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Schulden und Jugendamt

andi73

Mitglied
Hallo !
Bis April diesen Jahres hatte ich einen kleinen Laden. Den habe ich nun geschlossen, weil er außer Schulden nichts gebracht hat. Ich arbeite derzeit Halbtags und verdiene dabei knapp 800 Euro. Nach zwei Monaten kann ich sagen, das ich mit diesem Geld ganz gut auskomme.
Doch leider habe ich noch zwei Probleme:
1. Der alte Kredit für den Laden muß noch abbezahlt werden. Das sind etwa 8000 Euro. Derzeit zahlen den noch meine Eltern ab, aber ich möchte sie diesbezüglich natürlich entlasten.
2. Durch ein Kind, das ich niemals sehen durfte und schon sechs Jahre alt ist, habe ich auch beim Jugendamt Schulden, da ich durch den Laden nie genug Geld verdient habe (Den Nebenjob habe ich schon seit 7 Jahren). Diese sind jetzt wieder an mich heran getreten und meinten, ich würde zu wenig verdienen und ich soll mich um Arbeit bemühen.
Wie gesagt, habe ich den anderen Job bereits 7 Jahre und bekomme dort 12,60 Euro Stundenlohn (für ungelernte Kraft ganz gut), sowie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und jedes Jahr eine Prozentuale Gehaltserhöhung. Nun möchte ich das natürlich nicht aufgeben um in einer anderen Firma unterzukommen, die mich dank der Wirtschaftslage bei der nächsten gelegenheit wieder raus wirft. Und wenn ich bei meiner jetzigen Firma kündige, werden die mich sicher nicht wieder nehmen, weil meine Position dann ersetzt werden würde.
Über die anderen Arbeitsmöglichkeiten in der heutigen Zeit brauche ich ja wohl sicher nichts zu sagen. Ich versuche zwar andere Arme zu erreichen, aber das alles ist sehr schwer.
Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung, wie man dort eine gescheite Lösung finden kann, ohne das man sich gleich das Leben nehmen muß ?
Danke für alle ernstgemeinten Zuschriften.
Gruß
Andreas
 
S

STAN*

Gast
Hallo,

hat Dir das Jugendamt einen Bescheid geschickt oder haben die Dir das nur so gesagt?

Der Bescheid wird aber noch kommen, denn mittlerweile gibt es ein Urteil, wonach Du verpflichtet bist, Dir einen Nebenjob zu suchen, um Deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Und da Du ja nur halbtags arbeitest, ist Dir das auch zumutbar. Die kennen das Urteil bestimmt auch und als Steuerzahler finde ich es richtig, dass die Menschen beim Jugendamt da auch richtig handeln.

Es sind ja nicht die Kinder des Staates, sondern Du bist der unterhaltspflichtige Vater.

Also frohen Mutes ran ans Werk!

Und wenn du nicht überzeugt bist, hier ist das Urteil mit Aktenzeichen:

OLG Schleswig-Holstein (AZ: 10 UF 157/98)



Wer nicht genügend verdient, um den Mindestunterhalt seiner Kinder zu sichern, muß sich einen Nebenjob suchen. Das OLG Schleswig-Holstein verurteilte in einem Unterhaltsprozeß einen Arbeiter mit einem Nettolohn von rund 1.800 DM, eine Nebentätigkeit anzunehmen, um so genügend Geld auch für den Unterhalt seiner Kinder zu verdienen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dr. House

Gast
Ich glaube nicht, dass das Jugendamt dich zu irgenetwas zwingen kann! Spreche mal mit einem Anwalt drüber.

@ Stan
Aber nicht jedes x-beliebige Urteil, findet auch in anderen Verfahren beachtung....
 
S

STAN*

Gast
Ich glaube nicht, dass das Jugendamt dich zu irgenetwas zwingen kann! Spreche mal mit einem Anwalt drüber.

@ Stan
Aber nicht jedes x-beliebige Urteil, findet auch in anderen Verfahren beachtung....
Es ist kein x-beliebiges Urteil, sondern eines, was regelmäßig angewendet wird.

Ist ja auch richtig so!

Warum nur halbtags arbeiten und sich somit seiner Unterhaltspflicht entziehen?

Die könnten auch einen Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen. Dann wird es erst richtig geschmeidig.
 
D

Dr. House

Gast
Dennoch würde ich mir wegen einem Urteil jetzt nicht ins Hemd machen.... Es ist ja nicht mal ein Urteil von einem Bundesgericht.

andi73 sollte locker bleiben und sich erstmal mit einem Anwalt beraten. Außerdem mal ganz realistisch: Wie soll das gehen? Jemanden zu sagen, er solle sich eine neue Arbeit suchen, ist immer leicht gesagt.... Wie sollen die das denn kotrollieren? Was ist wenn er keine Arbeit "findet"?
 
S

STAN*

Gast
Dennoch würde ich mir wegen einem Urteil jetzt nicht ins Hemd machen.... Es ist ja nicht mal ein Urteil von einem Bundesgericht.

andi73 sollte locker bleiben und sich erstmal mit einem Anwalt beraten. Außerdem mal ganz realistisch: Wie soll das gehen? Jemanden zu sagen, er solle sich eine neue Arbeit suchen, ist immer leicht gesagt.... Wie sollen die das denn kotrollieren? Was ist wenn er keine Arbeit "findet"?

Mit Deiner Ansicht ist der Fragesteller sehr schlecht beraten. Manchmal ist es besser zu schweigen. Hier geht es nicht um eine Meinung sondern um eine fachliche Frage. Eine Meinung kannst du dazu ja haben, es fehlt Dir aber die Fachlichkeit. Das ist das Problem dabei.

Aufgrund meiner Profession weiß ich wovon ich rede.

Vor diesem Hintergrund ist andi73 schlecht beraten wenn er locker bleibt, denn das Jugendamt wird auch ganz schnell und locker andere Saiten aufziehen können. Und das ist gegenwärtig Praxis.

Und das mit Recht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo Andi,

warum solltest du denn den Job, den du jetzt hast, unbedingt aufgeben? Eine andere Möglichkeit wäre doch, dass du dir in Ergänzung zu dem jetztigen Halbtagsjob noch einen zweiten suchst, oder wenigstens noch einen 400,00 € Job dazu.

Du hast sicherlich Recht, wenn du sagst, dass du in der Firma mit deinem Stundenlohn als ungelernte Kraft gut bezahlt bist. Hast du schon mal in der Firma nachgefragt, ob die dich dort auch länger beschäftigen können?

Alles Gute
Sisandra
 
D

Dr. House

Gast
Mit Deiner Ansicht ist der Fragesteller sehr schlecht beraten. Manchmal ist es besser zu schweigen. Hier geht es nicht um eine Meinung sondern um eine fachliche Frage. Eine Meinung kannst du dazu ja haben, es fehlt Dir aber die Fachlichkeit. Das ist das Problem dabei.

Aufgrund meiner Profession weiß ich wovon ich rede.

Vor diesem Hintergrund ist andi73 schlecht beraten wenn er locker bleibt, denn das Jugendamt wird auch ganz schnell und locker andere Saiten aufziehen können. Und das ist gegenwärtig Praxis.

Und das mit Recht!
Ich kenne sehr viele Jungs, die seit Jahren keinen Unterhalt zahlen und die auch solche Briefe kriegen.... Das Ergebniss: Nichts.
Rein von der praktischen Seite her: Wie soll das Jugendamt dich zwingen, arbeiten zu gehen? Verschaffen sie dir einen Job? Der übrigens auch noch so gut bezahlt ist, das er mehr als das Pfändungsfreie Nettoeinkommen von etwas über 970 Euro verdient....?

Außerdem sagte ich noch, er solle sich mit einem Anwalt beraten.
 
G

Giesy

Gast
Dennoch würde ich mir wegen einem Urteil jetzt nicht ins Hemd machen.... Es ist ja nicht mal ein Urteil von einem Bundesgericht.

andi73 sollte locker bleiben und sich erstmal mit einem Anwalt beraten. Außerdem mal ganz realistisch: Wie soll das gehen? Jemanden zu sagen, er solle sich eine neue Arbeit suchen, ist immer leicht gesagt.... Wie sollen die das denn kotrollieren? Was ist wenn er keine Arbeit "findet"?
Ganz einfach, er muß regelmäßig seine Einkommensverhältnisse mitteilen.
Das ist Pflicht.
 
G

Giesy

Gast
Das Jugendamt zahlt schon immens viel Unterhaltsvorschuß. Da sind die sehr sensibel geworden.

Das kann sogar unter Umständen zu einer Strafe führen, wenn man sich mutwillig nicht bemüht, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
 

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