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Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

carrot

Aktives Mitglied
Ich hoffe, alle Mitleser hier hatten ein schönes und friedliches Weihnachten, was bei uns leider nicht der Fall war.

Grund ist ein Brief ganz kurz vor Weihnachten, indem ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ankündigt, bzw. Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid. zum Termin 07.Januar 2025

Der Gerichtsvollzieher fordert € 760 , verweigert aber gleichzeitig die Zusendung der Aufschlüsselung genau dieser Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in dieser Forderung auch Gerichtsverfahren zwecks Prozeßkostenhilfe (-Anträgen) mit enthalten sind, wobei Prozeßkostenhilfe nie bewilligt worden ist, und infolge dessen auch nie eine Zivilverhandlung stattgefunden hat. Also konnten auch berechtigte Klagen nie durchgeführt werden.

Auch kann es sein, dass auch noch Kosten für einen Pflichtverteidiger aus einem Verfahren
(Widerspruch gegen einen Strafbefehl) aus dem Jahre 2020 mit enthalten sein kann?
Im Jahre 2020 ging es um angebl. "Kennzeichenmißbrauch" mit einer Fahrt eines PKW wobei eine "Privatfahrt" vorgeworfen worden ist, also keine Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrt., so der Vorwurf.
Die Händlerkennzeichen wurden auch 2020 eingezogen und nicht wieder ausgehändigt!

Nun sind auch noch weitere Schulden vorhanden im 5 stelligen Bereich, aber diesbezüglich wurde der Gerichtsvollzieher NICHT beauftragt, sondern nur wegen der € 760 Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.

Diese "anderen Schulden " liegen bereits bei einem Inkassounternehmen, aber die halten die Füße still, weil mein eigenes Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, und nichts zu holen ist.
Ich beziehe eine FrühRente, und bin 60 . Meine Frau ist NICHT berufstätig.
Meine Frau hatte eine Firma bis 2020 die dann aber aufgrund der eingezogenen Händlerkennzeichen nicht mehr betrieben werden konnte, wobei auch die Einkünfte weggebrochen sind.

Dem Inkassounternehmen habe ich in Aussicht gestellt nach 5 Jahren (gerechnet ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls 2020) Zahlungen zu erbringen, insofern wir (wieder) rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, um so einen Autohandel zu betreiben und Geld erwirtschaftet werden kann!

Nun ist folgendes "Dilemma":
In der "alten Stadt" wo das mit den Händlerkennzeichen 2020 geschehen ist, werden "wir" d.h. meine Frau keine roten Kennzeichen mehr bekommen, also haben wir uns "anderswo" (In Ostdeutschland / Neue Bundesländer) umgesehen, wo die Behörden nicht so streng sind wie im Westen.

Aber Bundesweit gilt die gleiche Regel mit dem Führungszeugnis, und da steht nun mal das Vergehen mit Kennzeichenmißbrauch drin, was auch 5 Jahre lang stehen bleibt, und erst "nächstes Jahr " 2025 gelöscht wird, d.h. erst ab 2025 besteht wieder ein "Sauberes Führungszeugnis".

Es hätte also keinen Sinn gemacht, 2024 egal wo in Deutschland rote Kennzeichen zu beantragen, das wäre wegen des Führungszeugnisses abgelehnt worden.

Nun droht aber der Gerichtsvollzieher mit Eidesstattlicher Versicherung, was bei Abgabe einer solchen wieder die Zuteilung der "roten Kennzeichen" zunichte machen würde, da man dann als "nicht zuverlässig" gilt, und wieder keine roten Kennzeichen bekommt, damit kein Geld erwirtschaften kann, was dann zwangsläufig sowieso in den Offenbarungseid und Insolvenz führt, was ich / wir eigentlich vermeiden wollen.

Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.

Wie jetzt am besten verhalten?
Der Gerichtsvollzieher verweigert die Aufschlüsselung der € 760 Forderung, verweigert jegliche Kommunikation und verweist auf den 07.Januar 2024 mit Hinweis auf Zahlung der Summe € 760 oder Offenbarungseid.

Ich freue mich auf die Meinungen, wie andere das sehen!
Die Vollstreckungsankündigung auf jedem Fall ernst nehmen. Die machen nämlich auch ernst.
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid.
Ob das in dem Fall sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde mir wegen der finanziellen Lage einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht aushändigen lassen und damit zum Anwalt gehen, für die Beratung wird dann nur eine kleine Gebühr verlangt.
Das muss aber vor dem Prozess sein, der ggf. ja noch folgt.

So, es sind gleich mehrere Gläubiger, kein Kapital auf der Bank und sonst ist nicht zu pfänden und die Rente ist unter der Pfändungsgrenze. Es wird in nächster Zeit ja auch kein unerwarteter Geldzufluss kommen.

In dem Fall würde ich ein P-Konto bzw. eine Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten, denn eine Kredit oder Dispo bei der Bank wird es dann sowieso nicht geben.

Am besten das gleich einrichten, dann muss trotz Pfändung Miete und wichtige Posten wie Strom von der Bank abgebucht werden, bzw. das Geld darf dafür nicht gesperrt werden.
In den ersten 7 Tagen der Pfändungszeit kann auch noch Bargeld abgeholt werden.

Termin ist 07. Januar, dann ist mit der Pfändung zum 01. Febr. zu rechnen, wenn nichts unternommen wird.

Ich rate zu einem gut ausgesuchten Anwalt mit dem Beratungsschein oder auch parallel eine Schuldnerberatung aufsuchen
 

Grisu

Aktives Mitglied
Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.
Bevor die nächste Ordnungsstrafe kommt solltest Du/Ihr die Anmeldung durchführen.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.

Gruß von Grisu
 

carrot

Aktives Mitglied
Gerichtskosten sind zivilrechtlich.

Selbst die Rechnung des Strafbefehls besteht

1.) aus einer Strafrechtlichen Forderung (der Geldstrafe)

und

2.) einer Zivilrechtlichen Forderung (Die Gerichtsgebühren)



Das werde ich morgen, am Montag 30.Dezember 2024 dann auch versuchen, und
wieder Kontakt mit ihm aufnehmen.


Welche Ratenhöhe wäre denn da angemessen bei € 760 Gesamtforderung??
Ich meine in einem Jahr soll sowas bezahlt sein, wäre dann.63,33 im Monat bei einem Jahr.
Biete 65 € Raten monatlich an also 11 Raten, die Restsumme folgt als 12 Rate.
 

FLoki979

Aktives Mitglied
Gerichtskosten sind zivilrechtlich.

Selbst die Rechnung des Strafbefehls besteht

1.) aus einer Strafrechtlichen Forderung (der Geldstrafe)

und

2.) einer Zivilrechtlichen Forderung (Die Gerichtsgebühren)



Das werde ich morgen, am Montag 30.Dezember 2024 dann auch versuchen, und
wieder Kontakt mit ihm aufnehmen.


Welche Ratenhöhe wäre denn da angemessen bei € 760 Gesamtforderung??
weiß ich nicht. Du solltest überschlagen, was du aufbringen kannst, und die Rate so ansetzen, dass der Betrag in absehbarer Zeit abbezahlt werden kann. Aber ich kann dir dazu keine Ratenhöhe vorschlagen.
 

Carmina Burana

Mitglied
Bevor der Gerichtsvollzieher ins Spiel kommt, gab es doch sicherlich einige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.

Kannst du so nicht die Ursprungsforderung eruieren? Dann kannst du grob überschlagen, wie hoch die Zusatzkosten sind.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Straftat begehen und ewig rumrödeln und dennoch nicht bezahlen. Was soll das? Besorg Dir das Geld und bezahl den offene Posten und zwar sofort. Wenn Du weiter tingelst, kommen weitere Gebühren on top. Anfahrt 50 Euro, Person nicht angetroffen. Jede Briefmarke und jeder Brief, da kommen noch mal 30 Euro drauf. Wie lange willst Du noch warten. Geh normal arbeiten und vergiss die roten Kennzeichen. Bei Dir ist mit der Selbständigkeit schluss.
 

carrot

Aktives Mitglied
.
Straftat begehen und ewig rumrödeln und dennoch nicht bezahlen. Was soll das? Besorg Dir das Geld und bezahl den offene Posten und zwar sofort. Wenn Du weiter tingelst, kommen weitere Gebühren on top. Anfahrt 50 Euro, Person nicht angetroffen. Jede Briefmarke und jeder Brief, da kommen noch mal 30 Euro drauf. Wie lange willst Du noch warten. Geh normal arbeiten und vergiss die roten Kennzeichen. Bei Dir ist mit der Selbständigkeit schluss.
Woher soll er sich so schnell das Geld besorgen ohne eine neue Straftat zu begehen ?
So wie ich die Postings des TE verstehe, ist dafür kein Geld da. Er ist pleite bzw. mittellos bis auf den letzten Cent. Im Gegenteil es gibt noch weitere Schulden.

Für die Selbständigkeit sehe ich allerdings auch das Aus ob mit oder ohne eidesstattliche Erklärung.

Was gibt es nun für Möglichkeiten, entweder die eidesstattliche Erklärung ablegen oder einen Ratenvertrag vereinbaren. (Sollte aber nicht länger als ein Jahr laufen).
Die Raten müssen dann auch gezahlt werden und fest im Monat eingeplant werden.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Gerichtsvollzieher ist nicht beauftragt, die einzutreibende Forderung auszuschlüsseln oder sich damit auseinanderzusetzen, ob diese berechtigt ist.

Das musst du mit den Stellen klären, wo die Schulden entstanden sind. Das ist natürlich schwierig, wenn man da keine pedantische Buchhaltung hat und jede einzelne Forderung nachverfolgt. Was wollen sie haben, in dieser Höhe berechtigt, wie entstehen die Zuschläge, an wen treten sie die Forderung ab etc.

Melde dich und deine Frau um, sonst kommt da gleich die nächste Mahnung und das nächste Bußgeld. Sie finden dich sowieso, mit sowas kommst du nicht durch.

Inwiefern man einen Autohandel betreiben kann, wenn man erwerbsunfähig ist, ist auch die Frage. Das kommt ja nur als Nebenerwerb in Frage. Verboten ist es nicht. Es ist aber ein steuerliches und sozialrechtliches Experiment. Würde ich nicht machen.

Oder ist das eine Altersrente? Dann sieht das anders aus.

Gib die Erklärung ab und mach Privatinsolvenz. Du wirst nicht ärmer davon als du jetzt schon bist und könntest in 3 Jahren, glaube ich, schuldenfrei sein. Man benötigt eine staatliche Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt für dieses Verfahren. Kümmere dich lieber darum als um Händlerkennzeichen.
 

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