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Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

AUR-ICH

Neues Mitglied
Ich hoffe, alle Mitleser hier hatten ein schönes und friedliches Weihnachten, was bei uns leider nicht der Fall war.

Grund ist ein Brief ganz kurz vor Weihnachten, indem ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ankündigt, bzw. Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid. zum Termin 07.Januar 2025

Der Gerichtsvollzieher fordert € 760 , verweigert aber gleichzeitig die Zusendung der Aufschlüsselung genau dieser Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in dieser Forderung auch Gerichtsverfahren zwecks Prozeßkostenhilfe (-Anträgen) mit enthalten sind, wobei Prozeßkostenhilfe nie bewilligt worden ist, und infolge dessen auch nie eine Zivilverhandlung stattgefunden hat. Also konnten auch berechtigte Klagen nie durchgeführt werden.

Auch kann es sein, dass auch noch Kosten für einen Pflichtverteidiger aus einem Verfahren
(Widerspruch gegen einen Strafbefehl) aus dem Jahre 2020 mit enthalten sein kann?
Im Jahre 2020 ging es um angebl. "Kennzeichenmißbrauch" mit einer Fahrt eines PKW wobei eine "Privatfahrt" vorgeworfen worden ist, also keine Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrt., so der Vorwurf.
Die Händlerkennzeichen wurden auch 2020 eingezogen und nicht wieder ausgehändigt!

Nun sind auch noch weitere Schulden vorhanden im 5 stelligen Bereich, aber diesbezüglich wurde der Gerichtsvollzieher NICHT beauftragt, sondern nur wegen der € 760 Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.

Diese "anderen Schulden " liegen bereits bei einem Inkassounternehmen, aber die halten die Füße still, weil mein eigenes Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, und nichts zu holen ist.
Ich beziehe eine FrühRente, und bin 60 . Meine Frau ist NICHT berufstätig.
Meine Frau hatte eine Firma bis 2020 die dann aber aufgrund der eingezogenen Händlerkennzeichen nicht mehr betrieben werden konnte, wobei auch die Einkünfte weggebrochen sind.

Dem Inkassounternehmen habe ich in Aussicht gestellt nach 5 Jahren (gerechnet ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls 2020) Zahlungen zu erbringen, insofern wir (wieder) rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, um so einen Autohandel zu betreiben und Geld erwirtschaftet werden kann!

Nun ist folgendes "Dilemma":
In der "alten Stadt" wo das mit den Händlerkennzeichen 2020 geschehen ist, werden "wir" d.h. meine Frau keine roten Kennzeichen mehr bekommen, also haben wir uns "anderswo" (In Ostdeutschland / Neue Bundesländer) umgesehen, wo die Behörden nicht so streng sind wie im Westen.

Aber Bundesweit gilt die gleiche Regel mit dem Führungszeugnis, und da steht nun mal das Vergehen mit Kennzeichenmißbrauch drin, was auch 5 Jahre lang stehen bleibt, und erst "nächstes Jahr " 2025 gelöscht wird, d.h. erst ab 2025 besteht wieder ein "Sauberes Führungszeugnis".

Es hätte also keinen Sinn gemacht, 2024 egal wo in Deutschland rote Kennzeichen zu beantragen, das wäre wegen des Führungszeugnisses abgelehnt worden.

Nun droht aber der Gerichtsvollzieher mit Eidesstattlicher Versicherung, was bei Abgabe einer solchen wieder die Zuteilung der "roten Kennzeichen" zunichte machen würde, da man dann als "nicht zuverlässig" gilt, und wieder keine roten Kennzeichen bekommt, damit kein Geld erwirtschaften kann, was dann zwangsläufig sowieso in den Offenbarungseid und Insolvenz führt, was ich / wir eigentlich vermeiden wollen.

Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.

Wie jetzt am besten verhalten?
Der Gerichtsvollzieher verweigert die Aufschlüsselung der € 760 Forderung, verweigert jegliche Kommunikation und verweist auf den 07.Januar 2024 mit Hinweis auf Zahlung der Summe € 760 oder Offenbarungseid.

Ich freue mich auf die Meinungen, wie andere das sehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

FLoki979

Aktives Mitglied
Also, ich kann dazu folgende Info beisteuern: Gerichtskosten haben immer Vorrang und müssen umgehend bezahlt werden. Keine Ahnung, ob da überhaupt Pfändungsschutz greifen würde. Wenn du dich kooperativ zeigst, kannst du mit einem Gerichtsvollzieher auch einigermaßen vernünftig reden. Du solltest Zahlungswillig sein. Unter Umständen kannst du, wenn du die finanziellen Mittel nicht hast, eine Ratenzahlung vereinbaren. Dann solltest du deinerseits einen Vorschlag zur Ratenhöhe umgehend dem Gerichtsvollzieher zusenden, oder telefonisch vorschlagen, und die erste Rate sofort bereit halten, dass du sie sofort zahlen kannst.
 

El1te

Mitglied
Also eine Forderungsübersicht sollte dir zustehen, dagegen vorgehen wenn der Mahnbescheid ja nun schon durch ist halte ich für sinnlos.

Das wird schon durch das Inkasso in der SCHUFA vermerkt sein.

760,- EUR ist nun keine Riesen Summe. Du kannst einvernehmlich mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren. Glaube bis 10-12 Monate sind die sehr kulant und so umgehst du die eidesstaatliche Versicherung.

Ich hab mich auch immer versucht gegen die ein oder andere halb berechtigte Forderungen zu wehren. Das zieht sich über Monate/Jahre und am Ende zahlst du dennoch - wie eben nun den GV den du on top bezahlen darfst.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.
Vielleicht insgesamt etwas mehr an die Regeln halten.
Privatfahrten mit roten Nummern sind eben verboten und werden ja schon seit 10 Jahren sehr intensiv verfolgt.
 

AUR-ICH

Neues Mitglied
Also, ich kann dazu folgende Info beisteuern: Gerichtskosten haben immer Vorrang und müssen umgehend bezahlt werden. Keine Ahnung, ob da überhaupt Pfändungsschutz greifen würde.
Gerichtskosten sind zivilrechtlich.

Selbst die Rechnung des Strafbefehls besteht

1.) aus einer Strafrechtlichen Forderung (der Geldstrafe)

und

2.) einer Zivilrechtlichen Forderung (Die Gerichtsgebühren)

Du solltest Zahlungswillig sein. Unter Umständen kannst du, wenn du die finanziellen Mittel nicht hast, eine Ratenzahlung vereinbaren.
Das werde ich morgen, am Montag 30.Dezember 2024 dann auch versuchen, und
wieder Kontakt mit ihm aufnehmen.
Dann solltest du deinerseits einen Vorschlag zur Ratenhöhe umgehend dem Gerichtsvollzieher zusenden, oder telefonisch vorschlagen, und die erste Rate sofort bereit halten, dass du sie sofort zahlen kannst.
Welche Ratenhöhe wäre denn da angemessen bei € 760 Gesamtforderung??
 
Zuletzt bearbeitet:

AUR-ICH

Neues Mitglied
Also eine Forderungsübersicht sollte dir zustehen, dagegen vorgehen wenn der Mahnbescheid ja nun schon durch ist halte ich für sinnlos.
Genau das verweigert ja der Gerichtsvollzieher

Das wird schon durch das Inkasso in der SCHUFA vermerkt sein.
So ist es, weswegen ich auch kein Konto eröffnen kann


760,- EUR ist nun keine Riesen Summe. Du kannst einvernehmlich mit dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren. Glaube bis 10-12 Monate sind die sehr kulant und so umgehst du die eidesstaatliche Versicherung.
Ob das nun schlußendlich was bringt, wenn wir 2025 doch keine roten Kennzeichen bekommen ist sehr fraglich?

Neben den € 760 sind noch weitere Schulden im 5 stelligen Bereich, die ohne Einkünfte mit den roten Kennzeichen nicht bezahlt werden können, und dann sowieso in die Insolvenz enden, nur eben zeitlich etwas nach hinten geschoben.
Ich hab mich auch immer versucht gegen die ein oder andere halb berechtigte Forderungen zu wehren. Das zieht sich über Monate/Jahre und am Ende zahlst du dennoch - wie eben nun den GV den du on top bezahlen darfst.
Also meistens habe ich bei ungerechtfertigten oder halb berechtigten Forderungen Erfolg mit Einsprüchen!
 
Zuletzt bearbeitet:

AUR-ICH

Neues Mitglied
Pump dir die 760 Euronen und bezahl die Forderung.
Mir leiht niemand Geld, und wenn ich jetzt doch jemanden finde, der mir mit hohen Zinsen das leihen würde, so verschlimmere ich ja nur die ganze Situation, weil ich dann noch € 760 plus Zinsen zahlen müßte....

Also ganz ganz schlechter Vorschlag!

Wäre ungefähr so, als würde mir jemand in 500 Kilometern entfernt Geld leihen, und ich muß das Geld persönlich abholen, und dann nach Zeit X wieder hinfahren und zurückbringen.
Da hätte ich bei dem obigen Beispiel 2000 Kilometer Spritkosten für nichts.
Aehnlich verhält es sich mit Zinsen und Zinses Zins
 

Grisu

Aktives Mitglied
Wenn Deine Finanzlage so aussieht dann ist wohl auch eine weitere Selbständigkeit wenig erfolgversprechend.

Wohl wäre eine Ordnung der Schulden - evtl. mit Schuldenberater - mehr als sinnvoll. Zumal bei Euch ja wohl nicht mit Einkommen außerhalb vom Bürgergeld bzw. Gehalt unter Pfändungsgrenze gerechnet werden kann.

Gruß von Grisu
 

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