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Wasserruhr Ablesen

Neu1988

Mitglied
Hallo, ich habe vom 15. August 2023 bis 15 Juli 2024 in einer Mietwohnung gewohnt und noch immer keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Wie dem auch sei, wollte ich fragen, wie ich den Wasserverbrauch berechne, bzw. wie hoch er ist. Siehe Bilder.

Kaltwasser und Warmwasser. Kenn mich schlicht nicht aus.

Das Bild mit den Kommastellen ist der Auszug. Fällt mir gerade auf, dass bei dem anderen keine Komastelle ist.

Grüße:)
 

Anhänge:

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

du musst die erste Zahl von der im Auszug genannten Zahl subtrahieren (= "minus rechnen"), dann das Ergebnis durch die Anzahl der Monate teilen. Dann weißt du, wie viel Wasser du pro Monat verbraucht hast. Wahrscheinlich ist die Kommastelle falsch, das Komma auf der Abrechnung macht keinen Sinn! Die Einheit ist normalerweise Kubikmeter (m³ )

Beispiel:

Warmwasser (Endabrechnung) - Warmwasser (Stand Einzug) = ???
1698,4 - 1804,6 = 1062 m³

106,2 m³ / 12 =8,85 m³ pro Monat Warmwasserverbrauch

Hoffe, ich konnte helfen!

LG,
SFX
 

Neu1988

Mitglied
Hallo,

du musst die erste Zahl von der im Auszug genannten Zahl subtrahieren (= "minus rechnen"), dann das Ergebnis durch die Anzahl der Monate teilen. Dann weißt du, wie viel Wasser du pro Monat verbraucht hast. Wahrscheinlich ist die Kommastelle falsch, das Komma auf der Abrechnung macht keinen Sinn! Die Einheit ist normalerweise Kubikmeter (m³ )

Beispiel:

Warmwasser (Endabrechnung) - Warmwasser (Stand Einzug) = ???
1698,4 - 1804,6 = 1062 m³

106,2 m³ / 12 =8,85 m³ pro Monat Warmwasserverbrauch

Hoffe, ich konnte helfen!

LG,
SFX

Vielen Dank dir für deine ausführliche Antwort:). Ich verstehe trotzdem nicht ganz, da ja das Komma vergessen wurde.

Kannst du mir den gesamten Verbrauch sagen? 14 Kubik oder?
 

Neu1988

Mitglied
Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum 31.12.2024 vorliegen. Kommt sie später, brauchst du sie nicht bezahlen.
Für 2023? Bin da ja erst mitte August 2023 eingezogen und wie gesagt Mitte Juli ausgezogen. Mietverein ist schon involviert, weil der Vermieter behauptet, er habe keine Vergleichsdaten und kann deshalb die Kaution noch nicht bezahlen ( auch Teilauszahlung)

Dachte eine Verjährungsfrist dauert noch?
 

Portion Control

Urgestein
Ja, für 2023 bis zum 31.12.2024.

Bin da ja erst mitte August 2023 eingezogen und wie gesagt Mitte Juli ausgezogen.
Dein Auszug berühren diese Fristen nicht.
Ergänzt werden sollte aber noch, dass du über den 31.12.2024 ein Anrecht auf eine Guthabenauszahlung hast. Nur kann dir der Vermieter nichts mehr berechnen. Ist also eine einseitige Regelung.

Hat der Vermieter deine neue Anschrift? Nicht das es seit deinem Auszug daran liegt.
 

Neu1988

Mitglied
Ja, für 2023 bis zum 31.12.2024.



Dein Auszug berühren diese Fristen nicht.
Ergänzt werden sollte aber noch, dass du über den 31.12.2024 ein Anrecht auf eine Guthabenauszahlung hast. Nur kann dir der Vermieter nichts mehr berechnen. Ist also eine einseitige Regelung.

Hat der Vermieter deine neue Anschrift? Nicht das es seit deinem Auszug daran liegt.
Danke dir. Der Makler ( Hausverwaltung), meint er habe jedes Recht, die Kaution auch anteilig einzubehalten)reagiert nicht und die Vermieterin mit knappen 70 Jahren, reagiert auch nicht. Das Anwaltschreiben von mir war auf den 02.12.2024 datiert, an die Vermieterin. Keine Reaktion.

Der Vormieter, hat vom 01.01.2023 bis zum 15.08.2023 dort gewohnt und reicht jetzt mit seinem Anwalt Klage ein. Ich bin ja danach eingezogen.

Ich verstehe nicht, warum man nicht wenigstens auf das Anwaltschreiben reagiert. Hier geht's ja nur um ein paar hundert Euro Kaution. Und laut Vermieterin ist das Geld auf dem Sparbuch sicher und ich würde es ja bekommen.

Verstehe nicht, warum man das jetzt darauf ankommen lässt.
 

Portion Control

Urgestein
Kaution und NK Abrechnung sind 2 Paar Schuhe.
Ein Vermieter darf zwar etwas von der Kaution einbehalten, jedoch gibt es da Regeln zu beachten.

---> Zum einen muss eine NK Nachzahlung erwartet werden.
Ist hier nicht der Fall. Es gab noch keine Erfahrungswerte da du erst eingezogen bist.

---> stark zeitliche Eingrenzung zum erstellen der NK Abrechnung.
Ist hier nicht der Fall. die 2023er hätte er demzufolge bereits etwas früher erstellen müssen.
Zeitlich im Rahmen bleiben, heisst für die Rückzahlung der Kaution nicht, dass die übliche Frist bis 31.12.2024 ausgereizt werden darf.

---> Einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Ist hier nicht der Fall. Es wurde die komplette Kaution zurückbehalten.

Welchen Makler hast du hierzu befragt? Der hat ja viel Ahnung mit seiner Pauschalmeinung...
Aber wenn du eh einen Anwalt am Start hast, wird er diese Details ja besser wissen.

Es ist logisch das du auf ein Schreiben vom 02.12. am 04.12. noch keine Antwort hast.
Meinst du die 70 jährige schickt einen Boten zu dir wegen einer Antwort?
Vielleicht hat sie den Brief bisher noch nicht mal. :rolleyes:
 

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