung, schied die Möglichkeit zur Inanspruchname des Käuferschutzes für ihn per se aus.

Ich hätte lieber den Spatz in der Hand genommen als die Taube auf dem Dach. So sind mittlerweile immer mehr Kosten zusammengekommen. Wenn der Verkäufer tatsächlich in seinem Leben dazu irgendwann nochmal zur Kasse gebeten werden sollte, hätte sich die Hartnäckigkeit zwar gelohnt. So wirklich daran glauben mag ich nicht.
Weiter frage ich mich, was der "Rechtsamwald" hauptberuflich macht. Sonst hätte er über diese Problematik informiert.
Für mich liest sich da so als sei die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant nicht ganz smooth. Ich wundere mich, dass die Vermögensauskunft nicht viel früher eingeholt wurde. Genauso erstaunlich finde ich, dass immer nur Infohäppchen gegeben zu werden scheinen und nicht mal skizziert, welche Optionen in welchem Fall greifen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Der Käuferschutz ..., vermute ich eh, dass diese Option zur Schadensreduzierung nicht mehr besteht.
Es ging von Anfang an nie um Schadenreduzierung.
Jemand wollte betrügen und bot den Artikel günstig an. Und soll nun zur Kasse gebeten werden und die Differenz zum (teuren) Marktpreise zahlen. Verdient, könnte man sagen, allerdings ist fraglich ob das Ziel, an den Mehrwert zu kommen, erreicht werden kann. Da nützt es ja auch nichts, 30 Jahre vollstrecken zu können und dafür 30 Jahre den Artikel nicht zu haben ...
 

Soley

Aktives Mitglied
Super Info. Danke.
Ich habe auch gegen jemanden einen Titel. Bis heute, habe ich mein Geld nicht zurück. Das Gute ist lediglich, die Person hat deshalb viel Ärger am Hals und wird regelmäßig dran erinnert, denn die Zinsen laufen weiter.
Aber die Kohle ist halt weg, das sollte man sich halt vor Augen halten. Ähnlich wie bei dir, ist dort nichts zu holen.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Ich habe auch gegen jemanden einen Titel. Bis heute, habe ich mein Geld nicht zurück. Das Gute ist lediglich, die Person hat deshalb viel Ärger am Hals und wird regelmäßig dran erinnert, denn die Zinsen laufen weiter.
Aber die Kohle ist halt weg, das sollte man sich halt vor Augen halten. Ähnlich wie bei dir, ist dort nichts zu holen.
Das tut mir leid für dich. Ich hoffe, dass du dein Geld noch bekommst. 30 Jahre sind immerhin eine lange Zeit.

Man weiß vorher nicht, wie es um die finanzielle Lage der Gegenseite bestellt ist. Woher denn auch?
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Man weiß vorher nicht, wie es um die finanzielle Lage der Gegenseite bestellt ist. Woher denn auch?
Genau das ist der Punkt. Deshalb würde ich nach Möglichkeit Geschäfte in solcher finanzieller Dimension nur mit sehr sicheren Geschäftspartnern machen oder auf eine sichere Weise (erst Ware, dann Bezahlung). Leider lässt unsere "Gier" bzw. das Gefühl, ein Schnäppchen zu machen, unsere Vorsichtsinstinkte manchmal ausfallen – ist mir in kleinerem Rahmen auch schon passiert.

Neulich sah ich z. B. einen Artikel, den ich regelmäßig kaufe, bei einer Internetsuche extrem günstig, angeblich ein Sonderangebot. In dem Shop dann noch viel mehr solcher extrem günstiger Preise. Testweise mal Sachen in den Warenkorb gelegt und siehe da: man kann nur mit Kreditkarte bezahlen. Da war mir klar, dass das ein Fakeshop war und die Recherche auf dem entsprechenden Portal zeigte auch deutliche Hinweise dafür. Eine Woche später war er vom Netz. Bin froh, nichts bestellt zu haben und dass meine Warnlampen hell genug waren.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Genau das ist der Punkt. Deshalb würde ich nach Möglichkeit Geschäfte in solcher finanzieller Dimension nur mit sehr sicheren Geschäftspartnern machen oder auf eine sichere Weise (erst Ware, dann Bezahlung). Leider lässt unsere "Gier" bzw. das Gefühl, ein Schnäppchen zu machen, unsere Vorsichtsinstinkte manchmal ausfallen – ist mir in kleinerem Rahmen auch schon passiert.

Neulich sah ich z. B. einen Artikel, den ich regelmäßig kaufe, bei einer Internetsuche extrem günstig, angeblich ein Sonderangebot. In dem Shop dann noch viel mehr solcher extrem günstiger Preise. Testweise mal Sachen in den Warenkorb gelegt und siehe da: man kann nur mit Kreditkarte bezahlen. Da war mir klar, dass das ein Fakeshop war und die Recherche auf dem entsprechenden Portal zeigte auch deutliche Hinweise dafür. Eine Woche später war er vom Netz. Bin froh, nichts bestellt zu haben und dass meine Warnlampen hell genug waren.
Da gehe ich mit. Wobei ich einen höherpreisigen Kauf über Plattformen wie Ebay, Vinted, Kleinanzeigen auch noch okay finde, wenn man die Ware persönlich abholen und vorher testen kann. Ein deutlich besseres Gefühl habe aber auch ich im Geschäft.

Online-Shops sind da aber auch ein Kapitel für sich. Da kann man übrigens auch einen Fakeshop-Finder bemühen (https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560). Fehlendes Impressum oder wie bei dir aufgefallen eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten stimmen such hellhörig.

Sammlerstücke bekommt man im Geschäft natürlich nicht oder eben nur deutlich teurer. Ich könnte es mir schon leisten, auch alles im Geschäft zu kaufen. Allerdings macht es ja auch Spaß, wenn man denn mal ein echtes Schnäppchen auf einer Plattform ergattert. Den TE habe ich so verstanden, dass der VK sehr unverdächtig war.. bis das Geld dann gezahlt war. Man muss sich einfach des grundsätzlichen Risikos bewusst sein.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Deshalb würde ich nach Möglichkeit Geschäfte in solcher finanzieller Dimension nur mit sehr sicheren Geschäftspartnern machen oder auf eine sichere Weise (erst Ware, dann Bezahlung). Leider lässt unsere "Gier" bzw. das Gefühl, ein Schnäppchen zu machen, unsere Vorsichtsinstinkte manchmal ausfallen – ist mir in kleinerem Rahmen auch schon passiert.
Auf erst Ware, dann Geld lässt sich bei Privatverkäufen, verständlicher Weise, keiner ein. Kauf auf Rechnung ist selbst bei Onlineshops seltener geworden, als früher.

Der Preis, den ich bezahlt habe, war übrigens nicht so gering, dass man davon ausgehen musste, das es ein Fake ist, a la "zu schön, um wahr zu sein". Da es sich um sehr spezielle Sachen handelte ist es schwer, jemanden zu finden, der genau an dieser Zusammenstellung Interesse hat. Mittlerweile ist Zeit vergangen und manche der Sachen sind im Wert gestiegen, die meisten sind im Wert etwa gleich geblieben und ein paar Teile im Wert gesunken. Insgesamt liegt bei der Sammlung ein Wertanstieg vor. Es hätte sich aber auch in die andere Richtung entwickeln können. Das kann man nie wissen. Ich habe die Sachen für meine private Sammlung gekauft, nicht um damit zu Handeln. Man freut sich natürlich, wenn die Wertentwicklung positiv ist aber das ist nebensächlich...

Die Kommunikation mit dem Verkäufer lief normal, bis zu dem Moment, wo er das Geld hatte. Vorab hat er Fragen beantwortet und Fotos geschickt. Es sah halt nichts nach Betrug aus.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben