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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

Grisu

Aktives Mitglied
Jetzt mal ganz neutral: ich denke dass sind ganz viele Wenn dann Situationen, von denen jeder die Finger lassen sollte der keinen großen Geldbeutel hat, da gebe ich @Ausnahmsweise absolut recht.

Ganz schnell wird aus so was nämlich (egal ob berechtigt oder nicht) eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl, Nötigung und und und. Und dann wird es eben brisant und genau dann wird ein Anwalt notwendig werden weil wir dann langsam aber sicher in Richtung Strafrecht gehen.

Und das für einen wie hohen Wert an Möbeln? Bei der Anschaffung wie viele Teuros? Nach allen den Jahren jetzt noch wert?? Wenn dann noch der Zeitwert abgezogen wird, was bleibt dann noch???

Oh ne, ich bin früher aus der ehelichen Wohnung mit nahezu nichts ausgezogen. Der Familienrichter fragte mich "ist Ihnen überhaupt etwas geblieben?" Eigentlich nicht, war mir aber egal - meine Papiere und mein Haustier hatte ich - den Rest habe ich mir neu angrschafft ohne dass Erinnerungen an den Ex-Mann da waren, hat längere Zeit gedauert ..... na und ....

Ich wollte einfach nur raus und weg und mein Leben leben, so lange ich keine Reichtümer oder eine 30.000 Euro Küche hinterlasse gehe ich vielleicht lieber meinen Weg und halte meine Anwaltsrechnung klein, so kann ich vom gesparten Anwaltshonorar den Anfang meiner neuen Einrichtung bezahlen :)

Gruß von Grisu
 

Portion Control

Urgestein
Oh ne, ich bin früher aus der ehelichen Wohnung mit nahezu nichts ausgezogen. Der Familienrichter fragte mich "ist Ihnen überhaupt etwas geblieben?" Eigentlich nicht, war mir aber egal - meine Papiere und mein Haustier hatte ich - den Rest habe ich mir neu angrschafft ohne dass Erinnerungen an den Ex-Mann da waren, hat längere Zeit gedauert ..... na und ....
Das ist schlimm.
Je nachdem wie grausig die Situation gewesen ist, kann ich mir auch vorstellen das man nur noch weg möchte und nicht mehr zurück blickt.

Aber natürlich sollte es so ja nicht laufen und ich finde auch nicht das die Situation von ihm mit deinem gelebten Albtraum vergleichbar ist.

Und wie wichtig ihm seine Möbel sind, kann nur er am Ende des Tages entscheiden.
Also meine persönlichen Habseligkeiten wären mir wichtig. Alleine schon die Dokumente. Also Dinge die du ja auch trotzdem mitgenommen hattest.

Was ich nicht verstehe Dienstag (morgen?) wird die Wohnung geräumt, aber in seine neue Wohnung kann er erst nach Weihnachten.
Wenn er so knapp mit seinem Geld ist, warum wartet er nicht bis dann? Er zahlt doch doppelt Geld für den Transport und nochmal einen Lagerraum? 🤔
Ja, ist mir auch nicht ganz schlüssig.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Man soll beweisen das etwas nicht stattgefunden hat?
Unter Umständen ja, z. B. wenn es darum geht, dass sie ihm etwas hinterhergeschmissen haben soll. Da steht Aussage gegen Aussage, solange er nichts dokumentiert hat oder es Zeigen gab. Im Zweifel für den, in diesem Fall die Angeklagte/-n.
Kannst du auch beweisen das du nicht ausgezogen bist?
Eher, DASS er ausgezogen ist oder zumindest schon monatelang nicht mehr in der Wohnung war. Das können sicherlich Nachbarn oder ihre Freunde/Familie bestätigen.

Verstehe allerdings nicht, was du damit sagen willst.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
Also meine persönlichen Habseligkeiten wären mir wichtig. Alleine schon die Dokumente.
Das wäre wohl bei den meisten so.
Dem jungen Mann hier ist das seit einem halben Jahr nur gar nicht so wichtig und maximal einen Zettel wert gewesen.

Trotzdem überweist er, ohne Klärung der Wohnsituation, brav die Miete an die Ex, schläft seitdem bei den Eltern auf'm Sofa.
Das ist so hanebüchen!
 

Portion Control

Urgestein
Unter Umständen ja, z. B. wenn es darum geht, dass sie ihm etwas hinterhergeschmissen haben soll. Da steht Aussage gegen Aussage, solange er nichts dokumentiert hat oder es Zeigen gab.
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. ;)
Du hattest zitiert "man soll etwas beweisen das nicht stattgefunden hat?".
Also er soll beweisen das er nicht ausgezogen ist?

Würde bedeuten, bei deinem jetzigen Bespiel, dasss sie beweisen müsste keinen Gegenstand nach ihm geworfen zu haben. ^^

Es ging mir um selbiges. Dinge die nicht stattgefunden haben, müssen selten bewiesen werden.
Taten, die angeblich stattgefunden haben, muss man beweisen können.

Ansonsten sehe ich es natürlich wie du:

"Im Zweifel für den, in diesem Fall die Angeklagte/-n."

Eher, DASS er ausgezogen ist oder zumindest schon monatelang nicht mehr in der Wohnung war. Das können sicherlich Nachbarn oder ihre Freunde/Familie bestätigen.
Das sagt aber nix aus. Der Nachbar kann nicht belegen das jemand nicht in seiner Wohnung gewesen ist, nur weil er ihn nicht gesehen hat. Er kann nur das aussagen was du geschrieben hast. Nämlich das er ihn nicht gesehen hat.

Meine Seniorchefs sind jeden Winter auf Gran Canaria weil sie der Kälte entkommen möchten.
Ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen, jedes Jahr zu erzählen sie seien ausgezogen.

Für die Klärung eines solchen Sachverhaltes gibt es ja nichts leichteres als die entsprechenden Dokumente.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Was ich nicht verstehe Dienstag (morgen?) wird die Wohnung geräumt, aber in seine neue Wohnung kann er erst nach Weihnachten.
Wenn er so knapp mit seinem Geld ist, warum wartet er nicht bis dann? Er zahlt doch doppelt Geld für den Transport und nochmal einen Lagerraum? 🤔
Den Lagerraum, den er laut @Mrs.Mausi weder hat noch zahlen könnte.
Magst du uns dazu aufklären, @Mrs.Mausi ?
 

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