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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

MathiasXYZ

Mitglied
will ein Arbeitgeber aber jemanden los werden, dann klappt es immer auf irgendeine Art und Weise.

Der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung ist Drittschuldner und verantwortlich für den Lohnabzug und die daraus folgende Überweisung auf das Konto des Geschädigten - also Mehraufwand.
Danke. Einen erheblichen Mehraufwand sehe ich da nicht aber ich kann nicht einschätzen, wie sein Arbeitsgeber das beurteilt. Ich weiß auch nicht, wie gut sein Standing innerhalb der Firma ist, also ob sie ihn dort unterstützen oder loswerden wollen.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Es ist ein gewaltiger Mehraufwand. Vor allem wenn mehrere Gläubiger am Start sind.
Danke für die Info. Die Anzahl der Gläubiger entzieht sich meiner Kenntnis. Er hat mehrere Leute betrogen. Da den Geschädigten viele Steine in den Weg gelegt werden und im Vorfeld hohe Kosten entstehen, kann es sein, dass welche aufgegeben haben. Das tut mir im Grunde leid. Wäre aber natürlich in meiner Situation gut.
 

kasiopaja

Urgestein
Danke für die Info. Die Anzahl der Gläubiger entzieht sich meiner Kenntnis. Er hat mehrere Leute betrogen. Da den Geschädigten viele Steine in den Weg gelegt werden und im Vorfeld hohe Kosten entstehen, kann es sein, dass welche aufgegeben haben. Das tut mir im Grunde leid. Wäre aber natürlich in meiner Situation gut.
Es reicht schon wenn einer schneller war als Du und die Pfändungsgrenze erreicht ist.
Dann gehst Du auch erstmal leer aus.
 

MathiasXYZ

Mitglied
2. Grundlage ist ein Kaufvertrag, den @MathiasXYZ erfüllt hat, die Gegenseite aber nicht. Selbstverständlich kann @MathiasXYZ auf Erfüllung pochen und seine bestehenden Ansprüche auf Übergabe der Ware verfolgen.

3. Aus moralischer Sicht wird es erst spannend, weil man spekulieren muss.

Natürlich kann @MathiasXYZ dann Schadenersatz fordern, müsste den Schaden aber beweisen. Insbesondere ist dabei spannend, ob @MathiasXYZ gut belegen kann, dass er einen Schnapper gemacht hat und die Ware tatsächlich einen höheren Marktwert hat.

@MathiasXYZ : Kannst du die Artikel denn noch (zu einem höheren Preis) woanders kaufen? Damit würdest du den tatsächlichen Schaden beweisen und hättest zumindest etwas zum Erfreuen. Solange, bis der Verkäufer dann evtl zahlt.
Danke für deine ausführliche Antwort.

Den Marktwert kann ich belegen. Einige Elemente der Sammlung sind noch in offiziellen Shops erhältlich. Sodass eine 1 zu 1 Beschaffung möglich ist. Allerdings müssten Teile im Ausland bestellt werden (mit entsprechenden Versandkosten und -zeiten). Da sich das Ganze ohnehin in die Länge zieht, ist die Versandzeit nebensächlich. Manche Elemente gibt es im Handel nicht mehr aber man kann diese z.B. in Auktionshäusern erwerben oder von anderen Sammlern. Es ist durchaus möglich, an die Dinge zu kommen... Was nicht klappen wird ist, eine identische Sammlung bei einem anderen Händler zu finden...
 

kasiopaja

Urgestein
Danke für deine ausführliche Antwort.

Den Marktwert kann ich belegen. Einige Elemente der Sammlung sind noch in offiziellen Shops erhältlich. Sodass eine 1 zu 1 Beschaffung möglich ist. Allerdings müssten Teile im Ausland bestellt werden (mit entsprechenden Versandkosten und -zeiten). Da sich das Ganze ohnehin in die Länge zieht, ist die Versandzeit nebensächlich. Manche Elemente gibt es im Handel nicht mehr aber man kann diese z.B. in Auktionshäusern erwerben oder von anderen Sammlern. Es ist durchaus möglich, an die Dinge zu kommen... Was nicht klappen wird ist, eine identische Sammlung bei einem anderen Händler zu finden...
Dann hättest Du eventuell weitere Kosten die Du geltend machen könntest und vermutlich nie erhalten wirst.
Aber anscheinend hast Du ja genug Geld und Geduld.
Insofern....
 

MathiasXYZ

Mitglied
Ich gehe nicht davon aus, dass er einen Umzug melden würde
Ist es so einfach unterzutauchen?

Welcher Vermieter würde ihn mit schlechter Bonität nehmen?

Es gibt seit ein paar Jahren die Mieter- / Vermieterbescheinigung. Nicht einreichen wird geahndet. Das ihn das nicht interessiert, kann ich mir inzwischen vorstellen aber der Vermieter wird es doch ordentlich abwickeln wollen...

Wenn er Bürgergeld in Anspruch nehmen möchte, kann er nicht "schwarz" irgendwo wohnen.
 

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