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Wie ist das bei einer Kontopfändung ?

carrot

Aktives Mitglied
Hängt von der Bank ab. Manche Banken frieren dann tatsächlich das Konto komplett ein, andere nur den Pfändungsbetrag und alles, was darüber hinaus auf dem Konto liegt, kann genutzt werden.

P-Konto würde ich persönlich vermeiden, wenn möglich. Die Kosten sind oft deutlich höher als bei einem normalen Girokonto und das eigene Ranking wird deutlich schlechter.
Das bestätigt auch meine Recherche.
Bei mir ist tatsächlich alles eingefroren, macht die Bank so auch bei darüberliegenden Guthaben, habe 2 x dort nachgefragt.
Bei einer anderen Bank habe ich allerdings auch die andere Variante gelesen, die frieren nur die Summe der Forderung ein.
Banken gehen scheinbar unterschiedlich mit den jeweiligen Risiken um.
 

Joly

Aktives Mitglied
für den Kontoinhaber gesperrt auch wenn dort darüber hinausgehendes Guthaben ist,
Wieso wird gepfändet wenn Guthaben vorhanden ist?
Warum werden die Verbindlichkeiten nicht bedient? Wie also kam es denn überhaupt zur Pfändung??
 

carrot

Aktives Mitglied
Wieso wird gepfändet wenn Guthaben vorhanden ist?
Warum werden die Verbindlichkeiten nicht bedient? Wie also kam es denn überhaupt zur Pfändung??
Das Guthaben wird in der Summe wie der Gläubiger vollstrecken will, erst mal eingefroren.
Manche Banken frieren aber auch das Guthaben ein, was darüber hinaus aufs Konto ist.
Ohne Guthaben kann keiner was pfänden, dann ist es eh fruchtlos.
 

Joly

Aktives Mitglied
Das Guthaben wird in der Summe wie der Gläubiger vollstrecken will, erst mal eingefroren.
Manche Banken frieren aber auch das Guthaben ein, was darüber hinaus aufs Konto ist.
Ohne Guthaben kann keiner was pfänden, dann ist es eh fruchtlos.
Genau deshalb würde ich doch die Verbindlichkeit bedienen wenn das entsprechende Guthaben vorhanden ist, denn dann ist die Pfändung doch Gegenstandslos.
 

Joly

Aktives Mitglied
Es gibt auch Pfändungen mit Vollstreckungsbescheid. Da braucht man kein Urteil. Unabhängig davon kann ja noch ein Gerichtsverfahren wegen der Verjährung anhängig sein, wie TE geschildert hat. So etwas gibt es. Kenne ich aus meiner beruflichen Erfahrung. Bin daher leider kein Laie.
Unabhängig davon geht eben nicht.
Es muss zwingend Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingereicht werden, ansonsten wird er vollstreckt und es gibt keine Verhandlung wegen Verjährung.
Eine Pfändung ist nur mit einem Bescheid, Urteil oder Gerichtsbeschluss möglich.
 

Moi

Mitglied
Unabhängig davon geht eben nicht.
Es muss zwingend Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingereicht werden, ansonsten wird er vollstreckt und es gibt keine Verhandlung wegen Verjährung.
Eine Pfändung ist nur mit einem Bescheid, Urteil oder Gerichtsbeschluss möglich.
Gegen die Pfändung wurde Widerspruch eingelegt. Zusätzlich läuft ein Rechtsstreit wegen Verjährung. Für weitere Erläuterungen zitiere ich den TE:

ich habe nun, wie es in der Rechtsbelehrung stand, beim zuständigen Gericht aufschiebende Wirkung der Vollstreckung beantragt, bis der Rechtsstreit wegen der Verjährung, der nun auch im Gang gesetzt wurde, geklärt ist.
 

Joly

Aktives Mitglied
Gegen die Pfändung wurde Widerspruch eingelegt. Zusätzlich läuft ein Rechtsstreit wegen Verjährung. Für weitere Erläuterungen zitiere ich den TE:
Gerade das zweifel ich ja an, denn es gilt § 750 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. (1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Das Verfahren muss also abgeschlossen sein.
Eine Pfändung während einem laufendem Verfahren ist deshalb nicht möglich.
 

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