Die Vollstreckungsankündigung auf jedem Fall ernst nehmen. Die machen nämlich auch ernst.Ich hoffe, alle Mitleser hier hatten ein schönes und friedliches Weihnachten, was bei uns leider nicht der Fall war.
Grund ist ein Brief ganz kurz vor Weihnachten, indem ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ankündigt, bzw. Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid. zum Termin 07.Januar 2025
Der Gerichtsvollzieher fordert € 760 , verweigert aber gleichzeitig die Zusendung der Aufschlüsselung genau dieser Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in dieser Forderung auch Gerichtsverfahren zwecks Prozeßkostenhilfe (-Anträgen) mit enthalten sind, wobei Prozeßkostenhilfe nie bewilligt worden ist, und infolge dessen auch nie eine Zivilverhandlung stattgefunden hat. Also konnten auch berechtigte Klagen nie durchgeführt werden.
Auch kann es sein, dass auch noch Kosten für einen Pflichtverteidiger aus einem Verfahren
(Widerspruch gegen einen Strafbefehl) aus dem Jahre 2020 mit enthalten sein kann?
Im Jahre 2020 ging es um angebl. "Kennzeichenmißbrauch" mit einer Fahrt eines PKW wobei eine "Privatfahrt" vorgeworfen worden ist, also keine Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrt., so der Vorwurf.
Die Händlerkennzeichen wurden auch 2020 eingezogen und nicht wieder ausgehändigt!
Nun sind auch noch weitere Schulden vorhanden im 5 stelligen Bereich, aber diesbezüglich wurde der Gerichtsvollzieher NICHT beauftragt, sondern nur wegen der € 760 Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.
Diese "anderen Schulden " liegen bereits bei einem Inkassounternehmen, aber die halten die Füße still, weil mein eigenes Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, und nichts zu holen ist.
Ich beziehe eine FrühRente, und bin 60 . Meine Frau ist NICHT berufstätig.
Meine Frau hatte eine Firma bis 2020 die dann aber aufgrund der eingezogenen Händlerkennzeichen nicht mehr betrieben werden konnte, wobei auch die Einkünfte weggebrochen sind.
Dem Inkassounternehmen habe ich in Aussicht gestellt nach 5 Jahren (gerechnet ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls 2020) Zahlungen zu erbringen, insofern wir (wieder) rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, um so einen Autohandel zu betreiben und Geld erwirtschaftet werden kann!
Nun ist folgendes "Dilemma":
In der "alten Stadt" wo das mit den Händlerkennzeichen 2020 geschehen ist, werden "wir" d.h. meine Frau keine roten Kennzeichen mehr bekommen, also haben wir uns "anderswo" (In Ostdeutschland / Neue Bundesländer) umgesehen, wo die Behörden nicht so streng sind wie im Westen.
Aber Bundesweit gilt die gleiche Regel mit dem Führungszeugnis, und da steht nun mal das Vergehen mit Kennzeichenmißbrauch drin, was auch 5 Jahre lang stehen bleibt, und erst "nächstes Jahr " 2025 gelöscht wird, d.h. erst ab 2025 besteht wieder ein "Sauberes Führungszeugnis".
Es hätte also keinen Sinn gemacht, 2024 egal wo in Deutschland rote Kennzeichen zu beantragen, das wäre wegen des Führungszeugnisses abgelehnt worden.
Nun droht aber der Gerichtsvollzieher mit Eidesstattlicher Versicherung, was bei Abgabe einer solchen wieder die Zuteilung der "roten Kennzeichen" zunichte machen würde, da man dann als "nicht zuverlässig" gilt, und wieder keine roten Kennzeichen bekommt, damit kein Geld erwirtschaften kann, was dann zwangsläufig sowieso in den Offenbarungseid und Insolvenz führt, was ich / wir eigentlich vermeiden wollen.
Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.
Wie jetzt am besten verhalten?
Der Gerichtsvollzieher verweigert die Aufschlüsselung der € 760 Forderung, verweigert jegliche Kommunikation und verweist auf den 07.Januar 2024 mit Hinweis auf Zahlung der Summe € 760 oder Offenbarungseid.
Ich freue mich auf die Meinungen, wie andere das sehen!
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid.
Ob das in dem Fall sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde mir wegen der finanziellen Lage einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht aushändigen lassen und damit zum Anwalt gehen, für die Beratung wird dann nur eine kleine Gebühr verlangt.
Das muss aber vor dem Prozess sein, der ggf. ja noch folgt.
So, es sind gleich mehrere Gläubiger, kein Kapital auf der Bank und sonst ist nicht zu pfänden und die Rente ist unter der Pfändungsgrenze. Es wird in nächster Zeit ja auch kein unerwarteter Geldzufluss kommen.
In dem Fall würde ich ein P-Konto bzw. eine Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten, denn eine Kredit oder Dispo bei der Bank wird es dann sowieso nicht geben.
Am besten das gleich einrichten, dann muss trotz Pfändung Miete und wichtige Posten wie Strom von der Bank abgebucht werden, bzw. das Geld darf dafür nicht gesperrt werden.
In den ersten 7 Tagen der Pfändungszeit kann auch noch Bargeld abgeholt werden.
Termin ist 07. Januar, dann ist mit der Pfändung zum 01. Febr. zu rechnen, wenn nichts unternommen wird.
Ich rate zu einem gut ausgesuchten Anwalt mit dem Beratungsschein oder auch parallel eine Schuldnerberatung aufsuchen