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KK zahlt Transport nicht, was tun?

W

Wackelpudding

Gast
Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal innehalten und sein Anspruchsdenken hinterfragen.

Als Bürgergeldempfänger hast du viel Tagesfreizeit. Es könnte dir zuzumuten sein, bei einem verletzten Fuß eigene Ideen zu finden, wie du ohne teuren Krankentransport zu den Nachsorgeuntersuchungen kommst.

Das muss nicht immer alles die Aufgabe der Allgemeinheit sein.
 

Lonely Muffin

Aktives Mitglied
Das entwickelt sich hier mal wieder in die Richtung "hättest du mal lieber..." und "wie konntest du nur...".
Der Verweis darauf, dass Another Ex User Bürgergeldempfänger ist, muss nun auch echt nicht sein, vor allem mit diesem zwischen den Zeilen vorwurfsvollen "du hast doch die Zeit"
Genau, es geht um ein Hilfe ersuchen. Und kein wie kannst du nur.

Da hast du absolut Recht 👍
 

kasiopaja

Urgestein
Jedenfalls wird es schwierig das Geld von der Krankenkasse wiederzubekommen, wenn der Transport vorab nicht genehmigt war.
Da hilft nur anrufen und verhandeln.
Du hättest Dir vorab eine entsprechende Verordnung ausstellen lassen müssen, diese wäre nicht genehmigungspflichtig gewesen.

 
Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
Lieber TE, ich empfehle dir bei der Krankenkasse erstmal Einspruch einzulegen und deine Adresse ausbessern zu lassen. Und dann schau erstmal weiter. Vielleicht willigen sie direkt ein, beim ändern deiner Adresse. Ansonsten nochmal Einspruch. Oder wie jemand am Anfang schrieb, den Kredit vom Sozialamt.
Vielleicht kann dir auch jemand für diese Zeit aushelfen.

Ich wünsche dir alles Gute.
Ein Anspruch hat zu erfolgen vier Wochen nach der Ablehnung des Bescheides der Krankenkasse. Da aber die Beantragung nicht vor der Fahrt erfolgt ist erscheint (mir persönlich) dieser Widerspruch gegenstandslos weil die Grundvoraussetzungen zur Genehmigung nicht erfüllt sind.

Transportfahrten, die nicht zu stationären Aufenthalten führen, sind immer genehmigungspflichtig wenn sie erstattet werden sollen (Ausnahme Pflegestufe und div. Sonderkennzeichen im Schwerbehindertenausweis).

Nach der Ablehnung eines Widerspruches erfolgt kein weiterer Widerspruch sondern der TE muss innerhalb von kürzester Zeit (vier Wochen) alle Unterlagen an das Sozialgericht schicken und dort eine Klage veranlassen.

Nein, ich finde diese Voraussetzungen mehr als übel, da ich mehrfach im Jahr zur Uni muss und mit 15% Sehvermögen auf einem Auge ständig Unfallgefahren ausgesetzt bin und keine Verkehrsverbindungen bestehen. Auch meine Untersuchungen sind medizinisch notwendig damit ich nicht auch noch diese 15% verliere. Dennoch: meine Kosten um diese Untersuchungen wahr nehmen zu können muss ich selber tragen! Das sind bei mir im Jahr immer 1000 Euro.

Und glaubt nur mal nicht, dass dieses mal besser wird......

Ja, auch ich habe mir schon ein prozessieren überlegt - da bei einer "Kann-Leistung" die Chancen aber nur 50 auf 50 bestehen habe ich die Finger davon gelassen. Transportkosten - außer zu einem stationären Aufenthalt sind immer Kann-Leistungen (Ausnahmen Pflegestufe oder Schwerbehinderung mit Sonderzeichen hilflos, stark gehbehindert). Ich persönlich gehe nämlich davon aus, wenn ich klage, dann muss auch ich nachweisen - durch med. Gutachten - dass es anders nicht geht. Bei TE dürfte das ebenso wenig klappen wie bei mir.

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:

Another Ex User

Aktives Mitglied
Wie machst du das denn zu Hause?
Mit Gehhilfe und Krücken, und eben nicht rausgehen , der andere Fuß ist ja auch kaputt, nicht so schlimm wie der andere, aber auch da ist das Fußtgewölbe eingebrocehn, und alle Achsen verschiben und verdreht ,
deswegen kann ich auch nicht hüpfen (mit guten 100kg Körpergewicht, aktuell sinds nur noch 90kg).

Die OP hat 5 1/2 Stunden gedauert, Mittelfuß mit zwei 10 cm langen Schrauben versteift, Titanplatte für das kollabierte Fußgewölbe, Archillessehne verlängert, Außenband ersetzt, insgesamt 20cm Nähte.
Fuß durfe keinesfalls für 6 Wochen belastet werden.

Einkaufen und Kochen hat meine (Ex) Freundin gemacht, die hat aber nen eigenen Haushalt.
 

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