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Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

El1te

Mitglied
Kommt drauf an, normalerweise mahnen Gerichte, wenn Kosten nicht gezahlt werden und dann ist der Verjährung gehemmt, bzw. beginnt von vorne.
Ich hatte ja erwähnt, die Einrede der Verjährung könnte man sorgsam stellen - aber was bringt es nun den GV unnötig zu ärgern. Der GV muss z.B. keine Ratenzahlung akzeptieren, das bringt alles unnötigen Ärger. Wenn es natürlich eh auf Insolvenz und Offenbarungseid hinaus läuft, dann kann man da natürlich Zeit investieren, mir wäre die Zeit zu schade.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich hatte ja erwähnt, die Einrede der Verjährung könnte man sorgsam stellen - aber was bringt es nun den GV unnötig zu ärgern. Der GV muss z.B. keine Ratenzahlung akzeptieren, das bringt alles unnötigen Ärger. Wenn es natürlich eh auf Insolvenz und Offenbarungseid hinaus läuft, dann kann man da natürlich Zeit investieren, mir wäre die Zeit zu schade.
Ich will es mal so sagen, Gerichte werden sich mit den Verjährungsfristen auskennen, die lassen sich keine Butter vom Brot nehmen, wenn es um die eigenen Kosten geht, bzw. lassen sich da nicht was durch die Latten gehen. Die kennen die Fristen und wissen auch wie sie Forderungen eintreiben können,
Das ist deren täglich Brot. Gleiches gilt auch für Anwälte und deren Anwaltskosten.

Bei einem Handwerker, der nicht weiß wie er eine ordentliche Rechnung schreibt, da hast du ggf. bessere Chancen wegen der Verjährung.

Auch in der eigentlichen Sache hier, wird da nichts zu rütteln sein, da es ja ein Gerichtsurteil gibt also einen Titel. Gerade Strafsachen verjähren nicht nach 4 Jahren, auch bei Einrede nicht.

Hier geht es aber um das Verwaltungsgericht laut Grafik, da muss ja auch ein Prozess gewesen sein.

Wie gesagt, hier sehe ich nur 2 Möglichkeiten, Eidesstattliche Erklärung (doch die kostet wohl auch noch was) oder Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren..
 
Zuletzt bearbeitet:
N

Norddeutsche

Gast
Ich würde anraten, sich direkt mit der Landesjustizkasse in Aurich in Verbindung zu setzen.

Mit einem Gerichtsvollzieher läßt sich immer schwer verhandeln,
ausserdem ist er nicht entscheidungsberechtigt, was z.B. Stundung oder die Höhe der Raten anbetrifft!!
....................................... Das ist NUR die Landesjustizkasse als Auftraggeber!;)
 

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