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KK zahlt Transport nicht, was tun?

natasternchen

Aktives Mitglied
Hallo, vielleicht kann jemand mir weiterhelfen?

Ich wurde am 17.04 am Fuß operiert, es folgten je in 2 Wochenabständen insgesamt 3 ärztlich verordnete Nachsorgeuntersuchungen im Krankenhaus, der Fuß durfte ja 6 Wochen nicht belastet werden.

Habe mir Rücksprache des Krankenhauses, Krankentransport organisiert, habe auch Rezepte vom Krankenhaus erhalten, aber nun weigert sich die KK zu zahlen und ich habe eine Rechnung von knapp 300 € pro Transport vom "Fuhrunternehmen" erhalten.

Bin Bürgergeldempfänger und entsprechend ratlos, ich kann das logischerweise nicht bezahlen, hat jemand einen Tipp für mich?

Vielleicht noch von Belang, die Adresse in der Rechnung ist falsch, ich bin umgezogen, abgerechnet wurde aber der Transport/Rücktransport für die alte Adresse, größere Enfernung pro Fahrt 2*34 km.

Antworten gerne auch per PN.

Dankeschön
Warum hast Du kein Taxi genommen und dies vorab mit der KK besprochen?

Ein 300,- Euro Transport für die Nachsorge eines Fußes über 34 km klingt nicht sinnvoll. Ich kann die KK verstehen, dass diese im Sinne aller Versicherten sowas nicht bezahlen.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Warum hast Du kein Taxi genommen und dies vorab mit der KK besprochen?

Ein 300,- Euro Transport für die Nachsorge eines Fußes über 34 km klingt nicht sinnvoll. Ich kann die KK verstehen, dass diese im Sinne aller Versicherten sowas nicht bezahlen.
So isses. Die KK sorgen für einen entsprechenden und angemessenen Transport, schmeissen aber keine Versichertenbeiträge zum Fenster raus. Ein Taxi hätte maximal ein Drittel der Kosten verursacht. Im Übrigen brauchte ich keine Genehmigung vorab fürs Taxi. Das wurde auch so anstandslos bezahlt. Ich bin aber auch schon auf eigene Kosten mit Beckenbrüchen und Krücken per Taxi zum Orthopäden. Ein Krankentransport wäre mir im Leben nicht eingefallen...

Vielleicht kannst du eine Ermäßigung beantragen, also abzüglich mutmaßlicher Taxikosten. Wenn du in so einem Fall einen Krankenwagen bestellst, dann musst du ihn leider auch bezahlen.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Hier gibt es nochmal amtliche Richtlinien:
Krankentransport auf Rezept...
Ob ambulante oder stationäre Behandlung – die Auswahl des Beförderungsmittels dorthin richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf und Gesundheitszustand der Patient:innen. Allerdings ist auch die wirtschaftlich günstigste Alternative zu wählen. Ärztinnen und Ärzte sollten deshalb zunächst prüfen, ob Patient:innen eine Fahrt mit Bus und Bahn oder dem eigenen Auto bewältigen können. Wenn dies nicht in Frage kommt, können Sie als Patient:in Taxi oder Mietwagen nutzen. Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du musst dieser Forderung schriftlich widersprechen. Verlange eine Erklärung, warum sie die Kosten nicht übernehmen, und teile ihnen die richtige Adresse mit.

Dann rufst du die Krankenkasse an und fragst wieder, warum die das nicht bezahlen. Dann weisst du vermutlich, ob man da was machen kann oder ob es eher schlecht aussieht.

Zumindest die kürzere Entfernung wird auf jeden Fall berücksichtigt. Du zahlst also weniger. Alles andere hängt vom Einzelfall ab. Wenn es tatsächlich um Krankentransport oder Taxi geht, müsste deine Erwiderung lauten, dass du auch keinTaxi benutzen konntest, weil xyz.
 

Rose

Urgestein
Warum hast Du kein Taxi genommen und dies vorab mit der KK besprochen?

Ein 300,- Euro Transport für die Nachsorge eines Fußes über 34 km klingt nicht sinnvoll. Ich kann die KK verstehen, dass diese im Sinne aller Versicherten sowas nicht bezahlen.
Die 300€ sind auch noch pro Fahrt gewesen. Also Insgesamt 900€.
Die 34km hätte man auch mit den Öffis schaffen können @Another Ex User ? Für ne Fußverletzung ist das ziemlich dekadent. Klar, das sich deine Kasse quer stellt.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Fahrtkosten werden standardmässig von den Krankenkassen nur bei stationären Aufenthalten übernommen.

Alle anderen Aufenthalte, seien es ambulante Untersuchungen oder Eingriffe, sind Kann-Leistungen. Diese müssen im Vorfeld beantragt werden. Bei Ablehnung kann versucht werden über den Widerspruch etwas zu erreichen. Genau das ist auch in den Links, die von vielen hier genannt wurden, klar errfasst.

In genau selbiger Situation habe ich mit Rechtsanwalt/Sehbehindertenverband und Patientenberatung mehrfach Kontakt gehabt. Da es eine "Kann-Leistung" ist, kann nur ein Prozeß vor dem Sozialgericht eine eventuelle Kostenübernahme bringen.

Ja, auch ich hätte mit nur einem funktionierenden Auge, und wenn dieses operiert wird ich ja gar nicht mehr sehe, keine Erstattung meiner Transportkosten (Taxi) erhalten. Trotz aller Transportscheine und vorheriger Beantragung und Widerspruch: es ist und bleibt eine "Kann-Leistung".

Auch was Krankentransporte oder Taxifahrten als Krankentransport betrifft ist zuweilen Verhandlung möglich. Ich habe anfänglich Festpreise erfragt und habe mittlerweile einen Stamm-Taxifahrer, der aus der Stadt meiner Uni kommt und mich abholt. Der ist was die Kosten betrifft um die Hälfte günstiger als die Unternehmen in meinem Ort (die sind nämlich konkurenzlos, sind nur zwei). In meiner Unistadt sind die Preise grundsätzlich günstiger für Taxi und eine große Konkurenz.
Mittlerweile zahle ich beim Stammtaxi 150 Euro - beim Taxi hier aus meiner Region wären es 300,-- Euro, die ich auch immer selber zahlen muss, auch bei ambulanten OP's.

Gruß von Grisu
 
W

Wackelpudding

Gast
Die Krankenkassen zahlen halt das, was medizinisch erforderlich ist.

Ein Krankentransport wird nicht medizinisch erforderlich gewesen sein. Im Zweifelsfall klärt man so etwas vorher ab.

In Sachen Fuß-OP kann ich mitreden: So lange nicht beide Füße operiert wurden, kann man sehr wohl aus dem 1. Stock runter und gegebenenfalls sogar zur Bushaltestelle. Mindestens aber in ein Taxi.

Ich bin seinerseit mit den Krücken zum S-Bahnhof, teilweise bei Schneeregen. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, damit die Krankenkasse zu belasten.
 

Lonely Muffin

Aktives Mitglied
Wenn Du nicht laufen kannst, wie gehst Du dann auf Toilette?
Der TE schrieb doch, dass er im ersten Stock wohnt.

Treppen laufen und Toilette sind zwei verschiedene Dinge.

Vielleicht hat der TE in seiner Wohnung einen Rollstuhl gehabt, was ihm die Möglichkeit gab von einem Raum zum anderen zu kommen.
Vielleicht ist er in der Wohnung mit Krücken gegangen, kurze Wege keine Treppen.


Lieber TE, ich empfehle dir bei der Krankenkasse erstmal Einspruch einzulegen und deine Adresse ausbessern zu lassen. Und dann schau erstmal weiter. Vielleicht willigen sie direkt ein, beim ändern deiner Adresse. Ansonsten nochmal Einspruch. Oder wie jemand am Anfang schrieb, den Kredit vom Sozialamt.
Vielleicht kann dir auch jemand für diese Zeit aushelfen.

Ich wünsche dir alles Gute.
 

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