Er hat eine Person sehr stark verletzt, und diese Person ist körperlich immer noch sehr stark eingeschränkt. Es kann bisher auch noch nicht abgesehen werden, ob körperlich irgendwann wieder alles in Ordnung sein wird. Das gleiche gilt für die psychische Verfassung. Im gesamten ist diese Person aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, nicht nur aus körperlichen Gründen, sondern auch aus psychischen Gründen. Der angestrebte Täter-Opfer-Ausgleich ist daher auch auf gar keinen Fall möglich, weil diese Person panische Angst vor meinem Freund hat. Das sind alles Punkte, die ihm schon bei der Verhandlung natürlich negativ ausgelegt wurden. Das ist unter anderem auch der Grund, weswegen er überhaupt ins Gefängnis muss und keine Bewährung bekommen hat. Es wäre nämlich theoretisch möglich gewesen, dass er gar nicht ins Gefängnis muss, sondern die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.