Ich kann auch ein halbes Jahr in Urlaub fahren. Meine Wohnung ist es trotzdem.
Das hat absolut nichts mit dem Fall der hier vorliegenden Trennung und der vom Gesetzgeber vorgebenen Frist von 6 Monaten zu tun, welche nicht nur bei Ehen herangezogen wird.
Oha. Jeder Anwalt würde euch zerreissen.
Weder Ehewohnung, noch ist jemand ausgezogen. Es wurde lediglich die Wohnung verlassen.
Auch liegt keine Rückkehrabsicht vor.
Also wenn das euer Link ist, muss ich laut lachen.
Und noch einer; das ist jetzt schon ein ganzes Rudel hier:
Persönliche Sachen von Ex zurückholen
www.trennung.de
Je nachdem, wie die Ex drauf ist, vergeht dem betroffenen Mann hier möglicherweise die Leichtigkeit des Lebenskünstlers, wenn es unangenehm für ihn wird.
Er hat nunmal nicht die finanziellen Mittel für unnötige Streitereien vor Gericht.
Da hilft ihm dann auch dein Gelächter nicht.
Ich verstehe deine Frage nicht.
Das scheint offensichtlich so zu sein.
Er floh aus der Whg...sie schmiss ihm Gegenstände hinterher.
Das heisst..
Es fand kein richtiger und freiwilliger Auszug statt.
Du hast also keine Argumente in Form von Quellen.
@Mrs.Mausi , darauf lässt sich doch bauen. ^^
Ich bin kein Jurist, würde aber nicht ausblenden, dass es gesetzliche Regelungen gibt, Prozesse, Urteile, und das herangezogen werden könnte. Gerade bei eurer Finanzlage wäre ich da vorsichtig; einen Rechtsstreit zahlt ihr nicht aus der Portokasse und die Qualität von Pro-bono-Anwälten ist ein ziemliches Glücksspiel. Bei welchem man wahrscheinlich häufiger wenig Glück hat.