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Checkliste nach Tod eines Angehörigen?

grauer Kater

Aktives Mitglied
Es tut mir so unendlich leid, bingenervt, ehrlich und aus tiefstem Herzen.
Dazu kommt noch die Frage nach der Aufteilung des Erbes. Wir haben kein Testament (Berliner Testament hätte uns jetzt auch nicht weitergebracht, da seine Mutter noch lebt). Erbschein dauert hier im günstigsten Fall 6 Monate Wartezeit und das ist schnell. Jetzt habe ich aber gelesen, dass seine Mutter und anschliessend seine Schwester innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen müssen - falls sie es denn tun.
Sie sollen es nicht tun.
Ihr habt kein Testament gehabt, d.h. an dem Haus gehört Dir, was im Grundbuch steht (oder das, was Du nachweislich finanziell eingebracht hast). Gibt es keine leiblichen Nachkommen und schlagen die nächsten Verwandten das Erbe aus, dann kann schlimmstenfalls der Staat erben. Der liquidiert.

Besser wäre es, die Erben (in dem Fall Mutter und Schwester) nehmen das Erbe an und geben Dir gleichzeitig ein notariell beglaubigtes Wohn- und Nießbrauchsrecht an eurer Immobilie für ihre "Anteile".
Ich an Deiner Stelle würde mich, sobald Du wieder etwas Luft hast, an einen FACHanwalt wenden.
Es kann nämlich sein, daß später, z.B. bei Pflegefall etc., Du für die Immobilienanteile in die Pflicht genommen werden könntest.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Konto von ihm habe ich erst einmal geleert, so dass sich dann alle erst einmal mit mir in Verbindung setzen müssen, um an ihr Geld zu kommen. Totenschein werde ich nächste Woche bei der Bank abgeben.
Mein Tip: Sie hier vorsichtig. Das Geld gehört dir (zumindest noch) nicht.
Üblicherweise meldet man der Bank sofort den Tod bzw. gibt sofort den Totenschein ab. Die Bank sperrt dann die Konten.
Ohne Erbschein kommt wie @Tilly sagt niemand mehr an die Konten.

Nach dem Tod noch schnell das Konto leeren bevor die Bank spitz kriegt, dass die Person verstorben ist, naja..... es mag logisch klingen wenn man selber der Haupterbe ist, aber du schnappst dir hier Geld bevor es dir offiziell durch notarielle Verkündung des Erbes gehört.
 

Tilly

Mitglied
Ich kann die Aktion schon verstehen; wir hatten selbst schon die Situation, daß die Bank sozusagen nach eigenem Ermessen gehandelt hatte. Außerdem ist maßgeblich, was bei Eintritt des Erbfalles auf dem Konto vermerkt war, ob das Geld noch drauf ist oder nicht, ist egal.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich kann die Aktion schon verstehen; wir hatten selbst schon die Situation, daß die Bank sozusagen nach eigenem Ermessen gehandelt hatte. Außerdem ist maßgeblich, was bei Eintritt des Erbfalles auf dem Konto vermerkt war, ob das Geld noch drauf ist oder nicht, ist egal.
Verstehen kann ich das total.
Oft sind mit dem Sterbefall ja auch Kosten verbunden. Kosten, die man aus dem Erbe bezahlt aber vielleicht selber nicht vorstrecken kann.

Ich weiß aber auch aus Erfahrung, dass es missverstanden werden kann und bei mehreren Erben es zu Streit führen kann wenn man plötzlich jemanden vorwirft das Konto leer geräumt zu haben.

Ich würde Stand heute jedem raten, den Sterbefall sofort der Bank mitzuteilen und das Konto unangetastet zu lassen.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
@Andreas900
Ohne das Geld vom Konto meines Mannes kann ich die aktuellen Kosten nicht stemmen. Ich habe seine Schwester telefonisch informiert, dass ich sein Girokonto leeren werde. Also nicht heimlich still und leise. Und über die Kontoauszüge ist ja nachvollziehbar, was zum Zeitpunkt seines Todes auf seinem Konto war.
Ich muss aber weiterhin die Raten fürs Haus bezahlen, habe noch eine Beisetzung finanziell zu stemmen und muss die nächsten Monate über die Runden kommen.
Wie schon geschrieben, dauert es hier minimum 6 Monate (eher länger) bis ein Erbschein überhaupt ausgestellt wird. Und das ist in meiner aktuellen Situation eine verdammt lange Zeit...
Mit eventuellen Konsequenzen muss ich eben leben.

@grauer Kater
Wir sind verheiratet, daher ist die Situation bei uns etwas anders.
Danke für deine Worte!
 

kasiopaja

Urgestein
@Andreas900
Ohne das Geld vom Konto meines Mannes kann ich die aktuellen Kosten nicht stemmen. Ich habe seine Schwester telefonisch informiert, dass ich sein Girokonto leeren werde. Also nicht heimlich still und leise. Und über die Kontoauszüge ist ja nachvollziehbar, was zum Zeitpunkt seines Todes auf seinem Konto war.
Erhebt die Schwester überhaupt Erbansprüche.
Die Sache ist die, wenn kein Testament vorhanden ist, dann kann sie Ansprüche erheben, muss aber nicht.
Wenn ein Testament vorhanden ist, hat sie keine Erbansprüche, es sei denn sie wird ausdrücklich darin bedacht.
 

katie83

Mitglied
Wenn man evtl. ein überschuldetes Erbe hat: man kann auch eine Nachlassinsolvenz anregen!
Da wird glaube ich nur aus dem ehem. Vermögen des Schuldners beglichen und man selber haftet nicht.
 

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